K & T Handels- und Unternehmensberatungs-GmbH

K & T Handels- und Unternehmensberatungs-GmbH/ München

Zwischen
der Firma K & T Handels- und Unternehmensberatungs-GmbH
mit dem Sitz in Zeppelinstr. 11, 85748 Garching
vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Matthias Thies
– im folgenden Schuldnerin genannt –
und
der Gläubigerin Rainbow Handels- und Beratungs GmbH
mit dem Sitz in Siedergasse 286, A-8970 Schladming
– im Folgenden Gläubigerin genannt –
wird folgende
RANGRÜCKTRITTS-VEREINBARUNG

geschlossen:

1.

Zur Beseitigung einer drohenden Überschuldung und zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens bei der Schuldnerin treten die Gläubigerin mit ihren Darlehnsforderungen in Höhe von € 200.747,61gegen die Schuldnerin gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO im Insolvenzverfahren im Rang hinter die gegenwärtigen und künftigen Forderungen aller anderen Gläubiger zurück. Tilgungen, Zinsen und Kosten auf die Forderungen der Gläubiger sind lediglich aus einem künftigen Bilanzgewinn, einem Liquidationsüberschuss oder aus einem die sonstigen Schulden übersteigenden freien Vermögen zu leisten und auch das nur, soweit dadurch keine Zahlungsunfähigkeit entsteht.

2.

Im Falle des Eintritts einer Krise bei der Schuldnerin ist die Gläubigerin verpflichtet, ihre zu diesem Zeitpunkt bestehenden Forderungen stehen zu lassen. Aus diesem Grund wird sowohl das ordentliche als auch das außerordentliche Kündigungsrecht der Gläubigerin bei Eintritt der Krise der Schuldnerin hiermit ausgeschlossen.

3.

Die Forderungen der Gläubigerin sind im Rang des § 39 Abs. 2 InsO, aber – bis zur Abwendung der Krisensituation – vor den Einlagenrückgewährungsansprüchen der Gesellschafter der Schuldnerin zu berücksichtigen.

8. August 2018

K & T Handels- und Unternehmensberatungs-GmbH
(Schuldnerin)
Rainbow Handels- und Beratungs GmbH
(Gläubigerin)

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