Interview mit RA Daniel Blazek (Kanzlei BEMK) zum Thema Vertriebshaftung:Aktueller Anlass das Unternehmen S&K

Vertriebe werden unter der S&K-Affäre leiden
Wie das manager-magazin exklusiv berichtet, fand heute eine Großrazzia bei der S&K-Gruppe statt, die wohl über 130 Durchsuchungen beinhaltete und quer durch die Republik koordiniert wurde. Es waren wohl über 1000 Ermittlungspersonen involviert. Hintergrund sollen Betrugs- und Untreuevorwürfe sein. Wir haben uns mit Rechtsanwalt Daniel Blazek (BEMK Rechtsanwälte) in Verbindung gesetzt ihn nach den Haftungsrisiken für den Vertrieb befragt.
Thomas Bremer: Herr Blazek, verstehen Sie, was da bei S&K vor sich ging?

Daniel Blazek: Mehr als die von außen betrachteten Ermittlungsmaßnahmen kann ich bislang auch nicht wiedergeben. Was dem intern bei S&K vorausging, wird sich bestimmt noch aufklären.

Thomas Bremer: Sind solche großen Aktionen denn an der Tagesordnung?

Daniel Blazek: Sicher nicht. Ich beobachte zwar schon seit einiger Zeit, dass vor dem Hintergrund von Betrugs-, Kapitalanlagebetrugs- und Untreuevorwürfen bei Kapitalanlagen die Ermittlungsbehörden bundesweit zu mehr Aktionen neigen, als dies noch vor zehn Jahren der Fall war. Aber diese Sache ist schon größer angelegt. Von einer halbwegs vergleichbaren Maßnahme habe ich zuletzt im Bereich von BHKW-Anlagen gehört (GFE-Group, Oktober 2010, Nürnberg).

Thomas Bremer: Was droht denn jetzt den Vermittlern von S&K-Beteiligungen?

Daniel Blazek: Die übliche Haftung, nur um einiges potenziert. Denn sobald die Verwirklichung von Straftatbeständen im Raum steht, sind Anleger natürlich besonders emotional, schließlich befürchten Sie, um ihre Geld betrogen worden zu sein. Am Ende müssen allerdings die Vertriebe besonders für die S&K-Affäre herhalten.

Thomas Bremer: Wieso das?

Daniel Blazek: Diese relativ große Aktion wird Wellen schlagen, auch bis zu den Anlegern. Verbraucheranwälte wissen das zu nutzen und leiten die Bedürfnisse der Anleger auf sich. Studieren Sie mal in den nächsten Wochen die Internetauftritte bestimmter Kanzleien. Zudem billigt der BGH unter bestimmten Voraussetzungen dem einzelnen Anleger die Herausgabe der Namen und Anschriften der Mitanleger zu, was sich Kanzleien natürlich zu Nutze machen können.

Thomas Bremer: Und dann?

Daniel Blazek: Allgemein gesprochen – spätestens wenn Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzen und Vermögenswerte gesucht und arrestiert werden, wird der Verbraucherschutzanwalt die Frage nach der Falschberatung stellen. Er wird behaupten, dass dort unter Umständen für den Anleger schneller etwas zu holen sei, erst recht, wenn der Vertrieb vielleicht sogar über eine Haftpflichtversicherung verfügt.

Thomas Bremer: Was müssen die Vertriebe denn für Vorwürfe fürchten?

Daniel Blazek: In den meisten Fällen handelt es sich um standardisierte Vorhaltungen aus den Bereichen der Risikoaufklärung, Nachhaftung, Kick-back, Plausibilität. Das ist für sich nichts Besonderes. Intensiviert wird das in emotionaler Hinsicht bei S&K allerdings durch den nunmehr geschaffenen strafrechtlichen Kontext bzw. die Befürchtungen der Anleger. Für solche, angeblichen Fehlentscheidungen und Handlungen auf Managementebene wie Betrug und Untreue können Vertriebe aber in der Regel nichts. Das findet zumeist nach der Beratung oder Vermittlung statt und entzieht sich der Kenntnis der Vertriebe. Gleichwohl werden sich angesichts der heutigen Aktion einfach sehr viele Anleger Sorgen machen, was sich auf die Haftungsansprüche gegen die Vertriebe auswirkt.

Thomas Bremer: Die Vertriebe müssen sich also auf Scherereien einstellen?

Daniel Blazek: Ganz sicher. Nur wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. So schlecht waren die Prospekte bei S&K nicht. Außerdem liegt mir eine TÜV-Bescheinigung vor hinsichtlich des Immobilienbestands. Da muss man sich schon fragen, wem der Vermittler noch glauben darf bzw. was ihm wirklich anzulasten ist.

