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Wer hoch fliegt, kann tief fallen – und manchmal dauert der Sturz bis zum nächsten Gerichtstermin

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Es gibt Karrieren, die gehen steil nach oben. Und es gibt Karrieren, bei denen plötzlich der Höhenmesser streikt.

Jahrelang galt der Leipziger HNO-Arzt Gero Strauß als erfolgreicher Mediziner und Unternehmer. Heute findet man ihn nicht mehr auf Kongressen oder Preisverleihungen, sondern im Sitzungssaal des Landgerichts Leipzig – jedenfalls dann, wenn der Verhandlungstag tatsächlich stattfinden kann.

Vom Chefarzt zum Stammgast beim Gericht

Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe. Im Raum stehen unter anderem mehrfacher schwerer Betrug, Untreue und eine falsche Versicherung an Eides statt. Zudem geht es um Millionenbeträge, Darlehen, Privatjet-Flüge, luxuriöse Hotelaufenthalte und eine hochpreisige Berliner Wohnung.

Wichtig ist dabei: Über die Vorwürfe ist bislang nicht rechtskräftig entschieden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Prozess mit eingebauter Warteschleife

Eigentlich sollte das Gericht längst Zeugen vernehmen.

Tatsächlich beschäftigten sich die ersten Verhandlungstage aber überwiegend mit einer anderen Frage:

Ist der Angeklagte überhaupt verhandlungsfähig?

Zeugen warteten. Richter warteten. Staatsanwälte warteten.

Nur der Prozess selbst schien auf „Bitte später wiederkommen“ gestellt zu sein.

Attest? Ja. Nein. Vielleicht.

Besonders unerquicklich verlief die Diskussion um ärztliche Bescheinigungen.

Zunächst soll ein Attest vorgelegt worden sein, das nach Auffassung des Gerichts nicht echt gewesen sein soll. Die Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb inzwischen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung.

Später folgte ein weiteres Attest, dessen Aussagekraft das Gericht jedoch ebenfalls nicht überzeugte.

Man könnte sagen: Der spannendste medizinische Befund der ersten Prozesstage war bislang die Frage, welchem Befund eigentlich zu trauen ist.

Jetzt spricht der Gutachter

Weil niemand auf Verdacht entscheiden möchte, wurde nun ein forensischer Psychiater eingeschaltet.

Er soll klären, ob der Angeklagte den Anforderungen einer Gerichtsverhandlung gesundheitlich gewachsen ist.

Das ist nachvollziehbar – schließlich soll niemand verhandeln müssen, wenn dies aus medizinischen Gründen tatsächlich unmöglich ist.

Zwei Wochen Pause – mehr nicht?

Interessant ist allerdings ein Detail aus dem Gerichtssaal.

Nach Angaben des Gerichts soll der behandelnde Arzt lediglich empfohlen haben, die Teilnahme am Verfahren um zwei Wochen zu verschieben. Gleichzeitig soll die Arbeitsfähigkeit als Arzt nicht beeinträchtigt sein.

Sollte sich dieser Eindruck bestätigen, dürfte das Gericht den Prozess nach Vorlage des Gutachtens fortsetzen.

Die Hoffnung stirbt zuletzt

Am 7. Juli soll der nächste Verhandlungstag stattfinden.

Bis dahin bleibt offen, ob der Angeklagte dauerhaft oder nur vorübergehend verhandlungsunfähig ist.

Und natürlich bleibt ebenso offen, wie das Strafverfahren letztlich ausgehen wird.

Nur eines scheint sicher:

Gerichtsverfahren haben manchmal eine erstaunliche therapeutische Wirkung. Spätestens wenn das Verfahren abgeschlossen ist, verschwinden gesundheitliche Prozesshindernisse in manchen Fällen ebenso plötzlich, wie sie aufgetaucht sind.

Ob das auch hier so sein wird?

Darüber entscheidet weder die Satire noch die Staatsanwaltschaft – sondern allein das Gericht und die medizinischen Gutachter.

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