KAP Rechtsanwälte auf der Suche nach Mitgesellschaftern der V+Plus Fonds 2 und 3- Ehrenvoll oder nur auf der Suche nach einem Mandat?

Natürlich sind uns die KAP Rechtsanwälte aus der einen oder anderen Mandantenakquisition bekannt, wie so manch anderer Rechtsanwalt auch. Dies ist legitim, denn von irgendetwas muss der Anwalt ja auch sein Leben finanzieren. Nochmals, an solchen Werbeschreiben ist nichts verwerfliches, aber es erstaunt immer wieder, wie die einzelnen Kanzleien dabei vorgehen.

In diesem Fall geht es um einen Mandanten, der die Kanzlei beauftragt hat, andere Mitgesellschafter zu suchen usw. Nun, da wäre es doch sehr hilfreich, wenn die Kanzlei als vertrauensbildende Maßnahme auch einmal den Namen des Mandanten benennt, denn mal ehrlich: würden Sie nicht wissen wollen, mit wem sie es da zu tun haben? Da könnte ja Jeder kommen.

Nochmals, wir raten bei solchen Werbeschreiben die tausende Male versendet werden, grundsätzlich immer zur Vorsicht, denn ob der Anwalt wirklich etwas für Sie erreichen kann, das kann und wird er Ihnen nicht garantieren. Was er Ihnen garantieren kann, ist natürlich, dass sie eine Rechnung von ihm bekommen. Also, überlegen Sie es sich gut, ob Sie unbedingt gutes Geld dann schlechtem hinterherwerfen müssen, egal wer auch immer Sie anschreibt. KAP Rechtsanwälte ist nur ein Beispiel.

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3 Comments

  1. Schutzgemeinschaft Mittwoch, 30.11.2016 at 16:38 - Reply

    Ich habe da heute angerufen und gefragt wer der Mandant bezüglich V+ ist, da wurde mir gesagt dass ich der Mandant sein soll. Ich habe mit einen Herrn Kolb gesprochen.
    Ich habe ihm dann gesagt dass ich keine Mandanschaft gegeben hätte und dass ich nicht möchte das ich von Anwälten angeschrieben werde, er meinte ich soll bei Merkel anrufen und heulen gehen.03024356687
    Ich finde das unverschämt.

  2. Thorsten Krause Donnerstag, 24.11.2016 at 11:52 - Reply

    Liebes Team von diebewertung.de,

    auch wir schätzen kritische Berichterstattung. Wir sind als Rechtsanwälte verpflichtet, die Möglichkeiten für unsere Mandanten bestmöglich auszuschöpfen, wenn eine außerordentliche Gesellschafterversammlung sinnvoll erscheint und von unseren Mandanten gewünscht wird, versuchen wir natürlich, diese möglich zu machen. Wenn Sie unser Schreiben vorliegen haben, werden Sie auch gesehen haben, dass die Sammlung der Stimmen und die Koordination zur Gesellschafterversammlung für die weiteren Gesellschafter ohne Kosten erfolgen wird.

    Außerdem sind wir als Anwälte berufsrechtlich verpflichtet, die Namen unserer Mandantschaft vertraulich zu behandeln, es sei denn, wir haben eine ausdrückliche Freigabe. Das hat (auch bei Anschreiben an andere Gesellschafter) durchaus seinen Sinn, denn anderenfalls würden sich jetzt wahrscheinlich hunderte Mitgesellschafter bei unserem Mandanten melden, was nicht jeder möchte. Dass wir Gesellschafter der V+ vertreten zeigt alleine die Tatsache, dass der Fonds uns die Adressen der Mitgesellschafter herausgegeben hat. Ein Anspruch, den nur ein Gesellschafter, nicht ein unbeteiligter Anwalt geltend machen kann.

    Selbstverständlich stehen wir Ihnen in künftigen Fällen vor einer Berichterstattung auch gerne für Rückfragen zur Verfügung um Ihre kritische Berichterstattung an den richtigen Stellen zu unterstützen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thorsten Krause
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    Geschäftsführer
    für KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

  3. Liebes Team von diebewertung.de,

    auch wir schätzen kritische Berichterstattung. Wir sind als Rechtsanwälte verpflichtet, die Möglichkeiten für unsere Mandanten bestmöglich auszuschöpfen, wenn eine außerordentliche Gesellschafterversammlung sinnvoll erscheint und von unseren Mandanten gewünscht wird, versuchen wir natürlich, diese möglich zu machen. Wenn Sie unser Schreiben vorliegen haben, werden Sie auch gesehen haben, dass die Sammlung der Stimmen und die Koordination zur Gesellschafterversammlung für die weiteren Gesellschafter ohne Kosten erfolgen wird.

    Außerdem sind wir als Anwälte berufsrechtlich verpflichtet, die Namen unserer Mandantschaft vertraulich zu behandeln, es sei denn, wir haben eine ausdrückliche Freigabe. Das hat (auch bei Anschreiben an andere Gesellschafter) durchaus seinen Sinn, denn anderenfalls würden sich jetzt wahrscheinlich hunderte Mitgesellschafter bei unserem Mandanten melden, was nicht jeder möchte. Dass wir Gesellschafter der V+ vertreten zeigt alleine die Tatsache, dass der Fonds uns die Adressen der Mitgesellschafter herausgegeben hat. Ein Anspruch, den nur ein Gesellschafter, nicht ein unbeteiligter Anwalt geltend machen kann.

    Selbstverständlich stehen wir Ihnen in künftigen Fällen vor einer Berichterstattung auch gerne für Rückfragen zur Verfügung um Ihre kritische Berichterstattung an den richtigen Stellen zu unterstützen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thorsten Krause
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    Geschäftsführer
    für KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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