Startseite Allgemeines KapMuG läuft länger
Allgemeines

KapMuG läuft länger

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
Teilen

Die Fraktion der CDU/CSU und der SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) vorgelegt (19/20599). Danach soll die Geltungsdauer des KapMuG bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 verlängert werden. Das Gesetz ist bis zum 31. Oktober 2020 befristet.

Mit dem KapMuG wurde 2005 erstmalig ein Verfahren zur gebündelten gerichtlichen Handhabung von Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug eingeführt. Es soll geschädigten Anlegerinnen und Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern. 2012 wurde das KapMuG von Grund auf neugefasst.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Präsidenten, Profite und Patriotismus: Wenn Korruption plötzlich „wirtschaftliche Führung“ heißt

Washington erlebt derzeit wieder einmal ein kleines Wunder der modernen Demokratie:Ein amtierender...

Allgemeines

Gibt es einen Staatsvertrag zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zum MDR und wie lange ist der noch gültig?

Ja. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) basiert auf einem gemeinsamen Staatsvertrag der Länder:...

Allgemeines

Teure Chefs, gewaltige Pensionen, immer weniger Verständnis: Beim MDR läuft etwas gewaltig schief

Der MDR steckt tief in einem Problem, das viele Gebührenzahler längst spüren,...

Allgemeines

Viele Bürger haben genug – und die Politik merkt es immer noch nicht

In Deutschland wächst etwas heran, das die politische Klasse offenbar immer noch...