JAMESTOWN 27, L.P. – Jahresbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 20.06.2021

Published On: Donnerstag, 17.02.2022By

JAMESTOWN 27, L.P.

Atlanta

Jahresbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 20.06.2021

Inhaltsverzeichnis

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Rechnungslegung

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Allgemeine Auftragsbedingungen

Hinweis:

Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage „Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt“ beschriebenen Bedingungen erteilt.

Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Jamestown 27 L.P.

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Jamestown 27 L.P., bestehend aus der Bilanz zum 20. Juni 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 20. Juni 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der JT27 für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 20. Juni 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 20. Juni 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 20. Juni 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnIG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Hervorhebung eines Sachverhalts

Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in Abschnitt „Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen“ des Anhangs, welche die beschlossene Auflösung des Investmentvermögens der Gesellschaft und die darauf basierende Bilanzierung zu Liquidationswerten aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den „Bilanzeid für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 20. Juni 2021“.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresbericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen darüber, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses durch die gesetzlichen Vertreter unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist, sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft die geordnete Liquidation ihrer Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insb. die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u. a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zur den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, die auch die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten umfassen, der Jamestown 27 L.P. zum 20. Juni 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Eschborn/​Frankfurt am Main, 5. November 2021

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Heist, Wirtschaftsprüfer

Steinkamp, Wirtschaftsprüfer

Inhaltsverzeichnis

1 Jahresabschluss

1.1 Bilanz zum 20. Juni 2021 nach § 266 HGB

1.2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 20. Juni 2021 nach § 275 HGB

1.3 Anhang zum 20. Juni 2021

2 Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 20. Juni 2021

3 Bilanzeid für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 20. Juni 2021

1.1 Bilanz zum 20. Juni 2021

Aktiva

20.06.2021 31.12.2020
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 46.613.637,49
0,00 46.613.637,49
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 1.943,61
2. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 86.386,87
0,00 88.330,48
II. Guthaben bei Kreditinstituten 74.638.717,50 9.959.480,44
74.638.717,50 56.661.448,41

Passiva

20.06.2021 31.12.2020
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter
1. Kapitalkonto I /​ Komplementärin (EK) 47.923.997,72 47.923.997,72
2. Kapitalanteile – nicht eingefordert -47.923.997,72 -47.923.997,72
3. Kapitalkonto III /​ Gewinn-/​Verlustanteil 25.201.759,35 36.244.811,12
4. Kapitalkonto IV /​ Verrechnungskonto -25.201.759,35 -36.244.811,12
0,00 0,00
II. Kapitalanteile Kommanditisten
1. Kapitalkonto II /​ Kommanditisten (Agio) 0,00 13.386.972,58
2. Kapitalkonto III /​ Gewinn-/​Verlustanteil 247.726.398,35 234.664.874,28
3. Kapitalkonto IV /​ Verrechnungskonto -247.726.398,35 -192.274.026,18
0,00 55.777.820,68
B. Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen 0,00 12.500,00
0,00 12.500,00
C. Verbindlichkeiten
1. Sonstige Verbindlichkeiten 74.638.717,50 795.019,02
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 76.108,71
74.638.717,50 56.661.448,41

1.2 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2021 bis zum 20.06.2021

EUR EUR
20.06.2021 31.12.2020
1. Sonstige betriebliche Erträge 6.422.063,01 0,00
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen -111.697,46 -4.364.475,52
3. Erträge aus Beteiligungen 6.748.538,51 15.148.185,08
4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 21.046,61 125.314,22
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -14.696,18 -6.828,93
6. Ergebnis nach Steuern 13.065.254,49 10.902.194,85
7. Sonstige Steuern 3.730,42 8.417,97
8. Jahresüberschuss 13.061.524,07 10.893.776,88
9. Gutschrift auf Kapitalkonten -13.061.524,07 -10.893.776,88
10. Bilanzgewinn 0,00 0,00

1.3 Anhang zum 20. Juni 2021

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die Gesellschaft mit Sitz in Atlanta, Georgia, ist bei dem zuständigen Secretary of State of the State of Georgia in Atlanta unter der Kontrollnummer 10081356 eingetragen.

