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Karl Mayer Kartonagenfabrik GmbH & Co. KG: Vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Tübingen hat im Verfahren über den Insolvenzantrag der Karl Mayer Kartonagenfabrik GmbH & Co. KG mit Sitz in Haiterbach vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 11 IN 293/26 geführt.

Die Gesellschaft hatte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt. Die Karl Mayer Kartonagenfabrik GmbH & Co. KG wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Mayer Verwaltungs-GmbH, vertreten. Geschäftsführer ist Thomas Mayer. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte GRUB BRUGGER aus Stuttgart benannt.

Mit Beschluss vom 29. Juli 2026, 13:00 Uhr, ordnete das Insolvenzgericht Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens an.

Dr. Sebastian Mielke zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde

Rechtsanwalt Dr. jur. Sebastian Mielke
Stresemannstraße 79
70191 Stuttgart

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Bestandteile ihres Vermögens sind grundsätzlich nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Dabei handelt es sich nach dem Gerichtsbeschluss nicht um eine vollständige Übertragung der Unternehmensführung auf den vorläufigen Insolvenzverwalter. Seine Aufgabe besteht insbesondere darin, die Schuldnerin zu überwachen, das vorhandene Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob die vorhandenen Mittel zur Deckung der Kosten eines Insolvenzverfahrens ausreichen.

Darüber hinaus soll Dr. Mielke als Sachverständiger untersuchen, ob ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vorliegt und welche Aussichten auf eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Verfügung über Bankkonten und Forderungen eingeschränkt

Besonders weitreichend sind die vom Gericht angeordneten Maßnahmen hinsichtlich der Bankkonten und offenen Forderungen der Gesellschaft.

Der Karl Mayer Kartonagenfabrik GmbH & Co. KG wurde untersagt, selbst über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die entsprechende Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.

Dieser ist damit unter anderem berechtigt,

Bankguthaben einzuziehen, offene Forderungen der Gesellschaft entgegenzunehmen und Sonderkonten für das Verfahren einzurichten.

Auch die kontoführenden Kreditinstitute wurden verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Kunden und andere Schuldner sollen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen

Das Insolvenzgericht ordnete zudem an, dass Schuldner der Karl Mayer Kartonagenfabrik GmbH & Co. KG nicht mehr direkt an das Unternehmen zahlen dürfen.

Zahlungen sind unter Beachtung des Gerichtsbeschlusses ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Der Insolvenzverwalter wurde vom Gericht außerdem mit der Zustellung der entsprechenden Anordnungen an die betroffenen Drittschuldner beauftragt.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vorläufig untersagt

Zur Sicherung des Vermögens wurden außerdem Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft grundsätzlich untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden zunächst eingestellt.

Ausgenommen sind nach dem Beschluss bestimmte Maßnahmen, soweit unbewegliches Vermögen betroffen ist.

Umfassende Prüfungs- und Einsichtsrechte

Der vorläufige Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Gesellschaft betreten und Nachforschungen durchführen.

Die Geschäftsführung ist verpflichtet, ihm Einsicht in Bücher und Geschäftsunterlagen zu gewähren und auf Verlangen Unterlagen herauszugeben. Außerdem müssen alle Informationen zur Verfügung gestellt werden, die für die Sicherung der zukünftigen Insolvenzmasse und die Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens erforderlich sind.

Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, steht noch nicht fest

Der Beschluss des Amtsgerichts bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde.

Zunächst befindet sich die Karl Mayer Kartonagenfabrik GmbH & Co. KG im vorläufigen Insolvenzverfahren. In dieser Phase wird unter anderem geprüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ob die Verfahrenskosten gedeckt sind und welche Möglichkeiten für eine Fortführung beziehungsweise Sanierung des Unternehmens bestehen.

Erst anschließend entscheidet das Amtsgericht Tübingen darüber, ob das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Verfahrensdaten

Schuldnerin: Karl Mayer Kartonagenfabrik GmbH & Co. KG
Sitz: Schieferweg 23, 72221 Haiterbach
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Register-Nr.: HRA 340983
Aktenzeichen: 11 IN 293/26
Insolvenzgericht: Amtsgericht Tübingen
Datum des Beschlusses: 29. Juli 2026
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sebastian Mielke, Stuttgart

Für Gläubiger, Kunden, Lieferanten und sonstige Geschäftspartner dürfte nun insbesondere entscheidend sein, zu welchem Ergebnis der vorläufige Insolvenzverwalter hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation und der Fortführungsperspektiven der Karl Mayer Kartonagenfabrik GmbH & Co. KG kommt.

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