Die BaFin warnt vor den Websites veyrmont(.)com und portal.veyrmont(.)com. Nach Angaben der Finanzaufsicht bietet Veyrmont dort ohne die erforderliche Erlaubnis beziehungsweise Zulassung Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Doch was können Verbraucher tun, die bereits Geld überwiesen haben?
Herr Högel, was ist der wichtigste Rat für Verbraucher, die bereits Geld an Veyrmont überwiesen haben?
Das Wichtigste ist zunächst: Kein weiteres Geld überweisen. Auch dann nicht, wenn angebliche Berater erklären, dass nur noch eine Steuer, eine Freischaltungsgebühr oder eine Sicherheitsleistung bezahlt werden müsse, bevor das Guthaben ausgezahlt werden könne.
Gerade diese weiteren Zahlungsaufforderungen können dazu führen, dass sich der Schaden immer weiter vergrößert.
Was sollte unmittelbar nach der letzten Überweisung passieren?
Betroffene sollten möglichst schnell ihre Bank oder den jeweiligen Zahlungsdienstleister kontaktieren. Bei einer klassischen Banküberweisung sollte geprüft werden, ob noch ein Überweisungsrückruf möglich ist.
Bei Kreditkartenzahlungen kann je nach Sachverhalt ein Chargeback-Verfahren geprüft werden. Bei Kryptotransaktionen ist eine Rückholung erheblich schwieriger, trotzdem sollten Wallet-Adressen und Transaktionsdaten unbedingt gesichert werden.
Entscheidend ist die Geschwindigkeit. Je früher reagiert wird, desto größer kann zumindest die Chance sein, Zahlungswege nachzuvollziehen oder noch nicht endgültig abgeflossene Gelder zu sichern.
Welche Unterlagen sollten Betroffene sammeln?
Alles. Und zwar wirklich alles, was mit der Anlage zusammenhängt.
Dazu gehören insbesondere:
- Überweisungs- und Zahlungsbelege
- IBANs und Namen der Empfängerkonten
- Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes
- E-Mails und Chatverläufe
- Telefonnummern der angeblichen Berater
- Namen der Ansprechpartner
- Vertragsunterlagen
- Screenshots des Handelskontos
- angezeigte Gewinne und Kontostände
- Aufforderungen zu weiteren Zahlungen
- Screenshots der Internetseite
Wichtig ist auch, nichts vorschnell zu löschen. Selbst Nachrichten, die zunächst unwichtig erscheinen, können später bei der Rekonstruktion der Zahlungswege relevant werden.
Sollten Betroffene Strafanzeige erstatten?
Bei einem konkreten Betrugsverdacht sollte eine Strafanzeige geprüft werden. Dabei ist es hilfreich, möglichst viele Unterlagen bereits strukturiert vorzulegen.
Die Warnung der BaFin bedeutet zwar für sich genommen noch nicht, dass in jedem einzelnen Anlegerfall bereits strafrechtlicher Betrug bewiesen ist. Sie ist aber ein erhebliches Warnsignal, das Betroffene ernst nehmen sollten.
Kann ein Rechtsanwalt das Geld zurückholen?
Hier sollte man keine falschen Versprechungen machen. Niemand kann seriös garantieren, dass verlorenes Geld zurückgeholt werden kann.
Zunächst muss geprüft werden, wohin das Geld tatsächlich geflossen ist. Häufig ist die Internetplattform nur die sichtbare Oberfläche. Interessant sind vielmehr die Empfängerbanken, Zahlungsdienstleister, Kryptobörsen und sonstigen Beteiligten im Zahlungsweg.
Erst danach kann beurteilt werden, ob Rückforderungs-, Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche bestehen und gegen wen diese sinnvoll durchgesetzt werden können.
Was ist, wenn auf dem Handelskonto noch 50.000 oder 100.000 Euro „Guthaben“ angezeigt werden?
Dann sollte man sich zunächst eine sehr einfache Frage stellen:
Ist dieses Geld tatsächlich auszahlbar?