Der Jahresabschluss zum 20. Juni 2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264a HGB i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB sowie § 267a Abs. 1 und Abs. 3 HGB Anwendung.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs.1 HGB teilweise in Anspruch.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB und unter Berücksichtigung der ergänzenden Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a, 276-277 HGB, gemäß den Anforderungen des Vermögensanlagengesetzes §§ 23-24 VermAnlg sowie unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB erstellt.

Das Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 20. Juni 2021.

B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert zum Vorjahr die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Aufgrund der beschlossenen Auflösung des Investmentvermögens ist die Geschäftsgrundlage der Gesellschaft entfallen, sodass der Jahresabschluss unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde. Hieraus ergaben sich keine Auswirkungen auf den Jahresabschluss.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten oder Zahlungsbeträgen angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen (notwendiger Erfüllungsbetrag) nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nach § 253 Abs. 1 HGB dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten die erhaltenen Zahlungen für die Leistungen, die das Unternehmen erst in der nächsten Periode erbringt. Diese wurden periodengerecht abgegrenzt.

C. Grundlagen der Währungsumrechnung in Euro

Funktionale Währung der Gesellschaft ist der US-Dollar. Die Einzahlungen der Gesellschafter wurden grundsätzlich in US-Dollar geleistet, Eingangs- und Ausgangsrechnungen der Gesellschaft lauten auf US-Dollar. Aus diesem Grunde erfolgt die laufende Buchhaltung der Gesellschaft in der funktionalen Währung US-Dollar. Der in Euro vorliegende Jahresabschluss wurde aus dem in US-Dollar erstellten Jahresabschluss abgeleitet.

Zum 20. Juni 2021 erfolgte eine Umrechnung der Bilanzposten grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs gemäß § 256a HGB. Für die Umrechnung wurde der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Stichtagskurs zum letzten Werktag des Rumpfgeschäftsjahres am 18.06.2021 zugrunde gelegt: 1 Euro = 1,1898 US-Dollar. Ausgenommen hiervon sind die Bilanzposten der Finanzanlagen und des Eigenkapitals. Diese sind zu historischen Anschaffungskosten bewertet, d.h. mit dem Euro-Referenzkurs am jeweiligen Transaktionstag. Die Posten aus der Gewinn- und Verlustrechnung wurden zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Für die Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung wurde der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Durchschnittskurs bis zum 20.06.2021 zugrunde gelegt: 1 Euro = 1,2063 US-Dollar.

D. Erläuterung zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

2. Umlaufvermögen

2.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Zum Bilanzstichtag 20.06.2021 bestanden keine Forderungen (Vorjahr EUR 88.330,48).

2.2 Guthaben bei Kreditinstituten

Das Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von EUR 74.638.717,50 (Vorjahr EUR 9.959.480,44) ist das Resultat von insgesamt sechs Bankkonten und deren Kontostand zum 20.06.2021 sowie Termingeldanlagen. Diese kurzfristig liquiden Anlagen belaufen sich auf EUR 18.600.109,26 (Vorjahr 8.079.998,93). Das Guthaben bei Kreditinstituten ist die nötige Liquidität zur Schlusszahlung an die Anleger sowie zur Auszahlung an die Komplementärin Jamestown L.P. und somit zur Begleichung der Position Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten.

3. Kapitalanteile

Die Gesellschaft weist das Eigenkapital in Höhe des von Anlegern gezeichneten Gesellschaftskapitals aus.

20.06.2021 31.12.2020
EUR EUR
Komplementär (Kapitalkonto I) 0,00 0,00
Kommanditisten (Kapitalkonto II) 0,00 0,00
0,00 0,00

Mit dem Verkauf des Investitionsobjektes „Geschäftshaus Milk Studios in New York“ im Geschäftsjahr 2019 hat Jamestown 27 das gesamte Eigenkapital an die Anleger zurückgezahlt. Von dem Kapitalanteil der persönlich haftenden Gesellschafterin in Höhe von EUR 47.923.997,72 sind EUR 47.923.997,72 nicht eingefordert. Der Kapitalanteil der Komplementärin beträgt daher zum 20. Juni 2021 wie im Vorjahr EUR 0,00.

