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Kleinanlegerschutzgesetz

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Auch „TEST“ befasst sich jetzt mit dem Thema in einem interessanten Artikel, den wir Ihnen gerne vorstellen wollen.

 

Die Pleite von Prokon Regenerative Energien im Januar 2014 hat Politiker aufgeschreckt. Der Wind­kraft­spezialist hatte in U-Bahnen und Post­wurfsendungen für seine riskanten Vermögens­anlagen geworben und sie als sicher und rendite­stark dargestellt. Darauf­hin investierten 75 000 Anleger mehr als 1 Milliarde Euro. Selbst als Zweifel am Geschäfts­modell aufkamen, konnte die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) nicht eingreifen. Das soll sich ändern: Das Bundes­kabinett hat am 12. November 2014 das Klein­anleger­schutz­gesetz beschlossen. „Wir weiten die strikten Regeln zum Anleger­schutz auf weitere Produkte aus, verbieten irreführende Werbung und geben der Aufsicht neue Rechte“, kündigte Finanz­minister Wolfgang Schäuble an.

https://www.test.de/Kleinanlegerschutzgesetz-Wie-Anleger-besser-vor-Reinfaellen-geschuetzt-werden-sollen-4792026-0/

 

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