Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin hat Unternehmen aus dem Finanzsektor zu Belastungen aus Cum/Cum- und Cum/Ex-Gestaltungen befragt. Nach bisherigem Auswertungsstand ergibt sich daraus eine potenzielle finanzielle Gesamtbelastung von rund 7,01 Milliarden Euro. Betroffen sind Kreditinstitute, Versicherer, Pensionsfonds sowie Unternehmen aus dem Wertpapiersektor. Wir haben mit Rechtsanwalt Daniel Blazek über die Bedeutung der Zahlen, mögliche Folgen für Unternehmen und die Rolle der Aufsicht gesprochen.
Frage: Herr Blazek, die Bafin spricht von einer potenziellen Gesamtbelastung aus Cum/Cum- und Cum/Ex-Gestaltungen von rund 7 Milliarden Euro. Wie bewerten Sie diese Zahl?
Daniel Blazek: Die Zahl ist erheblich. Sie zeigt, dass Cum/Cum und Cum/Ex nicht nur historische Steuerthemen sind, sondern den Finanzsektor weiterhin spürbar belasten. Dabei geht es nicht allein um bereits gezahlte Beträge, sondern auch um mögliche künftige Belastungen. Entscheidend ist, dass solche Risiken über Jahre in Bilanzen, Rückstellungen, Rechtsstreitigkeiten und internen Prüfungen nachwirken können.
Frage: Was ist der Unterschied zwischen Cum/Cum und Cum/Ex?
Daniel Blazek: Vereinfacht gesagt geht es in beiden Fällen um Gestaltungen rund um Dividendenstichtage und Kapitalertragsteuer. Bei Cum/Ex wurden Kapitalertragsteuern erstattet, obwohl sie nur einmal oder gar nicht gezahlt worden waren. Bei Cum/Cum geht es typischerweise darum, dass ausländische Investoren Aktien rund um den Dividendenstichtag vorübergehend an inländische Marktteilnehmer übertragen haben, um steuerliche Vorteile zu erlangen. Die rechtliche Bewertung ist im Einzelfall komplex, aber der wirtschaftliche Kern ist jeweils die Nutzung steuerlicher Effekte zulasten des Fiskus.
Frage: Die Bafin nennt 54 Kreditinstitute, 18 Versicherer und drei Unternehmen aus dem Wertpapiersektor mit potenzieller Beteiligung an Cum/Cum-Gestaltungen. Was sagt das über die Breite des Problems aus?
Daniel Blazek: Es zeigt, dass das Thema nicht auf einzelne Banken beschränkt ist. Wenn neben Kreditinstituten auch Versicherer, Pensionsfonds und Wertpapierunternehmen betroffen sind, spricht das für eine strukturelle Dimension. Für die Aufsicht ist dann nicht nur die einzelne Transaktion relevant, sondern auch die Frage, wie solche Geschäfte intern geprüft, genehmigt und überwacht wurden.
Frage: Die Gesamtbelastung setzt sich aus bereits geleisteten Zahlungen und potenziellen künftigen Belastungen zusammen. Warum ist diese Unterscheidung wichtig?
Daniel Blazek: Bereits geleistete Zahlungen sind wirtschaftlich realisiert. Potenzielle künftige Belastungen zeigen dagegen, welche Risiken noch im Raum stehen. Dazu können Steuerforderungen, Zinsen, zivilrechtliche Ansprüche, Vergleichszahlungen oder Kosten aus Verfahren gehören. Für Anleger, Aufsichtsräte und Geschäftspartner ist entscheidend, wie realistisch diese Risiken sind und ob die gebildeten Rückstellungen ausreichen.
Frage: Laut Bafin sind 41 Prozent der Gesamtbelastung potenzielle künftige Belastungen. Ist das aus Ihrer Sicht problematisch?
Daniel Blazek: Es ist zumindest ein deutlicher Hinweis darauf, dass das Thema noch nicht abgeschlossen ist. Wenn ein erheblicher Teil der Belastung noch in der Zukunft liegt, müssen Unternehmen sehr genau prüfen, ob ihre Risikovorsorge angemessen ist. Zu niedrige Rückstellungen können später zu erheblichen Ergebniseffekten führen. Zu hohe Rückstellungen können wiederum zeigen, wie groß die Unsicherheit tatsächlich ist.
Frage: Die Bafin sagt, nach derzeitigem Stand sei keines der befragten Unternehmen bestandsgefährdet. Entschärft das die Lage?
Daniel Blazek: Es ist ein wichtiger Hinweis, aber keine Entwarnung im umfassenden Sinn. Keine Bestandsgefährdung bedeutet zunächst, dass die Bafin aktuell keine unmittelbare Existenzbedrohung sieht. Das sagt aber noch nichts darüber aus, ob einzelne Unternehmen erhebliche Reputationsschäden, Governance-Probleme oder personelle Konsequenzen zu erwarten haben. Gerade im Finanzsektor kann ein Vertrauensverlust sehr weitreichende Folgen haben.
