Der Bundesgerichtshof wird sich am 11. Juni 2026 mit einem Fall beschäftigen, der zeigt, wie gravierend scheinbar kleine Behördenfehler für Bürger werden können. Im Mittelpunkt steht ein Mann, der wegen eines weiterhin zur Fahndung ausgeschriebenen Reisepasses seine bereits gebuchte Reise nach Neuseeland nicht antreten konnte.
Nach Angaben des Klägers hatte er seinen Reisepass zunächst als verloren gemeldet, ihn jedoch noch am selben Tag wiedergefunden und dies der zuständigen Gemeinde mitgeteilt. Trotzdem blieb der Pass offenbar weiterhin im Fahndungssystem registriert. Die Folge: Probleme bei der Einreise und letztlich das Scheitern der gesamten Reise.
Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel von der Kanzlei BEMK aus Bielefeld
diebewertung.de: Herr Högel, warum ist dieser Fall aus juristischer Sicht so wichtig?
Rechtsanwalt Maurice Högel: Der Fall zeigt sehr deutlich, welche enormen Auswirkungen Verwaltungsfehler auf das Leben von Bürgern haben können. Viele Menschen vertrauen darauf, dass Meldungen an Behörden korrekt verarbeitet werden. Wenn das nicht passiert, kann das plötzlich massive finanzielle und persönliche Folgen haben — bis hin dazu, dass eine komplette Auslandsreise scheitert.
diebewertung.de: Der Kläger wirft der Behörde mehrere Pflichtverletzungen vor. Worum geht es konkret?
Högel: Zentral ist offenbar der Vorwurf, dass das Wiederauffinden des Reisepasses nicht ordnungsgemäß dokumentiert und nicht an die zuständigen Polizeibehörden weitergeleitet wurde. Dadurch soll der Pass weiterhin im Fahndungssystem geführt worden sein. Genau solche Informationsketten sind im Verwaltungsrecht extrem wichtig. Wenn dort Fehler passieren, entstehen oft erhebliche Folgeschäden.
diebewertung.de: Warum hat der Fall eine größere Bedeutung über den Einzelfall hinaus?
Högel: Weil hier grundlegende Fragen der Staatshaftung berührt werden. Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass Behörden sorgfältig arbeiten. Wenn Amtspflichten verletzt werden und dadurch Schäden entstehen, stellt sich immer die Frage: Wer haftet dafür? Der Bundesgerichtshof wird hier wichtige Leitlinien setzen.
diebewertung.de: Das Oberlandesgericht hatte dem Kläger nur teilweise Recht gegeben. Warum?
Högel: Das Gericht hat zwar Pflichtverletzungen gesehen, aber nicht alle Schäden als ersatzfähig anerkannt. Besonders interessant ist die Diskussion um sogenannte „frustrierte Aufwendungen“. Also die Frage: Muss der Staat auch für den verlorenen Urlaub oder die nutzlos gewordenen Reisekosten haften? Genau das wird jetzt höchstrichterlich überprüft.
diebewertung.de: Was können Verbraucher aus diesem Fall lernen?
Högel: Ganz wichtig ist: Dokumentation. Wer mit Behörden kommuniziert, sollte alles schriftlich festhalten und Bestätigungen verlangen. Gerade bei sensiblen Dokumenten wie Reisepässen sollte man sich nicht allein auf mündliche Aussagen verlassen.
Außerdem zeigt der Fall, wie wichtig es ist, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, wenn durch Behördenfehler Schäden entstehen. Viele Bürger wissen gar nicht, dass Amtshaftungsansprüche grundsätzlich möglich sind.
diebewertung.de: Ihr Fazit?
Högel: Der Fall macht deutlich, dass Verwaltungsvorgänge keine Nebensache sind. Ein kleiner Fehler im System kann enorme Konsequenzen haben — finanziell, organisatorisch und persönlich. Genau deshalb sind klare Amtspflichten und funktionierende Kontrollmechanismen so wichtig.
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