Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zu den Maßnahmen der BaFin gegen die Ceros Media Group Sàrl

Published On: Dienstag, 19.03.2024By Tags:

Interviewer: Guten Tag, Herr Reime. Die BaFin hat kürzlich angeordnet, dass die Ceros Media Group Sàrl ihr Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss. Können Sie uns erklären, was das für die betroffenen Anleger bedeutet?

Jens Reime: Guten Tag. Die Anordnung der BaFin ist ein ernstzunehmender Schritt, der darauf abzielt, die Interessen der Anleger zu schützen. Die Ceros Media Group Sàrl hat ohne die notwendige Erlaubnis der BaFin Genussrechtsverträge mit Anlegern abgeschlossen und dabei Gelder entgegengenommen. Das bedeutet, dass das Unternehmen unerlaubt Einlagengeschäfte betrieben hat. Für die Anleger heißt das zunächst, dass sie ein Recht auf Rückzahlung ihrer investierten Gelder haben.

Interviewer: Was sollten die Anleger nun konkret tun?

Jens Reime: Betroffene Anleger sollten unverzüglich handeln. Sie sollten Kontakt mit der Ceros Media Group Sàrl aufnehmen und die Rückzahlung ihrer Einlagen fordern. Da der Bescheid der BaFin sofort vollziehbar ist, auch wenn er noch nicht bestandskräftig ist, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf sofortige Rückzahlung.

Interviewer: Was passiert, wenn das Unternehmen nicht zahlt oder zahlungsunfähig ist?

Jens Reime: Sollte das Unternehmen nicht in der Lage sein, die Gelder zurückzuzahlen, könnten die Anleger gezwungen sein, rechtliche Schritte einzuleiten. In einem solchen Fall ist es ratsam, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Es könnte auch sinnvoll sein, sich mit anderen betroffenen Anlegern zu vernetzen und gemeinsam vorzugehen, um die Chancen auf eine erfolgreiche Rückforderung zu erhöhen.

Interviewer: Sehen Sie noch weitere Risiken für die Anleger?

Jens Reime: Die größte Sorge ist natürlich der Verlust des investierten Kapitals. Darüber hinaus könnten langwierige rechtliche Auseinandersetzungen auf die Anleger zukommen, sollten sie versuchen, ihr Geld zurückzubekommen. Zudem ist die rechtliche Lage bei unerlaubten Einlagengeschäften oft komplex, was den Prozess der Kapitalrückforderung zusätzlich erschwert.

Interviewer: Haben Sie abschließende Tipps für die Anleger?

Jens Reime: Anleger sollten in solchen Situationen schnell und besonnen handeln. Wichtig ist, alle verfügbaren Informationen und Dokumente zusammenzutragen und sich rechtlich beraten zu lassen. Darüber hinaus ist es essenziell, auf offizielle Mitteilungen von Behörden wie der BaFin zu achten und deren Anweisungen zu folgen.

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