Ein Betrag, der lediglich auf einer Internetseite angezeigt wird, ist noch kein nachgewiesenes Vermögen. Entscheidend ist nicht, welche Zahl auf dem Bildschirm steht, sondern ob eine Auszahlung tatsächlich erfolgt.
Besonders kritisch wird es, wenn die Auszahlung plötzlich davon abhängig gemacht wird, dass der Anleger vorher noch einmal Geld einzahlt.
Typisch sind angebliche Steuern vor einer Auszahlung. Muss man solche Beträge bezahlen?
Bei Forderungen nach zusätzlichen „Steuern“, „Versicherungen“, „Liquiditätsnachweisen“, „Freischaltungsgebühren“ oder ähnlichen Zahlungen sollte man äußerst vorsichtig sein.
Betroffene sollten solche Forderungen nicht einfach erfüllen, sondern zunächst unabhängig prüfen lassen, wer die Zahlung verlangt und auf welcher rechtlichen Grundlage.
Eine angebliche Steuer, die auf Zuruf eines unbekannten Online-Brokers auf irgendein Konto oder Wallet überwiesen werden soll, sollte jedenfalls sämtliche Alarmglocken schrillen lassen.
Was ist mit Fernwartungsprogrammen wie AnyDesk oder TeamViewer?
Wenn ein angeblicher Finanzberater Zugriff auf den Computer oder das Smartphone erhalten hat, sollte ebenfalls sofort gehandelt werden.
Der Fernzugriff sollte beendet beziehungsweise die Software entfernt werden. Zugangsdaten für Onlinebanking, E-Mail-Konten und andere sensible Dienste sollten von einem sicheren Gerät aus geändert werden.
Wurde dem Gegenüber Zugriff auf das Onlinebanking ermöglicht, sollte auch die Bank darüber informiert werden.
Manche Betroffene bekommen nach dem Verlust plötzlich Angebote von angeblichen „Recovery Firmen“. Was halten Sie davon?
Hier besteht die Gefahr eines zweiten Schadens.
Geschädigte werden teilweise erneut kontaktiert. Dann heißt es beispielsweise, das verlorene Geld sei gefunden worden oder liege auf einer Blockchain bereit. Für die Freigabe müsse lediglich noch eine Gebühr, Steuer oder Provision gezahlt werden.
Betroffene sollten niemals allein deshalb zahlen, weil jemand behauptet, bereits verlorenes Geld zurückholen zu können.
Gerade wer schon einmal Geld verloren hat, kann für solche sogenannten Recovery-Angebote besonders interessant sein.
Sollte man weiter mit dem angeblichen Broker kommunizieren?
Man sollte jedenfalls keine weiteren Zahlungen leisten und keine neuen sensiblen Daten herausgeben.
Ob eine Kommunikation aus Beweisgründen noch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Deshalb empfiehlt es sich, vorhandene Kommunikation zunächst vollständig zu sichern, bevor Kontakte blockiert oder Accounts geschlossen werden.
Was ist Ihre wichtigste Botschaft an Betroffene?
„Schämen Sie sich nicht und versuchen Sie nicht, einen bereits entstandenen Verlust durch weitere Einzahlungen wieder auszugleichen. Stoppen Sie weitere Zahlungen, sichern Sie die Beweise und lassen Sie die Zahlungswege so schnell wie möglich prüfen. Je länger man wartet, desto schwieriger kann es werden, Geldströme nachzuvollziehen.“
Das sollte jetzt sofort getan werden
Wer bereits Geld über veyrmont(.)com oder portal.veyrmont(.)com überwiesen hat, sollte daher möglichst schnell handeln: keine weiteren Zahlungen, Bank beziehungsweise Zahlungsdienstleister informieren, sämtliche Beweise sichern, Passwörter ändern, wenn Dritte Zugriff auf Computer oder Bankkonten hatten, und bei Betrugsverdacht strafrechtliche sowie zivilrechtliche Schritte prüfen lassen.
Vor allem gilt: Ein angeblicher Gewinn auf einem Onlinekonto ist noch kein Gewinn.
Entscheidend ist, ob das Geld tatsächlich wieder auf dem eigenen Konto landet.
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