Interessengemeinschaft UDI – Das Recht des Gewinners und das Recht des Verlierers

Natürlich lodert die Diskussion rund um den Beschluss des Landgerichts Leipzig und dessen Umsetzung, auch mit den neuen Insolvenzmeldungen wieder auf. Natürlich ist die obsiegende Partei in diesem Verfahren im Moment „angepisst“, weil man dachte, dass das Insolvenzgericht Leipzig diesen Beschluss sofort/unverzüglich umsetzen würde.

Das ist nicht passiert und deshalb ist die Interessengemeinschaft „sauer“. Nun, natürlich kann man das bis zu einem gewissen Punkt nachvollziehen, aber wir leben nun einmal in einem Rechtsstaat. Einem Rechtsstaat, der dann Beschlüsse eines untergeordneten Gerichtes umsetzt, wenn das übergeordnete Gericht die Entscheidung bestätigt hat oder aber eben nicht bestätigt hat.

Jeder Betroffene, der von einem solchen Beschluss betroffen ist, hat das Recht, dann auch Rechtsmittel einzulegen und die Entscheidung in der nächst höheren Instanz überprüfen zu lassen. Das ist in diesem Fall der BGH Bundesgerichtshof. Wann und wie dieser BGH entscheidet, wissen wir nicht, keine der beteiligten Parteien.

Trotzdem, und auch das ist völlig richtig, läuft das Verfahren hier weiter und das Gericht hat sich entschieden, auch in weiteren Verfahren Dr. Jürgen Wallner mit der Durchführung der Insolvenzverfahren zu beauftragen.

Mal ganz ehrlich, was würde ein anderer Insolvenzverwalter dann für die Anleger POSITIV verändern? Nichts, denn selbst wenn der Gläubigerausschuss anders besetzt ist, bin ich völlig überzeugt davon, dass nicht ein Anleger sein Geld schneller oder mehr zurückbekommt.

Lassen wir doch einmal ehrlich sein, geht es nicht letztlich um „Futterneid“ unter den Rechtsanwälten. Hier Pater Mattil und Rechtsanwalt Schirp aus Berlin? Auch als Interessengemeinschaft muss man aufpassen, dass man sich nicht instrumentalisieren lässt. Auch wenn wir von Peter Mattils Methoden der Mandatsgewinnung keine gute Meinung haben, ganz ehrlich, glaubt denn irgendjemand, dass die Kanzlei „nein gesagt hätte“, wenn sich ihr diese Gelegenheit geboten hätte? Die Frage können sie sich doch selber beantworten.

Nun wirbt die IG UDI doch massiv für Mandate für die Kanzlei Schirp aus Berlin, muss man sich da nicht gefallen lassen, als Unterstützer einer Mandatfängerei zu sein? Klar klingt das provokativ, aber da steckt auch viel Wahrheit drin.

Auch ich stehe Insolvenzverwaltern immer kritisch gegenüber, habe selber sogar einmal dafür gesorgt, dass ein Insolvenzverwalter gehen musste, aber aus völlig anderen Gründen und dies aber innerhalb der ersten Gläubigerversammlung.

Natürlich halte auch ich das für nicht richtig, dass die Kanzlei Mattil immer und immer wieder ins Geschäft gebracht wird, aber das muss dann auch mal die Rechtsanwaltskammer klären. An die sollte sich die Interessengemeinschaft UDI einmal wenden.

Tatsache ist aber auch, dass Dr. Jürgen Wallner bis zum heutigen Tage offensichtlich handwerklich keine Fehler gemacht hat im Sinne der Anleger, denn das wirft ihm ja selbst die Interessengemeinschaft UDI auch nicht vor. Da sei dann doch einmal die Frage erlaubt, warum man sich zum Handlanger einer Anwaltskanzlei aus Berlin machen muss. Dient das der Sache der Anleger?

Übrigens, wer ein wenig Recherche betreibt, wird feststellen, dass in Sachen UDI ich der erste war, der eine Interessengemeinschaft angeregt hatte.

 

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