Thomas Bremer: Was raten Sie den Vertrieben?

Daniel Blazek: In solchen Situationen bieten sich Transparenz und Zusammenarbeit mit den Kunden an sowie eine Überprüfung der Beratungsdokumentation. In einem Gerichtsprozess kommt es immer auf konkrete Einzelumstände an. Mit guten Protokollen und Bestätigungen kann man den Vorwürfen ohne Weiteres entgegen treten.

Herzlichen Dank Herr Blazek

RA Blazek ist Rechtsanwalt in der Kanzlei BEMT in Bielefeld

 

5 Comments

  1. Klarheit Mittwoch, 20.02.2013 at 10:44 - Reply

    Guten Morgen „Omen Bopus“, sie kotzt es sicher auch an, dass die Banane krumm ist und sich Ihre Zähne nicht selbst reinigen können. Gegen Kotzgefühle helfen geriebene Äpfel und Salzstangen. Über S&K finden Sie hier viele Berichte, die für den Anleger interessant sind. Dieses ist speziell ein Blog über die Problematik „Vermittlerhaftung“! Sie sind im falschen Blog wie der Verzweifler auch: Gehen Sie einfach auf die BaFin-Seite, dort können Sie CSV-Dateien herunterladen. Dort stehen alle Versicherer, Banken und Wertpapierhandelshäuser, die die BaFin kontrollieren und beaufsichtigen muss. S&K ist keine Unternehmensform, die hätte beaufsichtigt werden müssen. Leider ist unser Konkursrecht uralt, so dass an der Konkursmasse oftmals von vielen Seiten genabbert wird. Da hier aber meist Anleihen verkauft wurden, gibt es hier auch vorrangige Gläubigerrechte der Anleger. Bleiben diese besonnen und arbeiten/agieren in erster Instanz mit ihrem Vermittler zusammen, kann man hier bestimmt einen größeren Schaden vermeiden, weil hier ein großer Immobilienbestand vorhanden ist. Noch ist kein Konkurs S&K gegeben, es muss nur ein neuer Verwalter eingesetzt werden. Wenn es nach „Omen Pous“ gehen würde, würde man alle Vermittler verklagen und alle S&K Mitarbeiter etc. in den Knast „schieben“. Blinder Aktionismus hilft hier nämlich nicht. Die Behauptung lautet auf einen bandenmäßigen Betrug über ein größeres Firmengeflecht, da muss man der Staatsanwaltschaft erst einmal Zeit geben und Ruhe bewahren. Die Anleger haben nun 3 Jahre Zeit, Ihre Anlegerrechte klug geltend zu machen. Na Verzweifler, haben meine klugen Sprüche etwas dazu beigetragen, Licht am Ende des Tunnels zu bringen. Der Gesetzgeber hat neu entschieden, dass ein Anleger erfahren darf, wer die anderen Anleger sind. Dadurch kann man sich zusammen tun und gemeinschaftlich entscheiden, wie es weiter gehen soll. Hier ist sehr viel Sachwert vorhanden, wo auch Mieterträge erzielt werden. Ich kann nur allen Vermittlern den Rat erteilen, sofort Kontakt zu ihren Anlegern aufzunehmen, um diese nicht allein zu lassen. Zusammen erwirkt man nun mehr, ansonsten werden sicherlich viele Rechtsanwälte dafür Sorge tragen, dass die Vermittler nur verklagt und das ganze Unternehmen verlustbringend zerschlagen wird. Omen Opus und lieber Verzweifler –> Sie sollten sich einen anderen Blog suchen, denn hier haben sie nichts zu suchen, weil es hier allein nur um die auch geprellten Vermittler geht, die allein nur die Prospektangaben zu prüfen haben und diese wurden ordnungsgemäß verfasst.

  2. Verzweifelter Mittwoch, 20.02.2013 at 07:31 - Reply

    Wenn das alles so klar ist, warum hat denn die Bafin nicht längst eingegriffen?Greift die BaFin überhaupt ein?Wer kümmert sich jetzt um die laufenden Geschäfte und die Rettung der Gelder?Viel wichtigere Fragen als hier irgendwelche klugen Sprüche zu posten die keinem dienen.

  3. an alle Kotzbrocken Mittwoch, 20.02.2013 at 07:03 - Reply

    Omen Bopus.Typen wie Du kotzen mich an.Du sitzt warscheinlich im Glashaus und wirfst mit Steinen.So wie Du schreibst hast Du ein Egoproblem, denn von Wissen zeugen deine Beiträge hier nicht.Die Staatsanwaltschaft bestätigt das 100 Millionen Euro da sind. Welcher Betrüger läßt 100 Millionen zurück auf Konten und in Immobilien? Du?Wttten das sich dieses Geld Insolvenzverwalter und Mandats geile Anwälte holen?…………..wenn es dann zu einer Insolvenz kommen sollte.

