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Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow zur FMA-Warnung vor XenovixTrader 6.3 Edge: Was betroffene Anleger jetzt tun können

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Redaktion: Herr Iwanow, die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat vor dem Anbieter XenovixTrader 6.3 Edge gewarnt. Was bedeutet das konkret für Anleger?

RA Michael Iwanow: Die Warnung bedeutet: XenovixTrader ist nicht berechtigt, in Österreich Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Wer dennoch dort investiert hat, muss leider davon ausgehen, dass es sich um ein hochgradig unseriöses oder betrügerisches Angebot handelt. Solche Plattformen agieren oft unter falschem Namen, mit Scheinadressen und erfundenen Lizenzen.

Redaktion: Was empfehlen Sie Betroffenen?

RA Michael Iwanow: Zuerst: Nicht weiter einzahlen! Keine Daten oder Ausweise mehr senden und vor allem keine Gebühren für „Freischaltungen“ oder angebliche Auszahlungen bezahlen. Dann sollten Betroffene:

  1. Alle Unterlagen sichern – E-Mails, Kontoauszüge, Chatverläufe, Screenshots.

  2. Anzeige erstatten – bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, am besten mit einem Anwalt.

  3. Bank kontaktieren, wenn Zahlungen per Kreditkarte oder Überweisung erfolgt sind – eventuell ist ein Chargeback oder eine Rückbuchung möglich.

  4. Rechtsrat einholen, um individuelle Optionen zu prüfen – besonders bei größeren Schäden.

Redaktion: Wie erkennt man unseriöse Anbieter wie XenovixTrader im Vorfeld?

RA Michael Iwanow: Es gibt typische Warnsignale:

  • Keine Eintragung bei der FMA oder anderen Aufsichtsbehörden

  • Nur Kontakt per E-Mail oder Chat, keine echte Telefonnummer

  • Vage Angaben zum Unternehmenssitz – oft „London“ oder „Zypern“, aber ohne überprüfbare Adresse

  • Versprechen von hohen, garantierten Renditen

  • Druckaufbau oder Drängen zu schnellen Einzahlungen

Ich empfehle grundsätzlich: Vor jeder Geldanlage Recherche betreiben. Nutzen Sie offizielle Register wie das der FMA – und auch Plattformen wie investigate.jetzt, auf denen betrügerische Anbieter dokumentiert werden.

Redaktion: Gibt es Hoffnung, das Geld zurückzubekommen?

RA Michael Iwanow: In manchen Fällen ja – vor allem, wenn schnell gehandelt wird. Bei Zahlungen per Kreditkarte oder SEPA-Überweisung kann man mit etwas Glück eine Rückbuchung erreichen. Bei Kryptowährungen oder Zahlungen über Drittanbieter wie Revolut wird es schwieriger. Wichtig ist, seriöse Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich nicht von dubiosen „Recovery-Firmen“ täuschen zu lassen, die ein zweites Mal abkassieren wollen.

Redaktion: Ihr Appell an Anleger?

RA Michael Iwanow: Vertrauen ist gut – Genehmigung ist besser. Wer Geld investieren will, sollte sich immer fragen: Ist dieser Anbieter lizenziert und reguliert? Und: Warum verspricht er mir das, was seriöse Banken nicht tun? Wenn’s zu schön klingt, um wahr zu sein – dann ist es das meistens auch.

💡 Tipp der Redaktion:
Verdachtsfälle auf betrügerische Anbieter können Sie auch auf investigate.jetzt melden oder recherchieren. Dort finden Sie Erfahrungsberichte, Warnungen und Musterfälle.

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