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Justiz wird digital: Erste Amtsgerichte testen neues Online-Verfahren für Zivilklagen

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Die deutsche Justiz wagt den nächsten Schritt in Richtung Digitalisierung: An zunächst acht Amtsgerichten startet heute die Erprobung eines neuen zivilgerichtlichen Online-Verfahrens, mit dem Bürgerinnen und Bürger künftig Klagen vollständig digital einreichen können. Das Bundesministerium der Justiz schaltet dafür im Laufe des Tages eine erste Version eines digitalen Eingabesystems frei.

Über das neue Portal können Nutzerinnen und Nutzer Schritt für Schritt eine Klage erstellen und direkt bei einem der teilnehmenden Amtsgerichte einreichen. Zum Start ist das Verfahren zunächst auf Zahlungsklagen mit einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro begrenzt.

Klage per Klick statt Papierstapel

Das Online-Verfahren soll deutlich mehr sein als nur die digitale Variante des bisherigen Zivilprozesses. Nach Angaben des Ministeriums handelt es sich um eine eigene Verfahrensart mit eigenen Regeln, die bewusst schlanker, günstiger und weniger aufwendig gestaltet wurde.

Ziel ist ein Verfahren, das vollständig digital geführt wird – ohne Papierakten, ohne unnötige Wege, ohne klassischen Verfahrensballast. Auch mündliche Verhandlungen sollen in vielen Fällen entfallen oder alternativ per Videoverhandlung stattfinden können.

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig spricht von einem Modell für die Zukunft:
„Online die eigenen Rechte durchsetzen – ohne Akten aus Papier, so sieht der Zivilprozess der Zukunft aus. Jeder soll einfacher zu seinem Recht kommen. Denn wenn digitale Verfahren gut organisiert sind, sparen sie Zeit und Geld.“

Start an acht Gerichten – weitere folgen

Getestet wird das neue Verfahren zunächst an den Amtsgerichten:

  • Mannheim
  • Nürtingen (ab 20. April)
  • Nürnberg
  • Schöneberg
  • Bremen
  • Hamburg-Mitte
  • Frankfurt am Main
  • Leipzig

Ab dem 1. Juni sollen weitere Amtsgerichte hinzukommen, darunter:

  • Bonn
  • Essen
  • Dortmund
  • Bitburg
  • Sinzig

Zusätzlich beteiligen sich mehrere Gerichte mit einem speziellen Fokus auf Fluggastrechte, darunter:

  • Erding
  • Eilenburg
  • Düsseldorf
  • Steinfurt (ab 1. Juni)
  • Königs Wusterhausen (ab 1. Oktober)

Insgesamt ist derzeit eine Erprobung an 18 Amtsgerichten in zehn Bundesländern vorgesehen.

Einfacher Zugang – auch für Anwälte

Der Fokus des Projekts liegt zunächst klar auf einem niedrigschwelligen Zugang für Bürgerinnen und Bürger, doch auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können das Verfahren bereits nutzen.

Das System ist über das Justizportal service.justiz.de erreichbar. In Entwicklung befinden sich bereits weitere Funktionen – darunter ein eigenes Eingabesystem für Kanzleien sowie die Möglichkeit, Klagen künftig zusätzlich als strukturierten XJustiz-Datensatz einzureichen. Das soll die maschinelle Verarbeitung erleichtern und Gerichten eine effizientere Weiterbearbeitung ermöglichen.

Digitaler Zivilprozess unter Realbedingungen

Rechtlich basiert das neue Verfahren auf einer Erprobungsgesetzgebung aus dem Jahr 2025. Es ist Teil der Modernisierungsagenda von Bund und Ländern und soll nun unter realen Bedingungen getestet werden.

Dabei geht es nicht nur um technische Abläufe, sondern auch um die Frage, wie bürgerfreundlich, praktikabel und effizient der digitale Zivilprozess tatsächlich ist. Das Ministerium will deshalb frühzeitig Rückmeldungen aus der Praxis sammeln und das Verfahren schrittweise weiterentwickeln.

Geplant sind Evaluierungen nach zwei, vier und acht Jahren. Erst danach soll entschieden werden, ob das Modell ausgeweitet oder dauerhaft in den Regelbetrieb übernommen wird.

Ein wichtiger Test für den Rechtsstaat

Mit dem neuen Online-Verfahren versucht die Justiz, ein altes Problem zu lösen: Viele Menschen scheuen bislang den Gang vor Gericht, weil Verfahren kompliziert, teuer und formalistisch wirken.

Der digitale Zivilprozess soll das ändern – zumindest in einfacheren Fällen. Ob daraus tatsächlich ein echter Fortschritt für den Rechtsstaat wird, hängt nun davon ab, wie gut Technik, Nutzerfreundlichkeit und Verfahrenspraxis zusammenspielen.

Fest steht aber schon jetzt:
Die Zeit der Papierakte als alleiniger Standard im Zivilprozess läuft langsam ab.

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