Investors‘ Voice Media AG – Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Investors‘ Voice Media AG

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 27.847,00 28.530,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 345,00 1.028,00
III. Finanzanlagen 27.500,00 27.500,00
B. Umlaufvermögen 47.926,69 10.964,87
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 231,23 6.096,93
II. Wertpapiere 640,66 565,41
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 47.054,80 4.302,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.209,52 1.209,52
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 951.383,02 924.682,88
Aktiva 1.028.366,23 965.387,27

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 360.000,00 360.000,00
II. Verlustvortrag 1.284.682,88
III. Jahresfehlbetrag 26.700,14
IV. Bilanzgewinn /​ Bilanzverlust -1.284.682,88
davon Gewinn-/​Verlustvortrag -1.216.778,26
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 951.383,02 924.682,88
B. Rückstellungen 5.965,60 5.907,32
C. Verbindlichkeiten 1.022.400,63 959.479,95
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 828.366,89 772.909,05
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 194.033,74 186.570,90
Passiva 1.028.366,23 965.387,27

Anhang

Investor´s Voice Media AG
Eschborn
Anhang für das Geschäftsjahr 2020
A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvor­schriften der §§ 252-256 HGB sowie unter Beachtung der besonderen Ansatz- und Bewer­tungsvorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 269-274, 279-283 HGB erstellt.
Posten der Bi­lanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung, die keinen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht aufgeführt. Zusammenfassungen von Einzelposten der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung nach § 265 HGB wurden nicht vorgenommen.
Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 264 Abs. 1, § 274a und § 288 HGB wurde teil­weise Gebrauch gemacht.
Gemäß § 265 Abs. 6 HGB wurde die Bezeichnung der Bilanzposten zulässigerweise insoweit geändert, als gliederungsmäßig vorgesehene, aber für die Gesellschaft nicht zutreffende Be­zeichnungen eliminiert bzw. durch eine genauere Bezeichnung ersetzt wurden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der handels- und steuerrechtli­chen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften erstellt.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer wurden 3 Jahre zu Grunde gelegt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder den nach steuerlichen Grundsätzen mindestens anzusetzenden Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschrei­bungen. Den planmäßigen Abschreibungen liegt die lineare Methode zu Grunde. Dabei wurden Nutzungsdauern von 2 bis 8 Jahren für Betriebs- und Geschäftsausstattungen angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr des Zugangs sofort voll abgeschrieben.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen entsprechen ihrer Höhe nach der voraussichtlichen Inanspruchnahme und berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Rechnungsabgrenzungsposten wurden entsprechend gebildet.
C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen
Zur Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den Anlagespiegel verwiesen.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Rest­laufzeit unter einem Jahr.
3. Grundkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt am 31. Dezember 2020 EUR 360.000,00 und setzt sich aus EUR 360.000,00 auf den Inhaber lautenden Stückaktien zusammen. Der rechnerische Wert je Aktie beträgt EUR 1,00.
4. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für die zu erwartenden Abschluss- und Prüfungskosten.
5. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft erfolgt nach dem Gesamt­kostenverfahren.
E. Sonstige Angaben
Mitglieder des Vorstands waren im Geschäftsjahr:

Herr Holger Hoffmann, Kaufmann, Düsseldorf
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

Eschborn, den 20. Dezember 2022, gez. Holger Hoffmann

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2022 festgestellt.

Leave A Comment