Allgemeines

Kuttenverbot

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
Teilen

Motorradclubs müssen es hinnehmen, dass die Logos verbotener Gruppen nicht von anderen Rockern in leicht abgewandelter Form getragen werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht wies drei Klagen gegen das 2017 verschärfte „Kuttenverbot“ ab, wie das Gericht in Karlsruhe am Freitag mitteilte.

Die Richter sehen zwar einen erheblichen Grundrechtseingriff. Dieser diene aber dem „Schutz von äußerst wichtigen Rechtsgütern“ und sei deshalb auch nicht verbotenen Gruppierungen zumutbar.

Ist ein Verein verboten, dürfen seine Kennzeichen wie Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen nicht öffentlich benutzt und medial verbreitet werden. Bei Verstößen droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Die TGI kleidet sich in fremden Federn

Das die TGI AG aus Vaduz „irgendetwas mit Gold“ macht; ist allen...

Allgemeines

Zyklus-Apps im Datenschutz-Check: Wenn intime Gesundheitsdaten bei Werbekonzernen landen

  Menstruations-Apps speichern Angaben zu Schwangerschaft, Verhütung, Stimmung und Beschwerden. Eine Untersuchung...

Allgemeines

Komentar eines Strafrechtlers

Nach dem bisher öffentlich Bekannten halte ich zwölf Jahre Haft für vertretbar...

Allgemeines

Trump verteidigt Rechenzentren und kritisiert New Yorks Baustopp

US-Präsident Donald Trump hat sich nachdrücklich für den Ausbau großer Rechenzentren ausgesprochen...