Frage: Die Bafin will die Ergebnisse tiefergehend prüfen, auch mit Blick auf Governance, Steuerrisikomanagement und Einzelpersonen. Was bedeutet das konkret?
Daniel Blazek: Die Aufsicht schaut nicht nur auf Zahlen. Sie fragt auch: Wer war verantwortlich? Welche Kontrollen gab es? Wurden Risiken erkannt? Wurden Warnsignale ignoriert? Gab es interne Eskalationen? Ein funktionierendes Steuerrisikomanagement muss verhindern, dass steuerlich aggressive oder rechtswidrige Gestaltungen ungeprüft umgesetzt werden. Wenn hier Defizite sichtbar werden, kann das aufsichtsrechtlich relevant werden.
Frage: Welche Maßnahmen kann die Bafin ergreifen?
Daniel Blazek: Die Bafin kann aufsichtliche Maßnahmen prüfen, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern, Aufsichtsräten, Verwaltungsräten oder Inhabern von Schlüsselfunktionen bestehen. Das kann im Einzelfall bis zu personellen Konsequenzen reichen. Außerdem kann die Aufsicht Verbesserungen bei Organisation, Kontrolle, Compliance und Risikomanagement verlangen. Entscheidend ist, ob die Institute aus den Vorgängen ausreichende Konsequenzen gezogen haben.
Frage: Die Bafin betont, dass sie nicht entscheidet, ob Steuergestaltungen strafbar oder steuerrechtlich zulässig waren. Warum ist diese Abgrenzung wichtig?
Daniel Blazek: Die Bafin ist Finanzaufsicht, nicht Strafgericht und nicht Finanzgericht. Ob eine Gestaltung strafbar war, entscheiden Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Ob sie steuerrechtlich zulässig war, entscheiden Finanzbehörden und Finanzgerichte. Die Bafin bewertet dagegen, ob Unternehmen ordnungsgemäß organisiert sind, ob Risiken korrekt gesteuert werden und ob Führungspersonen zuverlässig sind. Diese aufsichtsrechtliche Perspektive ist eigenständig.
Frage: Was bedeutet das für Führungskräfte in betroffenen Unternehmen?
Daniel Blazek: Führungskräfte müssen damit rechnen, dass nicht nur alte Transaktionen untersucht werden, sondern auch ihr damaliges und heutiges Verhalten. Wer welche Entscheidung getroffen hat, wer beteiligt war und wer Kontrollpflichten hatte, kann entscheidend werden. Auch die Frage, ob ein Unternehmen vollständig kooperiert und transparent aufklärt, spielt eine große Rolle.
Frage: Können auch Anleger oder Aktionäre betroffen sein?
Daniel Blazek: Ja, zumindest mittelbar. Hohe Belastungen können Ergebnisse, Eigenkapital, Dividendenfähigkeit und Reputation beeinflussen. Bei börsennotierten Unternehmen kann auch die Kapitalmarktkommunikation relevant sein. Wurden Risiken zu spät oder unvollständig offengelegt, können sich daraus weitere rechtliche Fragen ergeben. Anleger sollten daher genau darauf achten, wie Unternehmen solche Risiken in Geschäftsberichten, Rückstellungen und Risikohinweisen darstellen.
Frage: Welche Rolle spielen Rückstellungen in diesem Zusammenhang?
Daniel Blazek: Rückstellungen sind ein zentrales Instrument, um erkennbare Risiken bilanziell abzubilden. Wenn für Cum/Cum künftige Belastungen von 638 Millionen Euro und für Cum/Ex 288 Millionen Euro zurückgestellt wurden, zeigt das, dass Unternehmen weiterhin mit finanziellen Folgen rechnen. Entscheidend ist aber, ob diese Rückstellungen realistisch bemessen sind. Das hängt von Verfahren, Vergleichsgesprächen, steuerlichen Bewertungen und möglichen zivilrechtlichen Ansprüchen ab.
Frage: Was sollten betroffene Unternehmen jetzt tun?
Daniel Blazek: Sie sollten ihre Sachverhalte vollständig aufarbeiten, Verantwortlichkeiten klären, Rückstellungen überprüfen und die Kommunikation mit Aufsicht, Finanzbehörden und gegebenenfalls Strafverfolgungsbehörden sauber strukturieren. Wichtig ist auch, das interne Kontrollsystem zu verbessern. Wer nur auf Schadensbegrenzung setzt, ohne organisatorische Konsequenzen zu ziehen, riskiert weitere aufsichtsrechtliche Probleme.
Frage: Und was ist Ihr Fazit zur Bafin-Abfrage?
Daniel Blazek: Die Abfrage macht deutlich, dass Cum/Cum und Cum/Ex für den Finanzsektor noch lange nicht erledigt sind. Die finanziellen Belastungen sind hoch, aber mindestens ebenso wichtig sind die Fragen nach Verantwortung, Kontrolle und Unternehmenskultur. Für die Bafin wird es darum gehen, nicht nur Zahlen zu prüfen, sondern auch, ob die betroffenen Unternehmen ihre Governance nachhaltig verbessert haben.
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