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Interview: „Genussrechte sind keine Spareinlage – Anleger tragen das volle Risiko“

Elf-Moondance (CC0), Pixabay
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Die Redaktion im Gespräch mit Rechtsanwalt Maurice Högel zur Genussscheinemission der Vivanco Gruppe AG

Redaktion: Herr Högel, die Vivanco AG plant eine Genussscheinemission zur Finanzierung ihres Wachstums. Für viele Anleger klingt das nach einer interessanten Beteiligungsmöglichkeit. Wie ordnen Sie solche Angebote ein?

RA Maurice Högel: Genussrechte sind ein klassisches Finanzierungsinstrument für Unternehmen, aber für Anleger gilt:
Es handelt sich nicht um eine sichere Geldanlage, sondern um eine unternehmerische Beteiligung mit erheblichen Risiken.

Redaktion: Das Angebot enthält sogar ein Wandlungsrecht in Aktien. Macht das die Anlage attraktiver – oder sicherer?

Högel: Attraktiver vielleicht, sicherer keineswegs. Ein Wandlungsrecht bedeutet lediglich, dass Anleger ihre Genussrechte später in Aktien tauschen können. Aber:

  • Wenn der Aktienkurs schlecht ist, bringt das keinen Vorteil
  • Wenn das Unternehmen wirtschaftlich schwächelt, kann auch die Aktie an Wert verlieren

Im Ergebnis bleibt das Risiko vollständig beim Anleger.

Redaktion: Viele Investoren verbinden börsennotierte Unternehmen automatisch mit höherer Sicherheit. Ist das ein Trugschluss?

Högel: Ja, zumindest teilweise. Auch börsennotierte Unternehmen können wirtschaftlich scheitern. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung der Genussrechte. Und hier gilt:

Genussrechte sind häufig nachrangig.

Das bedeutet:
Im Insolvenzfall werden zuerst Banken und andere Gläubiger bedient. Anleger mit Genussrechten stehen weit hinten – oft mit der Folge, dass sie leer ausgehen.

Redaktion: Vivanco plant Laufzeiten von bis zu 20 Jahren. Welche Risiken ergeben sich daraus?

Högel: Eine so lange Laufzeit ist problematisch. Niemand kann seriös vorhersagen, wie sich ein Unternehmen über zwei Jahrzehnte entwickelt.

Für Anleger bedeutet das:

  • Sehr lange Kapitalbindung
  • Kaum Flexibilität
  • Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens über viele Jahre

Redaktion: Gibt es auch regulatorische Aspekte, die Anleger beachten sollten?

Högel: Absolut. Je nach Ausgestaltung können solche Genussrechte nicht in vollem Umfang der strengen BaFin-Regulierung unterliegen oder es greifen vereinfachte Anforderungen.

Das bedeutet:
Der Anlegerschutz ist oft geringer als bei klassischen Wertpapieren.

Viele Anleger unterschätzen diesen Punkt.

Redaktion: Kommen wir zum wichtigsten Thema: dem Risiko. Wie würden Sie das zusammenfassen?

Högel: Sehr klar:
Es besteht ein Totalverlustrisiko.

Wenn das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät oder insolvent wird, kann das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen. Es gibt keine Einlagensicherung und keine Garantie.

Redaktion: Für wen sind solche Anlagen überhaupt geeignet?

Högel: Für erfahrene Anleger, die:

  • die Risiken verstehen
  • ihr Portfolio bewusst diversifizieren
  • und nur einen kleinen Teil ihres Vermögens einsetzen

Für sicherheitsorientierte Anleger oder zur Altersvorsorge sind Genussrechte in der Regel ungeeignet.

Redaktion: Ihr abschließender Rat an potenzielle Investoren?

Högel:

  • Lassen Sie sich nicht von attraktiven Zusatzoptionen wie Wandlungsrechten blenden
  • Lesen Sie die Bedingungen sehr genau
  • Hinterfragen Sie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens

Und ganz wichtig:
Investieren Sie nur Geld, dessen Verlust Sie im Zweifel verkraften können.

Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch.

Högel: Sehr gerne.

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