Startseite Interviews Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek von der Kanzlei BEMK zum Insolvenzverfahren der German Values Property Group GmbH
Interviews

Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek von der Kanzlei BEMK zum Insolvenzverfahren der German Values Property Group GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay
Teilen

Frage: Herr Blazek, das Insolvenzverfahren über die German Values Property Group GmbH wurde eröffnet. Viele Anleger sind verunsichert. Was sollten sie jetzt als erstes tun?

Daniel Blazek: Als erstes sollten Anleger prüfen, ob und in welcher Höhe sie Forderungen gegenüber der German Values Property Group GmbH haben. Dazu gehören auch Ansprüche aus etwaigen Darlehen, Anleihen oder anderen Finanzierungsformen. Sobald das klar ist, sollten sie ihre Forderungen fristgerecht bis zum 09. Januar 2025 beim Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Axel Roth, schriftlich anmelden. Wichtig dabei ist, dass die Anmeldung vollständig und gut dokumentiert ist – das bedeutet: Kopien von Verträgen, Rechnungen oder anderen Nachweisen über die Forderung müssen beigefügt werden.

Frage: Was passiert, wenn Anleger ihre Forderungen nicht rechtzeitig anmelden?

Daniel Blazek: Wenn die Forderung nicht rechtzeitig angemeldet wird, kann der Anleger seine Ansprüche im Insolvenzverfahren nicht mehr geltend machen. Das bedeutet, dass er bei der Verteilung der Insolvenzmasse leer ausgeht. Zwar gibt es theoretisch die Möglichkeit einer Nachmeldung, aber das kann zusätzliche Kosten verursachen und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Deshalb rate ich dringend, die Frist bis zum 09. Januar 2025 einzuhalten.

Frage: Gibt es bestimmte Formalitäten, die Anleger bei der Forderungsanmeldung beachten müssen?

Daniel Blazek: Ja, die Forderung muss schriftlich und in zweifacher Ausführung beim Insolvenzverwalter eingereicht werden. Es ist wichtig, die Forderung klar zu benennen, also die Höhe, den Grund und das Datum, zu dem sie entstanden ist. Wenn Sicherungsrechte, wie z. B. Pfandrechte, bestehen, müssen auch diese detailliert beschrieben werden – mit Angaben zum Gegenstand des Rechts, seiner Art und der gesicherten Forderung. Ich empfehle, die Anmeldung professionell prüfen zu lassen, damit keine formalen Fehler unterlaufen.

Frage: Welche Rolle spielt die Gläubigerversammlung am 6. Februar 2025 für betroffene Anleger?

Daniel Blazek: Die Gläubigerversammlung ist ein sehr wichtiger Termin. Hier werden wesentliche Entscheidungen über den Fortgang des Insolvenzverfahrens getroffen. Anleger können mitentscheiden, ob der Insolvenzverwalter beibehalten oder ein neuer gewählt werden soll. Auch die Betriebsfortführung, die Verwertung des Vermögens und ein möglicher Insolvenzplan werden hier diskutiert. Anleger, die nicht persönlich teilnehmen können, sollten darüber nachdenken, eine Vollmacht an einen Anwalt oder eine andere vertrauenswürdige Person zu erteilen, um ihre Interessen zu vertreten.

Frage: Viele Anleger fragen sich, wie hoch die Chancen sind, ihr Geld zurückzubekommen. Was ist Ihre Einschätzung?

Daniel Blazek: Das hängt von der Insolvenzmasse ab, also davon, wie viel Vermögen und verwertbare Werte noch vorhanden sind. Hier wird der Insolvenzverwalter zunächst eine Bestandsaufnahme machen. Anleger sollten sich jedoch darauf einstellen, dass die Rückzahlung nur einen Teil der ursprünglichen Forderung decken wird – und in einigen Fällen kann es auch zu einem Totalverlust kommen. Die genaue Quote hängt davon ab, wie viele Gläubiger Forderungen anmelden und wie hoch die vorhandene Insolvenzmasse ist.

Frage: Gibt es für Anleger noch andere rechtliche Optionen, um ihre Verluste zu begrenzen?

Daniel Blazek: Neben der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren können Anleger prüfen, ob möglicherweise Ansprüche gegen Dritte bestehen, z. B. gegen Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer oder andere Verantwortliche der German Values Property Group GmbH. Das könnte dann der Fall sein, wenn es Hinweise auf fehlerhaftes Verhalten, wie etwa unzureichende Aufklärung oder betrügerische Handlungen, gibt. Für solche Ansprüche empfehle ich, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen, da diese oft unabhängig vom Insolvenzverfahren verfolgt werden müssen.

Frage: Haben Sie noch einen abschließenden Ratschlag für betroffene Anleger?

Daniel Blazek: Mein wichtigster Rat ist, jetzt aktiv zu werden und keine Fristen zu verpassen. Suchen Sie Ihre Unterlagen zusammen, prüfen Sie Ihre Ansprüche und melden Sie diese rechtzeitig an. Parallel dazu sollten Sie sich überlegen, ob es Sinn macht, gemeinsam mit anderen Anlegern vorzugehen – etwa in Form eines Gläubigerpools oder mit anwaltlicher Unterstützung. So können Sie Ihre Position stärken und die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Rechte reduzieren.

Frage: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Blazek!

Daniel Blazek: Gern geschehen. Ich hoffe, dass die betroffenen Anleger mit diesen Informationen besser durch die Situation navigieren können.

http://www.rae-bemk.de

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Interviews

Interview: Rechtsanwalt Maurice Högel über Rechte von Bahnkunden bei Verspätungen

Frage: Herr Högel, viele Bahnkunden ärgern sich über verspätete Züge. Welche Ansprüche...

Interviews

Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime: Was Anleger bei BaFin-Warnungen tun können

Moderator: Herr Reime, die BaFin hat in letzter Zeit mehrfach vor dubiosen...

Interviews

Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek: Sanierungspläne – Was bedeuten die BaFin- Regelungen in der Praxis?

Moderator: Herr Blazek, vielen Dank, dass Sie sich heute die Zeit für...

Interviews

Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel zur Frage der Garantieleistungen bei Insolvenzen wie im Fall Solarmax GmbH

Moderator: Herr Högel, vielen Dank, dass Sie sich Zeit für uns nehmen....