Interview mit Rechtsanwalt Sascha Borowski zu den Ermittlungen der BaFin gegen Steem

Published On: Dienstag, 19.03.2024By Tags:

Interviewer: Herr Borowski, die BaFin hat kürzlich vor den Angeboten der Online-Handelsplattform Steem gewarnt. Was bedeutet das für Anleger, die dort aktiv waren?

Sascha Borowski: Das ist ein ernstes Warnsignal. Die BaFin hat festgestellt, dass Steem über die Website steemwin.com Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis anbietet. Das ist nicht nur rechtswidrig, sondern birgt auch erhebliche Risiken für die Anleger. Wer dort Geld angelegt hat, könnte Schwierigkeiten bekommen, dieses zurückzuerhalten.

Interviewer: Was sollten betroffene Anleger jetzt tun?

Sascha Borowski: Zuerst sollten sie jegliche Investitionen auf der Plattform stoppen und versuchen, ihr investiertes Kapital zurückzuziehen. Es ist allerdings möglich, dass dies nicht einfach sein wird. Daher ist es wichtig, sämtliche Transaktionsnachweise und Kommunikationen mit dem Unternehmen zu sichern. Diese können bei rechtlichen Schritten entscheidend sein.

Interviewer: Und wenn das Unternehmen das Geld nicht zurückzahlt?

Sascha Borowski: In diesem Fall sollten sich Anleger an einen Rechtsanwalt wenden, um über mögliche rechtliche Schritte zu beraten. Eine Anzeige bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden könnte ebenfalls angebracht sein. Zudem ist es ratsam, den Fall der BaFin zu melden, um zur Aufklärung beizutragen und andere Anleger zu warnen.

Interviewer: Gibt es allgemeine Tipps, wie sich Anleger vor solchen Betrugsfällen schützen können?

Sascha Borowski: Absolut. Anleger sollten immer die Seriosität und die Zulassung von Finanzdienstleistern überprüfen, bevor sie investieren. Die BaFin bietet hierfür eine Unternehmensdatenbank auf ihrer Website. Generell gilt: Bei Angeboten, die zu gut erscheinen, um wahr zu sein, ist Vorsicht geboten. Eine gründliche Recherche und das Einholen unabhängiger Beratung sind unerlässlich, um sich vor Betrug zu schützen.

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