Bei der TGI AG gibt es erneut Bewegung auf juristischer Ebene. Nach unseren Informationen hat das Unternehmen nun Rechtsanwalt Stephan Schulenberg von der Hamburger Kanzlei SBS Legal Rechtsanwälte mit seiner Interessenvertretung beauftragt.
Eines vorweg: Rechtsanwalt Schulenberg genießt in Fachkreisen einen ausgezeichneten Ruf. Wir kennen ihn seit mehr als zehn Jahren und schätzen ihn als erfahrenen und kompetenten Juristen. Umso interessanter dürfte sein, wie er die Position der TGI AG künftig öffentlich vertreten wird.
Ganz offen gesagt: So langsam verliert man den Überblick darüber, wie viele Rechtsanwälte die TGI AG inzwischen in verschiedenen Angelegenheiten mandatiert hat. Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass das Unternehmen inzwischen einen eigenen Koordinator für seine anwaltlichen Mandate benötigt. Das ist selbstverständlich überspitzt formuliert – verdeutlicht aber, wie häufig personelle Veränderungen auf juristischer Seite inzwischen wahrgenommen werden.
Selbstverständlich werden wir uns auch mit den Argumenten der Kanzlei SBS Legal Rechtsanwälte sachlich auseinandersetzen. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, werden wir unsere Recherchen und unsere rechtliche Bewertung dort vortragen. Genau dafür sind Gerichte da.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass wir der TGI AG über Robert Velghe seinerzeit selbst den Kontakt zur Kanzlei SBS Legal Rechtsanwälte empfohlen hatten. Die Kanzlei zählt nach unserer Einschätzung zu den renommierten Adressen Europas, wenn es um rechtliche Fragestellungen im Bereich Network Marketing und Direktvertrieb geht.
Gerade deshalb hoffen wir, dass vor einer öffentlichen Verteidigung des Geschäftsmodells sämtliche relevanten Unterlagen eingehend geprüft wurden.
Besonders spannend wäre aus unserer Sicht eine Frage, die wir seit langer Zeit stellen: Gibt es belastbare Nachweise über das von der TGI AG kommunizierte Kundengold? Diese Nachweise erwarten wir ausdrücklich nicht für die Öffentlichkeit oder für unsere Redaktion, sondern – sofern ein rechtlicher Austausch stattfindet – gegenüber unserem anwaltlichen Vertreter. Im Übrigen kennen sich die beteiligten Rechtsanwälte seit vielen Jahren, sodass ein fachlicher Austausch auf Augenhöhe möglich sein dürfte.
Unabhängig davon bleibt unsere Einschätzung unverändert: Die juristischen Auseinandersetzungen sind aus unserer Sicht allenfalls ein Nebenschauplatz. Die eigentlichen Herausforderungen der TGI AG liegen nach unserer Auffassung an anderer Stelle.
Dazu gehören insbesondere die offenen regulatorischen Fragen sowie das Verhältnis zu verschiedenen Finanzaufsichtsbehörden. Genau dort wird sich letztlich entscheiden, wie tragfähig das Geschäftsmodell tatsächlich ist. Anwaltliche Schreiben oder gerichtliche Auseinandersetzungen ersetzen diese Klärung jedenfalls nicht.
Wir werden daher aufmerksam verfolgen, welche Einwände Rechtsanwalt Schulenberg im Einzelnen erhebt – und welche Antworten die TGI AG auf die aus unserer Sicht weiterhin offenen Fragen liefern wird. Denn am Ende werden nicht Pressemitteilungen oder anwaltliche Stellungnahmen entscheidend sein, sondern nachvollziehbare Fakten und belastbare Nachweise.
Rechtsanwalt Stephan Schulenberg aus Hamburg, da muss ich Schmunzeln, ja mit Ponti Systemen kennt er sich BESTENS aus, Da ich selber in der MLM Branche arbeite bringe ich Rechtsanwalt Schzulenberg immer noch im Kopf in Verbdindung mit dem Ponzi System von One Coin. Er sollte somit wissen worauf er sich da einlässst, aber Geld stinkt ja nicht, auch in Hamburg nicht.
Ansonsten scheint Schulenberg tatsächlich genau der richtige Mann zu sein um Licht ins Dunkel des TGI- Geschäftsmodells zu bringen. Wahrscheinlich sichtet er als erstes die Bilanzen 2024 und 2025 der TGI, um ausschliessen zu können, dass Auszahlungen an Altkunden, hauptsächlich aus den Einzahlungen von Neukunden finanziert wurden. Zitat:
„Rechtsanwalt Schulenberg gilt als ein Experte auf dem Gebiet der rechtlichen Bewertungen von Vergütungsplänen unter dem Aspekt des Verbots von Pyramiden- bzw. Schneeballsystemen, § 16 Abs. 2 UWG, und hat in diesem Bereich die Rechtsprechung maßgeblich mitgeprägt.“
Vielleicht soll der ja gerade ein Geständnis vorbereiten?
Womöglich ist Schulenberg gar nicht gegen DieBewertung engagiert worden sondern gegen die eigenen Empfehlungsnehmer (Stichwort: Provisionsrückzahlungen)?
Zitat: „Rechtsanwalt Schulenberg berät Vertriebsunternehmen und führt gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Vertriebsunternehmen bzw. zwischen Vertriebsunternehmen und gekündigten Vertriebspartnern aus der Führungsebene.“
https://www.sbs-legal.de/team/stephan-r-schulenberg