Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime: Das Spanische „Grundbuch“

Published On: Freitag, 02.02.2024By Tags:

Interviewer: Guten Tag, Herr Reime. Vielen Dank, dass Sie sich Zeit für dieses Gespräch genommen haben. Beim Kauf von Immobilien auf Mallorca spielt das Grundbuch eine zentrale Rolle, ähnlich wie in den DACH-Staaten. Könnten Sie uns die wesentlichen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem spanischen Grundbuchsystem erläutern?

Jens Reime: Guten Tag, es freut mich, hier zu sein. Tatsächlich gibt es einige markante Unterschiede zwischen den beiden Systemen. In Deutschland ist der Zugriff auf das Grundbuch eher eingeschränkt, während in Spanien jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, Einsicht nehmen darf. Ein weiterer Unterschied liegt im Inhalt: Das deutsche Grundbuch enthält tendenziell knappere Angaben, während das spanische Grundbuch direkt die Eintragungen aus den vorgelegten Dokumenten übernimmt, was die Einträge umfangreicher macht.

Interviewer: Wie wirkt sich die unterschiedliche Gliederung des Grundbuchs in Deutschland und Spanien auf Immobilientransaktionen aus?

Jens Reime: In Deutschland gliedert sich das Grundbuch in drei Abteilungen, die Eigentümer, Lasten und Beschränkungen sowie Hypotheken und Grundschulden umfassen. In Spanien hingegen werden alle Eintragungen, von Verkäufen über Hypotheken bis hin zu Wegerechten, fortlaufend registriert. Dies kann die Übersichtlichkeit erschweren, da es keine klare Trennung wie in den deutschen Abteilungen gibt.

Interviewer: Wie verhält es sich mit dem Kataster in beiden Ländern?

Jens Reime: In Deutschland dient das Kataster vor allem der planerischen Erfassung von Grundstücken mit klaren Parzellengrenzen. In Spanien hingegen ist das Kataster mehr auf die Festsetzung von Steuern ausgerichtet und bietet oft keine verlässlichen Pläne. Dies kann in der Praxis zu Diskrepanzen zwischen den im Kataster und im Grundbuch angegebenen Größen führen.

Interviewer: Welche Rolle spielt das spanische Grundbuch speziell für Käufer von Immobilien auf Mallorca?

Jens Reime: Jeder Kaufinteressent sollte unbedingt vor Vertragsabschluss Einsicht in das spanische Grundbuch nehmen. Es ist das rechtlich ausschlaggebende Register für Immobilieneigentum in Spanien. Wichtig ist auch, sich als neuer Eigentümer eintragen zu lassen, um sich vor möglichen Ansprüchen Dritter zu schützen.

Interviewer: Gibt es abschließende Tipps, die Sie Kaufinteressenten auf Mallorca mit auf den Weg geben möchten?

Jens Reime: Ja, auf jeden Fall. Käufer sollten sich nicht allein auf die Eintragungen im Kataster verlassen und eine gründliche Prüfung durchführen. Die Einsichtnahme in das Grundbuch und die Eintragung als neuer Eigentümer sind essentielle Schritte, um sich abzusichern. Zudem empfehle ich, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um alle Aspekte des Kaufprozesses zu berücksichtigen und mögliche Risiken zu minimieren.

Interviewer: Vielen Dank, Herr Reime, für diese wertvollen Einblicke und Ratschläge.

Jens Reime: Gerne, ich hoffe, dass die Informationen hilfreich sind. Bei Immobilienkäufen im Ausland ist es immer ratsam, gut informiert und vorsichtig zu sein.

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