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Kandidat für US-Justizministerium gerät bei Senatsanhörung unter Druck

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Der amtierende US-Justizminister entschuldigt sich für Fehler bei der Veröffentlichung der Epstein-Akten, verteidigt umstrittene Entscheidungen seines Ministeriums und weist den Vorwurf zurück, die Behörde wie eine persönliche Kanzlei des Präsidenten zu führen.

Bei einer Anhörung im US-Senat ist der Kandidat für das Amt des Justizministers mit scharfer Kritik an seiner bisherigen Amtsführung konfrontiert worden. Demokratische Senatoren warfen ihm vor, das Justizministerium politisch zu instrumentalisieren, Gegner des Präsidenten strafrechtlich verfolgen zu lassen und bei mehreren Verfahren zugunsten des Weißen Hauses gehandelt zu haben.

Der Jurist war vor seiner Tätigkeit im Justizministerium persönlicher Verteidiger von Präsident Donald Trump. Seit Anfang April führt er die Behörde kommissarisch. Seine frühere Nähe zum Präsidenten steht deshalb im Mittelpunkt der Debatte über seine Unabhängigkeit.

Der ranghöchste Demokrat im Justizausschuss erklärte zu Beginn der Sitzung, ein Justizminister lege seinen Eid auf die Verfassung und nicht auf den Präsidenten ab. Der Kandidat habe die Behörde jedoch wie eine persönliche Anwaltskanzlei Trumps behandelt, lautete der Vorwurf.

Republikanische Mitglieder des Ausschusses verteidigten dagegen die Arbeit des Ministeriums. Sie verwiesen unter anderem auf Festnahmen gesuchter Personen und auf Verfahren gegen mutmaßliche Beteiligte am illegalen Fentanylhandel.

Da die Republikaner im Senat über die notwendige Mehrheit verfügen, können die Demokraten die Ernennung voraussichtlich nur verhindern, wenn sich mehrere Mitglieder der Regierungspartei gegen den Kandidaten stellen.

Entschuldigung wegen Fehlern in den Epstein-Dokumenten

Ein zentraler Teil der Anhörung befasste sich mit der Veröffentlichung von Unterlagen zum Fall des verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein.

Das Justizministerium hatte nach Darstellung des Kandidaten rund drei Millionen Seiten veröffentlicht. Zahlreiche Dokumente waren geschwärzt. Dennoch enthielten einzelne Dateien Namen möglicher Opfer sowie Bilder unbekleideter Personen.

Auf die Aufforderung eines demokratischen Senators, sich bei den Betroffenen für diese Fehler zu entschuldigen, reagierte der Kandidat zunächst allgemein mit Bedauern über das Leid der Missbrauchsopfer. Erst nach weiterem Nachfragen entschuldigte er sich ausdrücklich für Fehler seines Ministeriums.

Er schränkte die Entschuldigung allerdings ein. Fehler seien lediglich bei ungefähr einem Prozent der Dokumente gemacht worden. Das Ministerium habe erhebliche Ressourcen eingesetzt, um betroffene Dateien schnell zu korrigieren.

Bei einem Umfang von mehreren Millionen Seiten kann selbst ein Anteil von einem Prozent allerdings Zehntausende Dokumente betreffen. Gerade bei besonders sensiblen Informationen über mögliche Opfer ist deshalb nicht allein die Fehlerquote entscheidend, sondern die konkrete Schwere jeder einzelnen Veröffentlichung.

Keine weiteren Epstein-Akten zur Veröffentlichung

Unter Eid erklärte der Kandidat außerdem, es gebe keine weiteren relevanten Epstein-Unterlagen, die veröffentlicht werden könnten.

Neben den bereits freigegebenen Dokumenten habe das Ministerium zwar weitere rund drei Millionen Seiten gesammelt. Diese hätten jedoch nach seiner Darstellung keinen Zusammenhang mit Epstein oder dem gegen ihn geführten Strafverfahren.

Ein republikanischer Senator fragte, warum nicht sämtliche gesammelten Unterlagen veröffentlicht würden. Der Kandidat entgegnete, dass dies gegen Bundesrecht verstoßen würde. Die gesetzliche Grundlage zur Veröffentlichung habe sich ausschließlich auf tatsächlich mit Epstein verbundene Akten bezogen. Andere Fallunterlagen dürfe das Ministerium nicht öffentlich machen.

Die Frage nach der Vollständigkeit der Veröffentlichung bleibt politisch umstritten. Über Jahre hatten Politiker und Unterstützer Trumps Erwartungen geweckt, die Akten könnten bislang unbekannte belastende Informationen über prominente Personen enthalten.

