Startseite Allgemeines KREMLIN AG-Zwangsgeldfestsetzung der BaFin
Allgemeines

KREMLIN AG-Zwangsgeldfestsetzung der BaFin

Teilen

Die BaFin hat am 18. Oktober 2016 gegen die KREMLIN AG Zwangsgelder in Höhe von 140.000 Euro festgesetzt.

Die KREMLIN AG hatte gegen die Vorschriften des § 37v Absatz 1 Satz 2 und 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 14 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG). Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c WpHG.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Stefan Klaile und Xolaris: Zwischen Finanzexpertise und regulatorischen Rückschlägen

Der Konstanzer Finanzunternehmer Stefan Klaile baute eine international ausgerichtete Plattform für alternative...

Allgemeines

GF Stefan Klaile:Insolvenzanträge von GIK 2 und GIK 4 mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht München hat die Insolvenzanträge der GIK 2 GmbH & Co....

Allgemeines

Eilmeldung: Südliche Landebahn am Flughafen Leipzig/Halle gesperrt

Am Flughafen Leipzig/Halle ist es in der Nacht zum Mittwoch zu einem...

Allgemeines

2. Bundesliga vor dem Saisonstart: Favoriten, Formstarke und offene Baustellen

Am Freitag beginnt die neue Saison der 2. Bundesliga mit dem Eröffnungsspiel...