4. Rückstellungen

Zum Ende des Rumpfgeschäftsjahres bestehen keine Rückstellungen (Vorjahr EUR 12.500,00).

5. Verbindlichkeiten

Die Bilanzposition besteht aus sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 74.638.717,50 (Vorjahr EUR 795.019,02). Dies sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Komplementärin Jamestown, L.P. gemäß den Abschnitten 6.1 (b) in Verbindung mit 14.2 (d) des Gesellschaftsvertrages in Höhe von EUR 19.608.632,15 und Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten in Höhe von EUR 54.791.804,90 für die Schlusszahlung bzw. Auskehrung durch den Verkauf des letzten Investitionsobjektes, dem Bürogebäude 325 Hudson, welche am 21.06.2021 erfolgt ist.

E. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf insgesamt EUR 6.422.063,01 (Vorjahr EUR 0,00). Diese bestehen insbesondere aus den Erträgen aus Währungsumrechnungen in Höhe von EUR 6.419.321,57 (Vorjahr EUR 0,00). Die Erträge aus Währungsumrechnung entstanden im Wesentlichen durch die Kursdifferenzen des Stichtagskurs zu den historischen Kursen der Kapitalkonten.

2. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt EUR 111.697,46 (Vorjahr EUR 4.364.475,52).

3. Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen werden mit EUR 6.748.538,51 (Vorjahr EUR 15.148.185,08) ausgewiesen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Erträge aus verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 5.810.867,11 (Vorjahr EUR 15.022.484,68).

4. Ergebnisverwendung

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag laut Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 13.061.524,07 (Vorjahr EUR 10.893.776,88) aus, der den Kapitalkonten III der Gesellschafter gutgeschrieben wurde.

F. Nachtragsbericht

Aus den Verkaufserlösen für das Bürogebäude 325 Hudson sowie der Restliquidität des Fonds erfolgte am 21.06.2021 eine Schlusszahlung der Erlöse vor Steuern in Höhe von rund 15,16% der geleisteten Kapitaleinlage (rund $ 0,1516 je Anteil) an die Anleger. Im Anschluss wurde der Fonds aufgelöst.

Die Bankkonten wurden zum 27.09.2021 vollständig aufgelöst.

G. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Rumpfgeschäftsjahr 2021 keine Mitarbeiter.

Geschäftsführerin und persönlich haftende Gesellschafterin gemäß Ziffer 8.1 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft war im Berichtsjahr:

Jamestown, L.P., Atlanta, Georgia, USA,

vertreten in 2021 durch Herrn Matt Bronfman, Atlanta, President der Jamestown Properties Corp.,
General Partner der Jamestown, L.P.

Matt Bronfman ist einzelvertretungsberechtigt.

H. Haftungsverhältnisse

Berichtspflichtige Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

I. Unterschriften

Jamestown 27, LP., Atlanta, Georgia

Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 20. Juni 2021.

 

Atlanta, Georgia, den 5. November 2021

Matt Bronfman, President der Jamestown Properties Corp., General Partner der Jamestown, L.P., General Partner

handelnd für die Jamestown LP., Atlanta, Georgia, USA

Entwicklung des Anlagevermögens für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 20. Juni 2021

Anschaffungs-und Herstellungskosten
Stand am 01.01.2021 Zugänge Abgänge Stand am 20.06.2021
EUR EUR EUR EUR
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
JAMESTOWN 325 Hudson, L.P. (325 Hudson) 46.613.637,49 0,00 46.613.637,49 0,00
46.613.637,49 0,00 46.613.637,49 0,00
Abschreibungen
Stand am 01.01.2021 Zugänge Abgänge Stand am 20.06.2021
EUR EUR EUR EUR
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
JAMESTOWN 325 Hudson, L.P. (325 Hudson) 0,00 0,00 0,00 0,00
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Buchwerte
Stand am 20.06.2021 Stand am 31.12.2020
EUR EUR
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
JAMESTOWN 325 Hudson, L.P. (325 Hudson) 0,00 46.613.637,49
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2. Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 20. Juni 2021

