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Beschluss

11 O 211/17

In dem Rechtsstreit Frau Regina Kloth-Mädler, Haus Randeerath Str. 4b, 41352 Korschenbroich, Antragstellerin, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanw. Heinrich-Thomas Kloth, Eugen-Heinen-Platz 5, 51519 Odenthal, gegen Brauerei Beck GmbH & Co. KG, vertr.d.d. Kompl. Kaiserbrauerei GmbH & Co. KG, d.w.vertr.d.d. GF Heinz Beckmann u. Alexander Gerberg, Am Deich 18-19, 28199 Bremen, Antragsgegnerin, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanw. Gibson, Dunn & Crutcher LLP, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main, Geschäftszeichen: FZ/su – 05827-00002, hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bremen am 29.08.2018 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Behrens beschlossen:

Als gemeinsamer Vertreter zur Wahrung der Rechte derjenigen Antragsberechtigten, die nicht selbst Antragsteller sind, wird gem. § 6 Abs. 1 SpruchG Rechtsanwalt Herrn Jens-Uwe Nölle, Birkenstr. 37, 28195 Bremen, bestellt.

Dieser Beschluss wird gem. § 6 Abs. 1 S. 4 SpruchG im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

 

Bremen, 29.08.2018

Behrens

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