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Kanzlei Härting Brerlin und der Mandant TGI AG was sagt man zu der Verfügung der FMA Liechtenstein?

geralt (CC0), Pixabay
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Fragen die wir an die  Kanzlei Härting heute stellen werden: Wie bewertet die Berliner Kanzlei jetzt das Einschreiten der Finanzmarktaufsicht gegen die TGI AG?

Nach dem massiven Einschreiten der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) gegen die TGI AG richten sich nun zunehmend Fragen auch an das Umfeld des Unternehmens — darunter an die Berliner Kanzlei Härting Rechtsanwälte.

Die FMA hatte bekanntlich den Vertrieb mehrerer Produkte der TGI AG wegen des Verdachts eines unerlaubten Einlagengeschäfts untersagt. Zudem wurde angeordnet, dass die im Rahmen dieser Produkte entgegengenommenen Gelder künftig nicht weiter gehalten werden dürfen.

Wichtig dabei:
Die Verfügung der FMA ist zwar aktuell noch nicht rechtskräftig, sie ist jedoch bereits sofort vollziehbar. Das bedeutet, dass die angeordneten Maßnahmen unmittelbar umgesetzt werden müssen — unabhängig davon, ob gegen die Verfügung noch rechtlich vorgegangen wird.

Für viele Anleger und Beobachter ist dies ein äußerst schwerwiegender Vorgang.

Vor diesem Hintergrund stellt sich nun auch die Frage:
Welche Auswirkungen hat die Verfügung der Finanzaufsicht auf das Mandatsverhältnis zwischen der TGI AG und der Kanzlei Härting?

Unsere Redaktion wird die Kanzlei daher erneut mit konkreten Fragen konfrontieren und um eine Stellungnahme bitten.

Allerdings sind die Erwartungen auf eine Antwort eher gering. Bereits in der Vergangenheit reagierte die Kanzlei nach unserer Einschätzung nur äußerst zurückhaltend auf Presseanfragen. Dabei wurden durchaus kritische, aber aus journalistischer Sicht notwendige Fragen gestellt.

Denn gerade bei Geschäftsmodellen, die öffentlich diskutiert werden und zu denen Finanzaufsichtsbehörden Warnungen veröffentlicht haben, besteht selbstverständlich ein erhebliches öffentliches Interesse.

Eine frühere Presseanfrage unserer Redaktion an die Kanzlei Härting blieb bislang unbeantwortet. Darin wurden unter anderem folgende Fragen gestellt:

  • Hat die Kanzlei das Geschäftsmodell der TGI AG rechtlich und wirtschaftlich geprüft?
  • Wie bewertet die Kanzlei die Warnungen verschiedener Finanzaufsichtsbehörden?
  • Kann bestätigt werden, dass die behaupteten Goldbestände tatsächlich physisch vorhanden sind?
  • Ist das Kundengold insolvenzrechtlich wirksam vom Vermögen der TGI AG getrennt?
  • Wurde das angebliche Wirtschaftsprüfer-Gutachten geprüft?
  • Können Risiken eines möglichen Ponzi-Systems ausgeschlossen werden?

Die Fragen wurden mit Fristsetzung bis zum 27. Mai 2026 übermittelt — eine öffentliche Antwort erfolgte nach unserer Kenntnis bislang nicht.

Gerade nach der aktuellen Verfügung der FMA dürften diese Fragen nun noch brisanter geworden sein.

Denn für viele Anleger steht mittlerweile nicht mehr nur die Frage nach Renditen im Raum, sondern die deutlich grundlegendere Frage:
Wie sicher sind die investierten Gelder überhaupt noch?

Sollte die Kanzlei Härting künftig doch noch Stellung beziehen, dürfte dies für viele betroffene Anleger von erheblichem Interesse sein.

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