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Interessantes Urteil zum Thema „Prozesskostenhilfe“

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Wohnen Eigentümer alleine in ihrer mehr als 80 Quadratmeter großen Wohnung, können sie bei einem Rechtsstreit nicht auf staatliche Prozesskostenhilfe hoffen. Das Grundvermögen muss dann „uneingeschränkt zur Bestreitung der Prozesskosten“ eingesetzt werden, entschied das Landesarbeitsgericht in Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 1. Oktober 2014 (Az.: 5 Ta 192/14). Die Mainzer Richter schlossen sich damit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in Kassel an.

http://www.juraforum.de/arbeitsrecht/keine-prozesskostenhilfe-bei-zu-grosser-eigentumswohnung-499422

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