Eine interne Überprüfung des Ministeriums kam später jedoch zu dem Ergebnis, dass keine geheime Kundenliste gefunden worden sei und weitere Veröffentlichungen nicht gerechtfertigt seien.

Kritiker werfen der Regierung vor, zunächst überhöhte Erwartungen erzeugt und anschließend nicht ausreichend transparent erklärt zu haben, weshalb viele Dokumente nicht veröffentlicht wurden.

Umstrittener Fonds soll nicht weiterverfolgt werden

Ein weiterer Schwerpunkt war ein vorgeschlagener Fonds im Umfang von 1,8 Milliarden US-Dollar. Mit diesem Geld sollten Personen entschädigt werden, die nach Ansicht der Regierung zu Unrecht vom Justizministerium untersucht oder strafrechtlich verfolgt worden waren.

Zu den möglichen Empfängern hätten auch Menschen gehören können, die wegen ihrer Beteiligung am Angriff auf das US-Kapitol vom 6. Januar 2021 verurteilt worden waren.

Der Fonds war Teil eines geplanten Vergleichs zwischen dem Justizministerium und Trump, seinen beiden ältesten Söhnen sowie der Trump Organization. Nach heftiger Kritik rückte die Regierung von dem Vorhaben ab.

Der Kandidat erklärte während der Anhörung mehrfach, der Fonds sei „tot“ und werde nicht eingerichtet. Eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Gericht wollte er dennoch nicht abgeben. Zur Begründung verwies er auf einen langjährigen Grundsatz, nach dem Richter Kabinettsmitglieder nicht zur Abgabe solcher Erklärungen verpflichten könnten.

Diese Haltung löste Zweifel aus. Kritiker fragen, warum die Regierung eine gerichtliche Bestätigung verweigert, wenn der Fonds tatsächlich endgültig aufgegeben wurde.

Auch ein republikanischer Senator wies darauf hin, dass der zugrunde liegende Vergleich nur schriftlich und mit Zustimmung beider Seiten geändert werden könne. Eine solche Vereinbarung lag zum Zeitpunkt der Anhörung offenbar nicht vor.

Streit um Steuervergleich mit dem Präsidenten

Besonders kontrovers ist die Rolle des Justizministeriums bei einem Vergleich zwischen der Regierung und Trump.

Der Präsident hatte den Staat auf zehn Milliarden US-Dollar verklagt, nachdem ein Mitarbeiter der Steuerbehörde private Steuerinformationen veröffentlicht hatte. Das Justizministerium verhandelte einen Vergleich mit Trumps persönlichen Anwälten.

Nach der vorgelegten Vereinbarung sollten weder Trump noch seine ältesten Söhne oder sein Unternehmen wegen möglicher früherer Steuerverstöße geprüft oder strafrechtlich verfolgt werden können.

Ein demokratischer Senator bezeichnete diese Regelung als außergewöhnlich weitreichend. Der Kandidat räumte ein, dass ein solcher Vergleich mit einem amtierenden Präsidenten möglicherweise beispiellos sei. Vergleichbare Vereinbarungen würden jedoch grundsätzlich regelmäßig geschlossen.

Er betonte, dass sich der Schutz nicht auf künftige Steuererklärungen erstrecken sollte.

Ein Bundesgericht lehnte den Vergleich ab. Die zuständige Richterin wertete ihn als unzulässigen Versuch, Personen und Unternehmen aus dem Umfeld des Präsidenten Immunität zu verschaffen.

Besonders problematisch sei, dass Trump faktisch auf beiden Seiten des Verfahrens Einfluss habe: als Kläger gegen die Regierung und zugleich als Präsident an der Spitze der Exekutive.

Verteidigung der Begnadigungen nach dem Kapitolangriff

Auch Trumps Begnadigung von etwa 1.600 Personen, die wegen des Angriffs auf das Kapitol angeklagt oder verurteilt worden waren, wurde thematisiert.

Ein demokratischer Senator kritisierte insbesondere die Freilassung von Personen, die Polizisten angegriffen oder andere schwere Straftaten begangen hatten.

Der Kandidat verteidigte nicht ausdrücklich jede einzelne Begnadigung, stellte aber klar, dass die US-Verfassung dem Präsidenten weitreichende Befugnisse verleihe. Trump könne grundsätzlich jede Person aus jedem von ihm gewählten Grund begnadigen.

Er werde weder die rechtliche Befugnis des Präsidenten noch dessen Entscheidung infrage stellen.

Rechtlich ist diese Aussage weitgehend unumstritten. Politisch bleibt jedoch die Frage, ob die Befugnis verantwortungsvoll ausgeübt wurde.

Neue Verfahren gegen politische Gegner

Seit der kommissarischen Übernahme des Justizministeriums wurden mehrere Verfahren gegen Personen und Organisationen eingeleitet, die als Gegner oder Kritiker des Präsidenten gelten.

