Startseite Allgemeines Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel: „Ein fehlender Verkaufsprospekt ist ein klares Warnsignal“
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Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel: „Ein fehlender Verkaufsprospekt ist ein klares Warnsignal“

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Frage: Herr Högel, die BaFin sieht Anhaltspunkte dafür, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH Vermögensanlagen ohne Verkaufsprospekt anbietet. Wie bewerten Sie das?

Högel: Das ist ein ernstzunehmender Hinweis. In Deutschland gilt klar: Wer Vermögensanlagen öffentlich anbietet, muss zuvor einen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlichen. Wenn dieser fehlt, ist das ein deutlicher Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz.

Frage: Worin liegt die Bedeutung dieses Verkaufsprospekts für Anleger?

Högel: Der Verkaufsprospekt ist im Grunde das zentrale Informationsdokument für Investoren. Er muss alle wesentlichen Angaben enthalten – etwa zur Struktur der Anlage, zu Risiken und zur wirtschaftlichen Situation des Emittenten. Wichtig ist aber auch: Die BaFin prüft nicht, ob die Inhalte inhaltlich richtig sind oder ob das Angebot seriös ist. Sie stellt nur sicher, dass die Mindestangaben vorhanden und verständlich sind.

Frage: Bedeutet das, dass ein gebilligter Prospekt keine Sicherheit bietet?

Högel: Genau. Ein Prospekt ist kein Qualitätssiegel. Er ist lediglich eine formale Voraussetzung. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt allein beim Anbieter. Anleger sollten sich also nie ausschließlich auf die Existenz eines Prospekts verlassen.

Frage: Was sollten potenzielle Anleger im konkreten Fall tun?

Högel: Zunächst einmal prüfen, ob überhaupt ein Prospekt vorliegt. Die BaFin stellt dafür eine öffentliche Datenbank zur Verfügung. Wenn kein Prospekt auffindbar ist, sollte man äußerst vorsichtig sein und im Zweifel von einer Investition Abstand nehmen.

Frage: Welche Risiken bestehen, wenn ohne Prospekt investiert wird?

Högel: Das Risiko ist erheblich. Es fehlen zentrale Informationen, die für eine fundierte Entscheidung notwendig sind. Zudem kann ein solcher Verstoß ein Indiz dafür sein, dass auch andere gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden.

Frage: Gibt es Möglichkeiten, die Behörden zu unterstützen?

Högel: Ja, unbedingt. Wer konkrete Hinweise hat – etwa Vertragsunterlagen, E-Mail-Kontakte oder Kontoverbindungen – sollte diese an die BaFin melden. Solche Informationen können entscheidend sein, um mögliche Verstöße aufzuklären und andere Anleger zu schützen.

Frage: Ihr Fazit?

Högel: Anleger sollten bei Angeboten ohne klaren, geprüften Prospekt immer skeptisch sein. Transparenz ist das Minimum – und wenn die fehlt, ist Vorsicht die beste Entscheidung.

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