Das Amtsgericht Rostock hat im Verfahren 60 IN 143/26 erste Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Titanium Textiles AG aus Bentwisch angeordnet. Das Unternehmen hatte selbst einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Mit Beschluss vom 16. März 2026 untersagte das Gericht zunächst sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, sofern diese nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits laufende Maßnahmen wurden vorläufig gestoppt.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Rostocker Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters bestellt. Sie übernimmt die Überwachung des Unternehmens und soll sicherstellen, dass das Vermögen der Firma erhalten bleibt. Gleichzeitig prüft sie, ob genügend Mittel vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
Die Verfügungsmacht der Titanium Textiles AG wurde deutlich eingeschränkt. Künftig dürfen Entscheidungen über Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin getroffen werden. Zudem wurde dem Unternehmen untersagt, über Bankkonten oder offene Forderungen zu verfügen. Diese Befugnisse liegen nun bei der Insolvenzverwalterin.
Auch Geschäftspartner sind betroffen: Schuldner der Titanium Textiles AG dürfen offene Zahlungen nicht mehr an das Unternehmen leisten, sondern ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin.
Darüber hinaus erhielt Hoge-Peters weitreichende Befugnisse. Sie darf Geschäftsräume betreten, Unterlagen einsehen und alle notwendigen Informationen einholen, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen. Zudem kann sie spezielle Konten einrichten und Gelder verwalten.
Das Gericht beauftragte die Insolvenzverwalterin außerdem, als Sachverständige zu klären, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und wie die Zukunftsaussichten des Unternehmens einzuschätzen sind.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Rostock eingelegt werden.
Mit der Entscheidung ist das Verfahren noch nicht eröffnet, sondern befindet sich in einer vorläufigen Phase. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus.
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