Redaktion: Herr Iwanow, die BaFin hat aktuell Warnungen zu zwei Anbietern veröffentlicht: Sapient Financial und Wealth Phantom. Was ist da konkret passiert?
Rechtsanwalt Michael Iwanow: Die BaFin warnt davor, dass diese Anbieter – also Sapient Financial unter sapientfinancial.ltd sowie Wealth Phantom unter den Domains wealth-phantom.com und aitwral.com – Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten, ohne dafür eine notwendige Erlaubnis der BaFin zu besitzen. Das ist in Deutschland gesetzlich verboten und ein ernstzunehmendes Warnsignal für Anleger.
Redaktion: Was bedeutet das für Menschen, die bereits Geld bei diesen Plattformen investiert haben?
Iwanow: Wer bereits investiert hat, muss leider davon ausgehen, dass sein Geld in Gefahr ist. Denn Anbieter, die ohne Lizenz handeln, bewegen sich außerhalb der regulierten Finanzwelt – und häufig stecken unseriöse oder sogar betrügerische Absichten dahinter. Anleger haben dort keine Absicherung über Einlagensicherungssysteme, und auch der Weg zur Rückforderung ist deutlich komplizierter.
Redaktion: Was sollten betroffene Anleger jetzt tun?
Iwanow: Betroffene sollten möglichst schnell folgende Schritte einleiten:
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Zahlungsnachweise sichern: Alle Kontoauszüge, Überweisungsbelege und Kommunikationsverläufe mit dem Anbieter sollten unbedingt dokumentiert und gesichert werden.
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Kein weiteres Geld investieren: Es ist extrem wichtig, auf keine weiteren Kontaktversuche oder „Rettungsangebote“ dieser Anbieter einzugehen. Oft wird versucht, durch angebliche Gebühren oder Steuern noch mehr Geld zu fordern.
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Anwalt einschalten: Ein auf Kapitalanlagerecht spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob und wie Ansprüche geltend gemacht werden können – etwa durch zivilrechtliche Schritte oder Strafanzeige. Teilweise lassen sich Gelder über Rückbuchungsverfahren (z. B. bei Kreditkartenzahlung) sichern, wenn schnell gehandelt wird.
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Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft: Auch eine offizielle Anzeige kann helfen, die Täter zu ermitteln – selbst wenn sie sich im Ausland befinden.
Redaktion: Welche Chancen bestehen, verlorenes Geld zurückzubekommen?
Iwanow: Das hängt stark vom Einzelfall ab – vor allem davon, wie und wohin das Geld überwiesen wurde. Bei klassischen Überweisungen auf Auslandskonten wird es meist schwierig. Wenn allerdings per Kreditkarte oder über Zahlungsdienstleister gezahlt wurde, bestehen mitunter Möglichkeiten zur Rückbuchung. Wichtig ist: Je schneller man reagiert, desto größer die Chancen.
Redaktion: Und wie schützt man sich künftig vor solchen Angeboten?
Iwanow: Wer in Finanz- oder Kryptoangebote investieren möchte, sollte immer im BaFin-Unternehmensregister prüfen, ob der Anbieter tatsächlich eine gültige Lizenz besitzt. Angebote mit unrealistisch hohen Renditen, Druck zur schnellen Entscheidung oder mangelnde Transparenz sollten sofort misstrauisch machen.
Redaktion: Vielen Dank, Herr Iwanow, für Ihre Einschätzung.
Iwanow: Gern. Wer betroffen ist, sollte sich nicht schämen – viele werden Opfer professioneller Täuschung. Wichtig ist, jetzt besonnen und zügig zu handeln.
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