Dazu gehört eine neue Anklage gegen den früheren FBI-Direktor James Comey. Sie bezieht sich auf einen Beitrag in sozialen Medien, in dem Muscheln zu den Zahlen „86 47“ angeordnet waren.

Der Ausdruck „86“ kann im Englischen „entfernen“ oder „loswerden“ bedeuten. Trump ist der 47. Präsident der Vereinigten Staaten. Einige seiner Anhänger interpretierten das Bild deshalb als Gewaltandrohung.

Comey löschte den Beitrag und erklärte, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass manche Menschen die Zahlenkombination mit Gewalt verbinden könnten. Er lehne jede Form von Gewalt ab.

Das Ministerium leitete zudem ein Verfahren gegen eine Bürgerrechtsorganisation ein. Ihr wird vorgeworfen, Spendengelder missbräuchlich für Informanten in rechtsextremen Gruppen verwendet zu haben. Die Organisation weist die Anschuldigungen zurück.

Ob diese Verfahren auf unabhängigen strafrechtlichen Bewertungen beruhen oder Teil einer politischen Strategie sind, dürfte zu den wichtigsten Fragen der kommenden Monate gehören.

Frühere persönliche Nähe zum Präsidenten

Vor seinem Eintritt in die Regierung hatte der Kandidat Trump in mehreren Strafverfahren persönlich verteidigt.

Er saß unter anderem während des Prozesses an dessen Seite, in dem Trump wegen der Fälschung von Geschäftsunterlagen im Zusammenhang mit einer Schweigegeldzahlung verurteilt wurde.

Ursprünglich war der Jurist zum stellvertretenden Justizminister ernannt worden. Nach der Entlassung seiner Vorgängerin übernahm er im April kommissarisch die Leitung des Ministeriums.

Die Kombination aus früherer persönlicher Vertretung und heutiger Leitung der obersten Strafverfolgungsbehörde des Landes sorgt für einen offensichtlichen Interessenkonflikt.

Ein Justizminister muss nicht nur tatsächlich unabhängig handeln. Er muss auch den Eindruck vermeiden, dass Entscheidungen von persönlicher Loyalität oder politischen Interessen beeinflusst werden.

Zahlreiche Juristen haben das Ministerium verlassen

Seit Trumps Rückkehr ins Weiße Haus haben Tausende Juristen das Justizministerium verlassen. Darunter sollen sich mehrere Hundert Personen aus Führungspositionen befinden.

Ehemalige Mitarbeiter warnen, dass dieser Verlust an Erfahrung die Strafverfolgung und die institutionelle Unabhängigkeit der Behörde schwächen könnte.

Gleichzeitig verweist das Ministerium auf verstärkte Maßnahmen gegen Betrug. Im Mai wurden unter anderem 15 Personen in Minnesota angeklagt. Ihnen werden Betrugsmodelle mit einem Schaden von mehr als 90 Millionen US-Dollar zulasten der Steuerzahler vorgeworfen.

Die Bilanz ist damit widersprüchlich: Auf der einen Seite stehen neue Ermittlungen und öffentlichkeitswirksame Strafverfahren. Auf der anderen Seite wächst die Sorge, dass politische Loyalität bei der Auswahl von Fällen eine größere Rolle spielt.

Fazit

Die Anhörung machte deutlich, dass es bei der Ernennung nicht nur um die fachliche Eignung eines Juristen geht. Im Mittelpunkt steht die grundsätzliche Frage, ob das amerikanische Justizministerium unter seiner Leitung unabhängig vom Präsidenten handeln kann.

Seine Entschuldigung für Fehler bei den Epstein-Unterlagen war notwendig, blieb durch die Betonung einer niedrigen Fehlerquote jedoch begrenzt. Auch die Aussage, es gebe keine weiteren freizugebenden Akten, dürfte die öffentliche Debatte kaum beenden.

Noch schwerer wiegen die Fragen rund um den Steuervergleich mit Trump, den geplanten Entschädigungsfonds und neue Strafverfahren gegen politische Gegner.

Der Kandidat betont, rechtmäßig und im Rahmen seiner Befugnisse zu handeln. Seine Kritiker sehen dagegen eine Behörde, deren Entscheidungen zunehmend mit den persönlichen und politischen Interessen des Präsidenten übereinstimmen.

Ob der Senat ihn bestätigt, dürfte weniger von den demokratischen Einwänden als von der Haltung einzelner Republikaner abhängen. Die eigentliche Bewährungsprobe beginnt jedoch erst danach: Ein Justizminister muss beweisen, dass für Verbündete und Gegner der Regierung dieselben rechtlichen Maßstäbe gelten.

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