Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zur heutigen BaFin-Meldung eatradingcenter.top

Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev, und vielen Dank, dass Sie sich heute die Zeit für dieses Interview nehmen. Die BaFin hat kürzlich vor der Website eatradingcenter.top gewarnt. Können Sie uns kurz zusammenfassen, worum es bei dieser Warnung geht?

Kerstin Bontschev: Natürlich, gern. Die BaFin hat eine Warnung herausgegeben, weil die Website eatradingcenter.top ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Das ist besonders problematisch, weil der Betreiber der Website weder eine Rechtsform noch eine vollständige Geschäftsadresse angibt und kein Impressum vorhanden ist. Das macht es für Anleger sehr schwierig, die Seriosität des Angebots zu überprüfen.

Interviewer: Was sollten Anleger tun, die bereits in Angebote auf dieser Website investiert haben?

Kerstin Bontschev: Betroffene Anleger sollten zunächst versuchen, den Kontakt zum Anbieter aufzunehmen und eine Rückabwicklung der getätigten Investitionen zu fordern. Sollte dies nicht erfolgreich sein, empfehle ich, einen Anwalt einzuschalten, um individuelle rechtliche Schritte zu prüfen. Wichtig ist auch, den Fall der BaFin zu melden, um weitere Ermittlungen zu unterstützen.

Interviewer: Gibt es allgemeine Tipps, wie Anleger sich vor solchen unseriösen Angeboten schützen können?

Kerstin Bontschev: Ja, definitiv. Anleger sollten immer die Seriosität des Anbieters prüfen, bevor sie investieren. Dazu gehört die Überprüfung der Unternehmensdatenbank der BaFin, um sicherzustellen, dass der Anbieter die erforderliche Erlaubnis besitzt. Zudem ist es ratsam, nach einem Impressum und vollständigen Kontaktdaten zu suchen und Erfahrungsberichte sowie Bewertungen anderer Nutzer im Internet zu recherchieren.

Interviewer: Was sind die rechtlichen Konsequenzen für Betreiber solcher Websites, die ohne Erlaubnis handeln?

Kerstin Bontschev: Betreiber, die ohne die erforderliche Erlaubnis handeln, verstoßen gegen das Kreditwesengesetz. Dies kann zu Bußgeldern, Untersagungsverfügungen und im schlimmsten Fall zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Die BaFin hat weitreichende Befugnisse, um gegen solche Verstöße vorzugehen und den Schutz der Anleger zu gewährleisten.

Interviewer: Frau Bontschev, ich danke Ihnen vielmals für diese aufschlussreichen Informationen und Ihre Zeit.

Kerstin Bontschev: Es war mir ein Vergnügen. Anleger sollten immer wachsam sein und sich im Zweifel professionellen Rat einholen, um ihre Investitionen zu schützen.

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