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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zur BaFin-Meldung bezüglich der Clever-Business GmbH

Published On: Montag, 19.02.2024By Tags:

Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für dieses Interview genommen haben. Die BaFin hat kürzlich angeordnet, dass die Clever-Business GmbH ihr Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss. Können Sie uns zunächst die Hintergründe dieser Anordnung erläutern?

Kerstin Bontschev: Natürlich, gerne. Die Clever-Business GmbH hat offenbar ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin Einlagengeschäfte betrieben. Sie bot ein sogenanntes „CASHCOW 24-7 Win-Win-Konzept“ an, bei dem Anleger Warenpakete erwerben konnten mit dem Versprechen, mindestens den Kaufpreis zurückzuerhalten. Dieses Geschäftsmodell wurde von der BaFin als unerlaubtes Einlagengeschäft eingestuft.

Interviewer: Was bedeutet die Anordnung der BaFin konkret für die Clever-Business GmbH und deren Geschäftsführer?

Kerstin Bontschev: Die Anordnung verpflichtet die Clever-Business GmbH und den Geschäftsführer, die unerlaubten Geschäfte unverzüglich einzustellen und die entgegengenommenen Gelder vollständig an die Anleger zurückzuzahlen. Dies soll sicherstellen, dass die Anleger ihr investiertes Kapital zurückerhalten.

Interviewer: Was sollten Anleger nun tun, die in das „CASHCOW 24-7 Win-Win-Konzept“ investiert haben?

Kerstin Bontschev: Anleger, die in das Konzept investiert haben, sollten umgehend ihre Ansprüche gegenüber der Clever-Business GmbH geltend machen. Es ist ratsam, sich dabei rechtlichen Beistand zu suchen, um die Rückzahlung effektiv durchzusetzen. Anleger können sich an eine Anwaltskanzlei wenden, die Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht hat, um ihre Interessen zu vertreten.

Interviewer: Besteht die Möglichkeit, dass Anleger Schwierigkeiten bei der Rückforderung ihres Kapitals haben werden?

Kerstin Bontschev: Es ist durchaus möglich, dass der Prozess der Kapitalrückforderung komplex und herausfordernd sein kann, insbesondere wenn die finanzielle Situation der Clever-Business GmbH angespannt ist. Daher ist es umso wichtiger, dass Anleger schnell handeln und professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.

Interviewer: Welche Rolle spielt die BaFin in diesem Prozess weiterhin?

Kerstin Bontschev: Die BaFin wird die Abwicklung und die Einstellung des Einlagengeschäfts überwachen, um sicherzustellen, dass die Anordnung umgesetzt wird. Sie kann auch weitere Schritte unternehmen, falls die Clever-Business GmbH oder deren Geschäftsführer der Anordnung nicht nachkommen.

Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für diese aufschlussreichen Informationen. Was ist Ihre abschließende Empfehlung an die Anleger?

Kerstin Bontschev: Anleger sollten nicht zögern, ihre Rechte geltend zu machen und dabei fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen. Es ist wichtig, schnell zu handeln, um die besten Chancen auf eine vollständige Rückzahlung des investierten Kapitals zu haben.

Interviewer: Vielen Dank für das Gespräch und Ihre wertvollen Einblicke, Frau Bontschev.

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Clever-Business GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die Finanzaufsicht BaFin hat angeordnet, dass die in Handewitt ansässige Clever-Business GmbH sowie deren Geschäftsführer ihr Einlagengeschäft einstellen und abwickeln müssen. Sie haben dafür keine Erlaubnis.

Die Clever-Business GmbH bot bis September 2022 die Teilnahme am „CASHCOW 24-7 Win-Win-Konzept“ an. Dabei konnten Anlegerinnen und Anleger Warenpakete erwerben. Das Unternehmen versprach, mindestens den Kaufpreis zurückzuzahlen.

Die Einstellungs- und Abwicklungsanordnungen vom 15. Juni 2023 verpflichten die Clever-Business GmbH und ihren Geschäftsführer, ihre unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anlegerinnen und Anleger zurückzuzahlen.

Die Bescheide der BaFin sind sofort vollziehbar und bestandskräftig.

www.bontschev.de

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Impressum des von der BaFin abgemahnten Unternehmens!

Wir befinden uns derzeit mit der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) in Klärung, ob unser Angebot eine prospektpflichtige Vermögensanlage darstellt, wovon wir nach eigener rechtlicher Prüfung nicht ausgehen. Aus diesem Grund können wir jedoch bis zur Klärung des Sachverhalts mit der BaFin unsere Dienstleistungen neuen Kunden nicht zur Verfügung stellen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Clever Business (Schweiz) AG
Churerstraße 47
CH – 8808 Pfäffikon SZ

Handelsregister: CHE-268.172.342

Kontakt

Telefon: +41 55 511 08 68
E-Mail: info@cashcow24-7.com

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

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