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Kopierst Du noch oder zahlst Du schon?

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•Illegaler Download! • Urheberrechtsverstoß! • Markenrechtsverstoß! • Verbotene Nutzung von Bilddateien!

Das sind schwere Vorwürfe gegenüber meist harmlosen Surfern, denen immer öfter anwaltliche Abmahnungen wegen angeblicher (oder tatsächlicher) Rechtsverstöße ins Haus flattern. Meist wird den Betroffenen vorgeworfen, sie hätten illegal urheberrechtlich geschützte Video- und Musikdateien in Tauschbörsen wie napster, emule, kazaa, edonkey, bittorrent etc.. „downgeloaded“.

Es mehren sich auch Anfragen wegen der Verwendung kopierter urheberrechtlich geschützter Bilddateien oder auch wegen markenrechtlicher Verletzungen durch den Import von Waren, die in ausländischen Onlineshops erworben wurden.

Auch Fälle, in denen Verbraucher durch Verkauf bei der Internetauktionsplattform Ebay angebliche Plagiate oder Falsifikate verkauft haben sollen, häufen sich. Die Auktion wird auf Betreiben der abmahnenden Rechtsanwälte, z.B. der Kanzlei Waldorff, zunächst gestoppt. Betroffen sind hier vor allem Artikel der Marke Edward Hardy, aber auch anderer Hersteller.

Den abgemahnten Verbrauchern ergeht es ähnlich. Sie erhalten ein Schreiben der Kanzleien, welches den konkreten Rechtsverstoß darlegt. Den Betroffenen verbleibt nur eine sehr kurze Frist (zumeist 3 – 5 Tage), in der sie eine dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichen und an die Kanzlei zurückzusenden haben.

Dazu gibt es eine saftige Rechnung der Rechtsanwälte.

Wir meinen: Urheber- und Markenrechtsverstöße sind keine Bagatellen. Wer sie begeht, schadet anderen. Dennoch: Die anwaltlichen Aufforderungen zur Abgabe von Erklärungen sind zum Teil gar nicht begründet oder zu weitgehend. Die Anwaltsrechnungen sind oft deutlich überzogen.

Wir raten dringend davon ab, die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Beratung zu unterschreiben und zurückzusenden! Es können Ihnen hierdurch erhebliche rechtliche Nachteile entstehen.

Haben auch Sie (oder Ihre Kinder) eine solche Abmahnung erhalten und wird Ihnen ein Verstoß zur Last gelegt? Die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. hilft betroffenen Verbrauchern. In vielen Fällen kann der Vorwurf durch die Abgabe einer modifizierten Erklärung und eine deutlich niedrigere Gebührenzahlung ausgeräumt werden.

Quelle: VBZ Hamburg

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