Lebensversicherung-Sie können sich immer noch Geld zurückholen

Haben Sie Ihre Lebens- und Rentenversicherung oder Rentenversicherung zwischen dem 29. Juni 1994 und dem 31. Januar 2007 abgeschlossen? Dann können Sie diese möglicherweise noch rückabwickeln. Das geht dann, wenn die Versicherer Sie nicht richtig über das Widerspruchsrecht belehrt haben. Dann können Sie in diesen Fällen sogar noch heute widersprechen. Sie bekommen dann nicht nur Ihre eingezahlten Beträge zurück, Sie erhalten sogar noch Zinsen. Sehr vielen Versicherten, die ihren Vertrag bereits gekündigt haben und einen Rückkaufswert erhalten haben, bleibt immer noch die Möglichkeit, zu widersprechen und die Rückabwicklung zu verlangen. Weshalb ist Widerspruch der Lebensversicherung überhaupt möglich?
In mehreren Urteilen hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Lebensversicherungskunden ihren alten Verträgen noch widersprechen können. Wenn die Lebensversicherungsgesellschaft seinerzeit gar nicht oder fehlerhaft belehrt hat, dann steht dem Versicherten bis heute das Recht des Widerrufs zu. Es ist nicht erloschen.

Lebensversicherung mit falscher Widerspruchbelehrung
Vielfach sind in der Vergangenheit Renten- und Lebensversicherungen unter falschen Widerspruchsvoraussetzungen abgeschlossen worden. Die Versicherten sind nicht ordnungsgemäß belehrt worden. Meistens waren die Unterlagen nicht korrekt formuliert oder es gab nur unvollständige Unterlagen. In vielen Fällen gab es sogar überhaupt keine Widerspruchsbelehrung.

Falsche Widerspruchsbelehrung der Lebensversicherung führt zu Unwirksamkeit
Nach den Feststellungen der Verbraucherzentrale Hamburg sind mehr als 60 % der Widerspruchsbelehrungen aus jener Zeit fehlerhaft. Diese Fehlerhaftigkeit führt zur Unwirksamkeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei den Lebens- und Rentenversicherungsverträgen um einen fondsgebundenen Vertrag oder einen Vertrag ohne Fondseinlage handelt.

Welche typischen Fehler gibt es in der Widerspruchsbelehrung?
In der Widerspruchsbelehrung zur Lebensversicherung steht, dass es ausreicht, den Widerspruch innerhalb der 30-Tagefrist abzusenden. Dies ist deshalb falsch, weil der Widerspruch zur Lebensversicherung nicht innerhalb dieser Frist beim Versicherer eingehen muss. Er muss lediglich rechtzeitig abgesendet werden.

Textform der Widerspruchsbelehrung zur Lebensversicherung
Bei allen Lebensversicherungsverträgen, die 2002 oder später abgeschlossen wurden, muss in der Widerspruchsbelehrung ausdrücklich auf die Textform, nicht aber auf die Schriftform des Widerspruchs hingewiesen werden. Ab 2002 konnte man also auch mit einer E-Mail widersprechen. Die Widerspruchsbelehrung muss sich deutlich vom übrigen Text abheben. Sie darf nicht ohne Hervorhebung in den Versicherungsbedingungen stehen. Wenn einer der oben genannten Fehler in der Widerspruchsbelehrung vorliegt, bestehen gute Erfolgsaussichten, den Vertrag rückabwickeln zu lassen.

Wie viel Geld erhält der Versicherungskunde bei Widerspruch zurück?
Bei erfolgreichem Widerspruch der Lebensversicherung erhält der Versicherte nicht nur seine eingezahlten Beträge wieder zurück, er kann sogar zusätzlich als Nutzungsersatz Zinsen zurückverlangen. Das bedeutet, dass der Versicherer das, was er mit den Beiträgen seines Kunden erwirtschaftet hat, herausgeben muss.

Was müssen Sie tun, um Ihr Geld zurückzuerhalten?

RESCH DebiProtect bietet allen Versicherten die kostenlose Prüfung an, ob der Widerspruch der Lebensversicherung möglich ist. Um eine solche Prüfung durchzuführen, benötigen wir ein paar Unterlagen von Ihnen:

  • den Versicherungsschein
  • Police Ihrer Lebensversicherung
  • allgemeine Versicherungsbedingungen oder Verbraucherinformationen
  • bei beendetem Vertrag neben dem Versicherungsschein und den allgemeinen Versicherungsbedingungen oder der Verbraucherinformationen noch zusätzlich den Rückkaufswert bzw. die Auszahlungsbestätigung.

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