2.1 Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Die Jamestown 27, L.P. (im Folgenden auch „Jamestown 27“, „Fonds“ oder „Gesellschaft“ genannt) ist eine US-Limited Partnership, vergleichbar mit einer deutschen Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft wurde 2010 gegründet. In der Emissionsphase zwischen März 2011 und September 2012 haben sich rund 8.000 Anleger mit einem Eigenkapitalbetrag von $ 418,593 Mio. (EUR 312,233 Mio.) an Jamestown 27 beteiligt. Die Komplementärin, Jamestown L.P. (im Folgenden „Jamestown“ oder „Komplementärin“) hat, wie im Verkaufsprospekt beschrieben, B-Anteile in Höhe von insgesamt $ 83,719 Mio. gezeichnet, die nur bei Bedarf einzuzahlen sind. Zum 20.06.2021 waren B-Anteile in Höhe von $ 19,444 Mio. eingezahlt und somit in A-Anteile (in Folgenden „Anteile“) umgewandelt.

Hauptzweck der Gesellschaft ist, entweder allein oder in Verbindung mit Dritten, Einnahmen erzielende Immobilien in den USA zur Kapitalanlage entweder direkt oder durch eine oder mehrere Objektgesellschaft(en) anzukaufen, hierin zu investieren, die Immobilien weiterzuentwickeln, in Besitz zu nehmen, zu betreiben und zu verkaufen und in diesem Zusammenhang alle mit dem Gegenstand der Gesellschaft zusammenhängenden Geschäftstätigkeiten auszuüben.

Zur Realisierung dieses Gesellschaftszwecks hat sich die Gesellschaft in den Jahren 2011 bis 2012 an fünf Beteiligungsgesellschaften beteiligt: Eine Beteiligung zu jeweils rund 100% an der Jamestown South Shore Centre, L.P. („Alameda Towne Centre“), an der Jamestown Newbury Line, L.P. („Einzelhandelsportfolio Newbury Street“), an der Jamestown 325 Hudson, L.P. („Bürogebäude 325 Hudson Street“) und an der Jamestown 47th Avenue, L.P. („Geschäftshaus Falchi Building“) sowie eine Beteiligung von rund 47% an Jamestown 450 West 15th Street, L.P. („Geschäftshaus Milk Studios“). Das Fondseigenkapital war damit vollständig investiert. Am 21.12.2016 wurde das Investitionsobjekt „Geschäftshaus Falchi Building“ verkauft und die Nettoerlöse aus dem Verkäufern 29.12.2016 an die Anleger ausgezahlt. Hiernach betrug die angepasste Kapitaleinlage $ 0,75 je Anteil. Am 27.11.2018 wurde das Investitionsobjekt „Einzelhandelsportfolio Newbury Street in Boston“ verkauft und die Nettoerlöse aus dem Verkauf an die Anleger am 30.11.2018 ausgezahlt. Hiernach betrug die angepasste Kapitaleinlage $ 0,50 je Anteil. Am 08.05.2019 wurde das Investitionsobjekt „Geschäftshaus Milk Studios in New York“ verkauft und die Nettoerlöse aus dem Verkauf an die Anleger am 24.05.2019 ausgezahlt. Hiernach hat Jamestown 27 das gesamte Eigenkapital an die Anleger zurückgezahlt. Anfang 2020 wurde das Investitionsobjekt Alameda South Shore Center im Großraum San Francisco verkauft. Aus der Kaufpreiszahlung wurde an die Anleger ein Verkaufserlös vor Steuern in Höhe von 17% der geleisteten Kapitaleinlage ($ 0,17 je Anteil) am 06.03.2020 ausgezahlt.

Im Mai 2021 wurde das „Bürogebäude 325 Hudson Street“ in New York verkauft. Aus den Verkaufserlösen und der Restliquidität des Fonds wurden Erlöse vor Steuern in Höhe von rund 15,16% der geleisteten Kapitaleinlage (rund $ 0,1516 je Anteil) am 21.06.2021 an die Anleger ausgezahlt. Der Fonds wurde hiernach aufgelöst.

