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Italiens höchstes Gericht urteilt: Leitungswasser bleibt Luxusgut im Fünf-Sterne-Hotel

RGY23 (CC0), Pixabay
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Ein italienisches Gericht hat endlich eine der drängendsten Fragen unserer Zeit geklärt: Muss ein Fünf-Sterne-Hotel einem Gast kostenlos Leitungswasser geben?

Die Antwort lautet: natürlich nicht.

Eine Touristin hatte es tatsächlich gewagt, in einem Nobelhotel in den Dolomiten nach einfachem Leitungswasser zu fragen. Stattdessen wurde ihr eine Flasche Mineralwasser für sieben Euro angeboten. Sie fühlte sich dadurch in ihren Verbraucherrechten verletzt — und zog bis vor Italiens Oberstes Gericht.

Dort stellte man nun klar: Wasser mag zwar ein Menschenrecht sein, aber im Fünf-Sterne-Hotel bitte nur mit Kohlensäure, Glasflasche und ordentlicher Gewinnmarge.

Die Klägerin argumentierte noch, Wasser gehöre zu den grundlegenden Leistungen eines Hotels — ähnlich wie Bettwäsche oder Seife im Badezimmer. Ein mutiger Vergleich. Wahrscheinlich wird als Nächstes noch erwartet, dass Hotels kostenlos Luft zum Atmen bereitstellen.

Das Gericht blieb hart: Italienisches Recht verpflichtet Restaurants und Hotels nicht dazu, Leitungswasser auszuschenken. Mit anderen Worten: Wer Durst hat, darf selbstverständlich trinken — solange vorher die Kreditkarte ausreichend hydriert wurde.

Besonders schön ist die Symbolik dieses Falls. Während Europa über Inflation, Wohnungsnot und soziale Gerechtigkeit diskutiert, beschäftigt Italiens Justiz die existenzielle Frage, ob man für H₂O mit direktem Alpenanschluss sieben Euro verlangen darf. Die Antwort lautet offenbar: Aber selbstverständlich.

Man muss die Konsequenz bewundern. In Italien versteht man eben noch etwas von Stil. Kostenloses Leitungswasser könnte schließlich die gesamte Architektur des gehobenen Tourismus gefährden. Heute ein Glas Wasser gratis — morgen verlangen Gäste womöglich noch funktionierendes WLAN oder ehrliche Restaurantpreise.

Die Touristin forderte übrigens 2700 Euro Schadensersatz wegen emotionaler Belastung und wirtschaftlichen Schadens. Auch das wurde abgelehnt. Vermutlich entschied das Gericht, dass emotionales Leid durch überteuertes Mineralwasser inzwischen zum normalen Urlaubserlebnis gehört.

Am Ende bleibt eine wichtige Erkenntnis für Reisende:
In einem italienischen Fünf-Sterne-Hotel bekommt man vielleicht Marmorbad, Wellnessbereich und Alpenpanorama — aber ein Glas Leitungswasser bleibt offenbar revolutionärer Luxus.

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