  4. Klarheit Mittwoch, 20.02.2013 at 01:17 - Reply

    Hallo „Omen Bopus“, Sie haben recht und auch wieder nicht. Der Vermittler wird oftmals von offiziellen „Dingen“ geblendet (TÜV-Gutachten/IDW-S4 Gutachten etc.) und bei vielen Anlegern sieht man schon die Dollarzeichen in den Augen. Ich gebe Ihnen vollkommen recht, wenn man einem unerfahrenen Anleger eine Anleihe vermittelt und kaum auf Risiken hinweist, dann sollte und wird der Vermittler auch dafür „bluten“. Ich gebe Ihnen nicht Recht, wenn versierte Finanzberater (keine Vertriebe damit gemeint) mit plausibler Beratungsdokumentation dem Anleger ein Gesamtportfolio für einen Anleger zusammen stellt, und von einem Initiator, wie vielleicht auch hier geschehen, beide Seiten hinters Licht geführt wird. Leider gehören viele Vermittler nicht mehr in diese Branche, dass kann aber nicht dazu führen, dass hier alle über einen Kamm geschoren werden. Leider gibt es wenige gute bzw. sichere Kapitalanlagen, die oberhalb eines Bausparzinses Ausschüttungen/Zinsen für den Anleger erwirtschaften. Vorsicht also vor Beteiligungsmodellen, wo allein schon die Vertriebskosten bis zur gesetzlich höchst möglichen Grenze von 15% der Gesamtbeteiligungssumme ausgereizt werden und nochmals 20-30% sonstige Kosten sowie sofortige Vorabausschüttungen an den Anlegern von 10% und mehr im Prospekt beschrieben sind. Jeder Anleger kann sich selbst einen Taschenrechner nehmen und einmal nachrechnen, wie hoch die jährlichen Einnahmen bezogen auf die Laufzeit sein müssen, wenn von seinen Euro 10.000,- faktisch schon im ersten Jahr 40 bis 50% „weg“ sind!? Wer als Vermittler immer noch glaubt, dass diese teuren Konstrukte, die durch die AIFM-Richtlinien noch teurer werden, in der Gesamtheit gesehen einen positiven Exit am Ende der Laufzeit generieren, sollte den Beruf an den Nagel hängen. Jetzt grinsen vielleicht die Versicherungsvermittler, aber diese sollten einmal bei Wikipedia nachlesen, was sich hinter Rentenpapieren verbirgt, in die fast alle Lebensversicherer zu 90% investiert sind –> Staatsanleihen und indirekt über Bankschuldverschreibungen wieder in Staatsanleihen…..!! Die sind noch gefährlicher als gute Anleihenprodukte oder gute Aktien. Andere sind überwiegend in Pfandbriefe investiert (Pfandbriefe der ehemaligen HRE) und agieren mit uralten Sterbetafeln, um den Gesamtzins höher halten zu können als andere Versicherer –> daher auch der § 89 VAG! So oder so, ist eine eigene Immobilie, ein paar Aktien- oder Aktienfonds (Unternehmen, die unsere Grundbedürfnisse abdecken), Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin, eigenes Auto, ein Waldstück oder Beteiligungen/Darlehen mit erstrangigem Grundbuchschutz ratsamer, als spekulative Anleihen oder Lebensversicherungen. Ein Haftungstatbestand entsteht kaum für einen Vermittler und Totalverlustrisiken kann man fast ausschließen, besonders in der Zeit, wo die großen Industrienationen sich weiter verschulden werden.

  5. Omen Bopus Dienstag, 19.02.2013 at 22:08 - Reply

    DAS soll ein Interview sein? Ich lach mich schief. Das sofort nach (dem zu erwartenden) ENDE der S+K startende Gejammer um die Vertriebe interessiert doch niemanden. Zuerst einmal sind ja mal die ANLEGER die Geschädigten, die Vertriebe nur die Erfüllungsgehilfen dieser Blendertruppe. Das Geld der Anleger ist weg, nicht das der Vertriebe. Wo leben wir denn, das die Interessen der Vertriebe dem diebewertung-Schreiber offenbar wichtiger sind als die Interessen der Anleger??? Das bei dieser S+K-Sippe so einiges im Argen liegt, war den Vertrieben zudem schon seit langem bekannt. Gier frisst Vertriebshirn. Kein Mitleid mit Vertrieben die jetzt völlig zu Recht in die Haftung genommen werden.

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