Am 22. Juli 2013 ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft getreten, wonach – unter anderem – geschlossene Fonds fortan in gleicher Weise wie andere Anlageprodukte reguliert werden. Der Fonds genießt nach Einschätzung der Komplementärin als sogenannter „Altfonds“ Bestandsschutz und unterliegt somit nicht den Anforderungen des KAGB.

Funktionale Währung der Gesellschaft ist der US-Dollar. Die laufende Buchhaltung der Gesellschaft erfolgt deshalb auch in US-Dollar. Gemäß § 23 – 25 Vermögensanlagegesetz ist die Gesellschaft verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den Vorschriften der § 317 -325 HGB aufzustellen und prüfen zu lassen. Aufgrund der deutschen Bilanzierungsvorschriften wurden alle Angaben für den Jahresabschluss zum Stichtag 20.06.2021 in Euro umgerechnet.

2.2 Wirtschaftsbericht/​ Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage

2.2.1 Ertragslage

Die Gesellschaft erzielte im Jahr 2021 überwiegend Erträge aus Beteiligungen, die ihrerseits Erträge aus der Bewirtschaftung der Immobilien erzielen. Im Rumpfgeschäftsjahr 2021 wurden Erträge aus Beteiligungen in Höhe von EUR 6.748.538,51 (Vorjahr EUR 15.148.185,07) erwirtschaftet. Hinzu kommen noch die Erträge aus Währungsumrechnungen in Höhe von EUR 6.419.321,57 (Vorjahr EUR 0,00). Dem gegenüber stehen Verluste aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 111.697,46 (Vorjahr EUR 4.364.475,52). Es ergibt sich insgesamt ein Jahresüberschuss im Rumpfgeschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 13.061.524,07 (Vorjahr EUR 10.893.776,88). Dieser wurde dem Kapitalkonto III gutgeschrieben.

2.2.2 Finanzlage

Die Liquiditätslage der Gesellschaft war im Rumpfgeschäftsjahr 2021 stets ausreichend. Zum 20.06.2021 verfügte die Gesellschaft über Bankguthaben in Höhe von EUR 74.638.717,50 (Vorjahr EUR 9.959.480,44). Die von der Gesellschaft gehaltenen Beteiligungsgesellschaften sind vollständig mit Fondseigenkapital und Hypothekendarlehen finanziert.

2.2.3 Vermögenslage

Die Bilanzsumme beläuft sich auf EUR 74.638.717,50 (Vorjahr EUR 56.661.448,41). Die Aktivseite besteht ausschließlich aus dem Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von EUR 74.638.717,50 (Vorjahr EUR 9.959.480,44). Gegenüber stehen auf der Passivseite entsprechend die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 74.638.717,50 (Vorjahr EUR 795.019,02).

2.3 Chancen und Risikobericht

Aufgrund des Verkaufs des letzten Investitionsobjektes 325 Hudson und der damit verbundenen Fondsauflösung, entfällt an dieser Stelle eine Berichterstattung.

2.4 Bericht über die Tätigkeiten der Gesellschaft im Berichtszeitraum

Jamestown hat am 18.03.2021 einen Vertrag zum Verkauf des letzten im Fonds verbliebenen Investitionsobjekts 325 Hudson Street in New York City unterschrieben. Der Eigentumsübergang und die Kaufpreiszahlung erfolgten am 20.05.2021. Am 21. Juni 2021 wurde an die Anleger ein Erlös aus Verkauf und Fondsliquidation in Höhe von ca. 15,16% der geleisteten Kapitaleinlage (ca. $ 0,1516 je Anteil) ausgezahlt. Außerdem erhielt die Komplementärin Jamestown L.P. gemäß Abschnitt 6.1 (b) in Verbindung mit Abschnitt 14.2 (d) des Gesellschaftsvertrages eine entsprechende Auszahlung in Höhe von EUR 19.608.632,15 Jamestown 27 hat durch die Verkäufe von vier Investitionsobjekten bereits 117% der geleisteten Kapitaleinlage von $ 438 Mio. an die Anleger zurückgezahlt. Durch den jetzigen Verkauf des Bürogebäudes 325 Hudson Street erhöhen sich die Verkaufsrückflüsse auf insgesamt 132% der geleisteten Kapitaleinlage. Mit dem Verkauf des letzten Investitionsobjekts wurde der Fonds aufgelöst. Zusammen mit den jährlichen Ausschüttungen haben die Anleger einen Gesamtrückfluss vor Steuern in Höhe von 172% der Eigenkapitaleinlage erzielt. Dies entspricht einem durchschnittlichen Vorsteuerergebnis von 10% p.a. über die gewichtete Investitionsdauer von rund 7 Jahren.

