Interessante Anfrage eines Users an unsere Redaktion, die wir mal an unsere Rechtsanwälte weitergegeben haben

Viele Start Ups haben liqui Probleme, die nächsten Finanzierungsrunden können nicht geclosed werden trotzdem laufen die Burn rates weiter. Anderseits bietet der Staat Geld auch für start ups.

Muss in solchen Zeiten jede Fondsgesellschaft seine Kommanditisten informieren wie die Situation in jedem Portfolio- unternehmen sich verhält?

Muss in Zeiten in welchen aktuell Kapital für einen Venture Capital Fonds eingeworben wird nicht der Vertrieb auf die Schwierigkeiten / Herausforderungen im bestehenden Portfolio hinweisen?

Muss nicht darauf hingewiesen werden, dass der Fonds nicht genügend Kapital für weitere Investments akquiriert, wenn das so wäre?

 

One Comment

  1. RA Daniel Blazek Mittwoch, 01.04.2020 at 11:06 - Reply

    Im Rahmen des Vertriebs muss sich jeder Anlageberater und Anlagevermittler ohnehin einen Überblick über die finanzielle Situation der jeweiligen Emittentin machen, wie der BGH bereits enrschieden hat. Zudem müssen etwaige Prospekte nach ständiger Rechtsprechung ein fehlerfreies Bild der angebotenen Anlage zeichnen, wozu auch die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage gehört. BEesondere Umstände wie konkrete erhebliche Fehlinvestitionen oder starke Umsatzeinbußen, ggf. auch viel zu wenig eingeworbenes Investitionskapital sind grundsätzlich aufklärungspflichtig, soweit sie für den Anlageinteressenten von Bedeutung sind. Zudem müssen anlagegesellschaften ohnehin ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen und machen Wertmitteilungen.

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