Startseite Allgemeines KapMuG läuft länger
Allgemeines

KapMuG läuft länger

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
Teilen

Die Fraktion der CDU/CSU und der SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) vorgelegt (19/20599). Danach soll die Geltungsdauer des KapMuG bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 verlängert werden. Das Gesetz ist bis zum 31. Oktober 2020 befristet.

Mit dem KapMuG wurde 2005 erstmalig ein Verfahren zur gebündelten gerichtlichen Handhabung von Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug eingeführt. Es soll geschädigten Anlegerinnen und Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern. 2012 wurde das KapMuG von Grund auf neugefasst.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Aus Sicht eines Fortuna-Fans Fortuna Düsseldorf im Sommer 2026: Abrissbirne statt Aufstiegsfeier

Nach dem bitteren Absturz in die 3. Liga fühlt sich dieser Sommer...

Allgemeines

VFL Wolfsburg: Der Fan der begeistert ist

Als Wolfsburg-Fan kann man da schon mal vorsichtig die Trommel rühren: Fabian...

Allgemeines

Die Frau, die Disney um elf Jahre schlug – und fast vergessen wurde

Während Millionen Menschen glauben, Walt Disney habe mit „Schneewittchen“ den ersten Animationsfilm...

Allgemeines

BVB rüstet auf: Junge Wilde kehren zurück – Dortmunds Zukunft nimmt Gestalt an

Während andere Vereine noch hektisch auf dem Transfermarkt nach Lösungen suchen, arbeitet...