2.5 Prognosebericht

Aufgrund des Verkaufs des letzten Investitionsobjektes 325 Hudson und der damit verbundenen Fondsauflösung, entfällt an dieser Stelle der Prognosebericht.

2.6 Weitere Angaben gemäß Vermögensanlagegesetz

Die Emittentin Jamestown 27 hat keine Mitarbeiter, so dass im Jahr 2021 keine Vergütungen an Mitarbeiter zu zahlen waren.

Mit der Geschäftsführung wurde gemäß Artikel VIII des Gesellschaftsvertrages die Komplementärin, die Jamestown L.P., beauftragt. Die Komplementärin hat mit Jamestown US- Immobilien GmbH, einem verbundenen Unternehmen von Jamestown, einen Vertrag für die Bereitstellung der Eigenkapitalbeschaffung und Verwaltungsaufgaben in Deutschland im Namen und auf Kosten der Komplementärin geschlossen. Die Komplementärin kann ohne zusätzliche Kosten für die Gesellschaft zu gegebener Zeit bestimmte Aufgaben an ein oder mehrere mit Jamestown verbundene Unternehmen übertragen.

Im Rumpfgeschäftsjahr hat allein die Komplementärin nur variable Vergütungen von der Emittentin erhalten. Diese beliefen sich auf insgesamt $ 3,150 Mio. (bzw. € 2,647 Mio.) und teilten sich wie folgt auf:

Auf Fondsebene hat die Komplementärin gemäß Punkt 8.6. (b) (ii) des Gesellschaftsvertrags die Zinseinnahmen der Gesellschaft in Höhe von $ 0,025 Mio. bzw. € 0,021 Mio. erhalten.

Auf Objektebene hat die Komplementärin für die Führung der Geschäfte der Gesellschaft gemäß Punkt 8.6. (b) (i) des Gesellschaftsvertrags für 2021 eine monatlich zahlbare jährliche Vermögensverwaltungsgebühr in Höhe von $ 0,120 Mio. bzw. € 0,101 Mio. erhalten. Außerdem hat die Komplementärin im Berichtsjahr für den Verkauf vom Bürogebäude 325 Hudson gemäß Punkt 8.6. (b) (iii) des Gesellschaftsvertrags eine Veräußerungsgebühr in Höhe von $ 3,005 Mio. bzw. € 2,525 Mio. erhalten.

3. Bilanzeid für das Rumpfgesohäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 20. Juni 2021

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Atlanta, Georgia, den 5. November 2021

Matt Bronfman President der Jamestown Properties Corp., General Partner der Jamestown, L.P., General Partner

handelnd für die Jamestown L.P., Atlanta, Georgia, USA

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Im Prüfungsbericht fasst der Abschlussprüfer die Ergebnisse seiner Arbeit insbesondere für jene Organe des Unternehmens zusammen, denen die Überwachung obliegt. Der Prüfungsbericht hat dabei die Aufgabe, durch die Dokumentation wesentlicher Prüfungsfeststellungen die Überwachung des Unternehmens durch das zuständige Organ zu unterstützen. Er richtet sich daher – unbeschadet eines etwaigen, durch spezialgesetzliche Vorschriften begründeten Rechts Dritter zum Empfang oder zur Einsichtnahme – ausschließlich an Organe des Unternehmens zur unternehmensinternen Verwendung.

Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde.

Dieser Prüfungsbericht ist ausschließlich dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen der Organe des Unternehmens zu sein, und ist nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden, sodass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Prüfungsberichts und/​oder Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach der Erteilung des Bestätigungsvermerks eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Wer auch immer Informationen dieses Prüfungsberichts zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er diese Informationen für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.

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