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Landgericht Ingolstadt Urteil: Wirt muss nicht probe-sitzen, Schadenersatzklage abgewiesen

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Das Landgericht Ingolstadt in dem schönen Bayern hat eine Schadenersatzklage eines Gastes abgewiesen. Grund war eine Verletzung und ein Schaden, der aufgrund eines Unfalls entstanden war. Unter dem sitzenden Gast war der Stuhl zusammengebrochen und wegen der Erdanziehung war der Körper des Gastes auf dem Boden des Wirtshauses gelandet. Damit endete der lustige Abend im Krankenhaus mit einem Bruch. Kaum genesen humpelte der Wirtshausbesucher zu seinem Rechtsanwalt, der daraufhin eine Klage gegen den Gastwirt anhängig machte. Diese wurde jetzt abgewiesen. Von außen war der Stuhl unbeschädigt gewesen. Im Rahmen einer bemerkenswerten Gerichtsverhandlung hatte der Rechtsanwalt des Unfallopfers die These aufgestellt, dass ein Gastwirt regelmäßig auch die Bestuhlung durch Probesitzen teste müsse. Das hatte die Richterin als völlig übertrieben angesehen und gemeint: Sie könne sich nicht vorstellen, dass ab jetzt in Bayern in jedem Lokal vor der täglichen Öffnung der Wirt Sitzproben machen wird. Das sei völlig unrealistisch. Eine Sichtkontrolle bei der Reinigung sei ausreichend.

Die Klage wurde abgewiesen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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