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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zur FMA-Warnung vor Trade Point PTY

Tomasz_Mikolajczyk (CC0), Pixabay
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Herr Reime, die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor dem Anbieter „Trade Point PTY“ veröffentlicht. Was bedeutet das konkret für Anlegerinnen und Anleger?

Jens Reime: Die Warnung der FMA ist ein sehr ernstzunehmendes Signal. Sie bedeutet, dass Trade Point PTY in Österreich keine Erlaubnis hat, Wertpapiergeschäfte durchzuführen – also etwa Aufträge für Anlegerinnen und Anleger auszuführen oder Anlageprodukte zu vertreiben. Wer dort investiert hat oder investieren möchte, läuft Gefahr, auf illegale Angebote hereinzufallen.

Wie können Anleger erkennen, ob ein Anbieter überhaupt seriös ist oder eine Erlaubnis hat?

Reime: Ein seriöser Anbieter ist immer bei der zuständigen Aufsichtsbehörde registriert. In Österreich ist das die FMA, in Deutschland die BaFin. Anleger sollten vor jeder Geldanlage unbedingt prüfen, ob ein Anbieter dort gelistet ist. Auch auffällige Versprechen – wie hohe, angeblich „risikofreie“ Renditen – oder Druck zum schnellen Abschluss sind typische Warnsignale für unseriöse Angebote.

Was genau ist an Trade Point PTY problematisch?

Reime: Das Unternehmen betreibt über die Website evpmarketgroup.com anscheinend Finanzdienstleistungen, ohne über die notwendige Konzession zu verfügen. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz. Zudem ist fraglich, ob Kunden ihr investiertes Geld jemals zurückbekommen. Solche Firmen verschwinden häufig plötzlich oder sind in Rechtsstreitigkeiten schwer greifbar, weil sie im Ausland sitzen.

Was raten Sie betroffenen Anlegern, die bereits bei Trade Point PTY Geld investiert haben?

Reime: Betroffene sollten schnell handeln:

  1. Zahlungsnachweise sichern: Sammeln Sie alle Unterlagen, Kontoauszüge, E-Mails und Chatverläufe mit dem Anbieter.

  2. Zahlung stoppen: Wenn möglich, lassen Sie offene Zahlungen oder Einzugsermächtigungen sofort stoppen – etwa über Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister.

  3. Anzeige erstatten: Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Anlagebetrug.

  4. Rechtlichen Beistand suchen: Ein auf Kapitalanlagerecht spezialisierter Anwalt – wie ich – kann prüfen, ob zivilrechtliche Schritte möglich sind, zum Beispiel gegen Zahlungsdienstleister, Banken oder Drittempfänger.

Gibt es Hoffnung, dass Anleger ihr Geld zurückerhalten?

Reime: Ja, in bestimmten Fällen. Wenn Gelder über regulierte Zahlungsdienstleister oder Banken geflossen sind, besteht eine Chance auf Rückzahlung – insbesondere, wenn Fehler im Zahlungsprozess nachweisbar sind oder Warnungen der Behörden ignoriert wurden. Jeder Fall muss aber individuell geprüft werden.

Abschließend: Welche Rolle spielt die FMA-Warnung für rechtliche Schritte?

Reime: Eine FMA-Warnung ist kein automatischer Beweis für Betrug, aber sie zeigt klar, dass der Anbieter unreguliert und damit nicht vertrauenswürdig ist. Im Rahmen von Gerichtsverfahren oder Rückforderungsansprüchen ist das ein wichtiges Argument.

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