US ÖL UND GAS NAMENSSCHULDVERSCHREIBUNG 1 GMBH & Co.KG- Harte Vorwürfe gegen Kay Rieck, Matthias Mossmann und Torsten Schmieling als Verantwortliche des jeweiligen Unternehmens

Auch in Stuttgart gibt es eine Klage gegen oben genanntes Investment und die dort jeweils verantwortlichen Personen als Vertreter der Gesellschaft. Natürlich ist dies noch nicht gerichtlich bestätigt. Sollte das Gericht in Stuttgart jedoch zur Feststellung gelangen, dass die Vorwürfe allesamt stimmen, dann dürften möglicherweise auch die Verantwortlichen der unternehmerischen Beteiligung ein Problem haben. Eines ist auch klar, es könnte eine Klagewelle auf die Initiatoren zurollen. Allein acht Klagen kennen wir mittlerweile. Die Gefahr für die Initiatoren und verantwortlichen Personen, ein „negatives Urteil kassieren zu müssen“, wird natürlich mit jeder eingereichten Klage auch größer. Wie man aus Vertriebskreisen hört, gibt es wohl mittlerweile auch eine größere Anzahl von Klagen gegen Vermittler dieser Produkte.

Es ist fehlerhaft durch den Emissionsprospekt der Eindruck erweckt worden, die der gegenständlichen Namensschuldverschreibung zeitlich vorangegangenen Vorgängerfonds der Energy Capital Invest Gruppe seien wirtschaftlich und unternehmerisch erfolgreich verlaufen, da diese jeweils mit einem „maximalen Gewinn“ aufgelöst worden seien. Richtiger Weise erwirtschafteten die Vorgängerfonds durchgängig Jahresfehlbeträge und bestanden durch den Betrieb eines Schneeballsystems, was sich dem Prospekt nicht entnehmen lässt.

1.2. Der Emissionsprospekt klärt nicht ausreichend über die personellen und wirtschaftlichen Verflechtungen der beteiligten Personen und Unternehmen auf. Die diesbezüglichen Darstellungen im Emissionsprospekt sind in mehrfacher Hinsicht unzureichend, falsch und unvollständig,

a) weil der Emissionsprospekt nicht darüber aufklärt, dass Herr Jan Torsten Schmieling als Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin auch tätig war für Unternehmen, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut waren,

b) weil der Emissionsprospekt nicht darüber aufklärt, dass Herr Kay Rieck als mittelbarer Mehrheitsaktionär der Deutsche Oel & Gas S.A. und als Person, welche die Herausgabe oder den Inhalt des Emissionsprospekts wesentlich beeinflusst hat, über die Deutsche Oel & Gas AG in wesentlichem Umfang mittelbar an der Cornucopia Oil & Gas Company, LLC und der Furie Operating Alaska, LLC, also an Unternehmen beteiligt ist, welche Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Anlage- objekts erbringen,

c) weil der Emissionsprospekt nicht darüber aufklärt, dass Herr Kay Rieck über die ALECTO Oel & Gas GmbH und die Dt. Oel & Gas Verwaltungs GmbH in wesentlichem Umfang mittelbar an der Energy Capital Invest Marketing & Placement GmbH beteiligt ist.

Der Emissionsprospekt klärt hierdurch nur unzureichend über die Risiken von Interessenkonflikten auf.

1.3. Der Emissionsprospekt enthält bei Darstellung des Subventionssystems in Alaska (Tax Credits) keinen Hinweis auf den Umstand, dass die gewährten Subventionen zu 50 Prozent über einen Zeitraum von zehn Jahren vom Empfänger zurück zu zahlen sind.

1.4. Die im Emissionsprospekt dargestellten und prognostizierten Explorations- und Fördererfolge stellen sich als Behauptungen ins Blaue hinein dar, da die verantwortlich Handelnden im Jahre 2013 noch gar keine Erkenntnisse zu Fördererfolgen in dem Gebiet Kitchen Lights Unit gewonnen hatten. Die Aussichten eines wirtschaftlichen Erfolgs werden viel zu positiv dargestellt.

1.5. Im Emissionsprospekt fehlt sowohl ein Hinweis auf die im Jahre 2011 gegen die operativ tätig werdende „US-Partnerin“, die Furie Operating Alaska, LLC, verhängte Strafzahlung im Umfang von USD 15.000.000,00, welche erhebliche negative Auswirkungen für potenzielle Kreditgeber und Investoren haben kann, wie auch ein Hinweis auf das dagegen angestrengte Klageverfahren vom 08.07.2012. Statt dessen enthält der Emissionsprospekt den unzutreffenden Hinweis, es würden keine Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren existieren, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Emittenten und die Vermögensanlagen haben können.

1.6. Im Emissionsprospekt fehlt ein Hinweis auf ein zwischen Herrn Kay Rieck, der Furie Operating Alaska, LLC und der Cornucopia Oil & Gas Company, LLC auf der einen, und einem Family-Office auf der anderen Seite seit dem Jahre 2012 geführtes Klageverfahren, welches aus einem im Jahre 2011 vereinbarten Joint Venture zwischen diesen Parteien resultiert. Statt dessen enthält der Emissionsprospekt den unzutreffenden Hinweis, es würden keine Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren existieren, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Emittenten und die Vermögensanlagen haben können.

1.7. Im Emissionsprospekt fehlen Ausführungen zu einem bereits im Zeitpunkt der Prospektherausgabe vorliegenden, dritten Bewertungsgutachten zum Anlageobjekt. Das Gutachten der Escopeta Oil & Gas, LLC als Vorgängerin der Furie Operating Alaska, LLC vom 11.12.2006 findet im Emissionsprospekt keine Erwähnung. Statt dessen enthält der Emissionsprospekt den unzutreffenden Hinweis, dass nach Kenntnis des Anbieters keine weiteren Bewertungsgutachten vorliegen.

1.8. Im Emissionsprospekt fehlt ein Hinweis auf den Umstand, dass im Zeitpunkt der Prospektherausgabe und auch in der Folge den „US-Partnern“ gar keine Genehmigung vorlag für die tatsächliche Durchführung der prospektierten Erdgasförderung einschließlich der Errichtung der hierfür erforderlichen Anlagen.

2 Comments

  1. Sailer Mittwoch, 09.08.2017 at 17:10 - Reply

    Ist es richtig, dass die Börse Luxemburg der DOGAG das Listing entzogen hat ? Das hatte wohl für große Unruhe letzte Woche auf der Vermittlerveranstaltung in Stuttgart geführt. Kann man die Anlage nun endgültig abschreiben ?

  2. Anleger Montag, 07.08.2017 at 07:38 - Reply

    Wo ist denn eine Klage gegen die natürlichen Personen zugelassen worden? Im Kapmug-Register kann ich nur Klagen gegen die unterkapitalisierten Zweckgesellschaften finden. Das wird die Herren nicht treffen.
    Anmerkung der Redaktion:
    Sie waren zu schnell. Wir hatten den Beitrag nochmals verändert da er in der Tat so wie er war miss(t)verständlich war. Danke aber für Ihren Hinweis.

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