Insolvenzverfahren Bund Deutscher Treuhandstiftungen- Die Antworten des Insolvenzverwalters auf unsere Presseanfrae

Dafür erst einmal recht herzlichen Dank an die Kanzlei von Rechtsanwalt Laboga:

Hier unsere Presseanfrage

Bund Deutscher Treuhandstiftungen

Sehr geehrter Herr Laboga,

mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de, dem führenden n Informationsportal zum grauen Kapitalmarkt. Meinen Presseausweis finden Sie im Impressum meiner Webseite www.diebewertung.de  Den Insolvenzbekanntmachungen habe ich entnommen, daß Sie der neue zuständige Insolvenzverwalter  zum Unternehmen BDT sind. Hierzu erlaube ich mir nachfolgende Fragen zu stellen:

  1. Hat sich die Kanzlei Kübler Law bzw. Sie direkt um dieses Mandat beworben?
  2. Ist Ihnen der gesamte Themenkomplex BWF Stiftung/BDT/TMS24 Dienstleistung vollumfänglich bekannt?
  3. Zunächst war ja Ihr Kollege Graf Brockdorff mit dem Mandat betraut, das ihm dann durch Beschluss des LG Berlin entzogen wurde, da man beim LG Berlin die Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters gefährdet sah, da auch der von der BaFin Abwickler zum Thema BWF Stiftung aus der gleichen Anwaltskanzlei kam. In wie weit können Sie die jetzt bereist von Graf Brockdorff geleisteten Arbeiten übernehmen und darauf aufbauen?
  4. Müssen Sie möglicherweise bei 0  anfangen, bezogen zum Beispiel auf die Erstellung des Insolvenzgutachten?
  5. Kommen durch Ihre Tätigkeit und die vorangegangene Tätigkeit von Graf Brockdorff möglicherweise doppelte Kosten auf die Gläubiger zu, die dann aus der Insolvenzmasse bezahlt werden müssten?
  6. Die Berufung eines Rechtsanwaltes aus der Kanzlei „Kübler Law“ sehen viele unserer User eher kritisch, auf Grund der öffentlichen Diskussion im Falle „FUBUS/Infinus“. Hier gibt es ja nach wie vor den Vorwurf der „Kungelei zwischen der Kanzlei Kübler und einem Nürnberger Rechtsanwalt“. Man wird also Ihre Arbeit medial sicherlich sehr kritisch beobachten in diesem Vorgang. Ist Ihnen dies bewusst?
  7. Insolvenz angemeldet haben ja nun auch weitere Unternehmen aus dem Umfeld des BDT. Die BWF Stiftung, TMS Dienstleistung und kürzlich erst die Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft aus Köln. In wie weit arbeiten Sie hier dann zukünftig mit den dort zuständigen Kollegen zusammen?
  8. Besteht die Gefahr, das sich nun die Insolvenzverwalter untereinander verklagen bezüglich vermuteter gegenseitiger Ansprüche?
  9. Müssten Sie, sofern durch Ihre Berufung den Gläubigern des BDT zusätzliche Kosten für die Insolvenzmasse entstehen, nicht die Frage nach einer möglichen Amtshaftung stellen,  da das Gericht bei der Berufung des ersten Insolvenzverwalters wohl nicht korrekt gehnadelt hat, wenn man den Beschluss des LG Berlin denn richtig interpretiert
  10. Was können Betroffen nun von sich aus tun um ihre Ansprüche gegenüber Ihnen dem zuständigen Insolvenzverwalter anzumelden?
  11. Werden Sie ein Onlineinformationssystem zu dem Verfahren einrichten, wo sich die Gläubiger dann informieren können?
  12. Wann rechnen Sie mit der Vorlage des Insolvenzgutachtens?

Ihre Antworten erwarte ich bis Montag den 29. Juni 2015- 13 Uhr bei mir eingehend. Für Ihre Unterstützung recht herzlichen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

Redaktion

Diebewertung.de

Thomas Bremer

Jordanstraße 12

04177 Leipzig

www.diebewertung.de

und die Antworten der Kanzlei

Sehr geehrter Herr Brehmer,

ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 24.06.2015 und möchte nachfolgend wunschgemäß die von Ihnen aufgeworfenen Fragen kurz beantworten. Selbstverständlich stehe ich unter der Ihnen bereits bekannten E-Mail-Adresse auch für Rückfragen gerne zur Verfügung. Hinsichtlich weiterer Anfragen wäre es hilfreich, wenn Sie sich zukünftig an die Möller pr GmbH, zu Händen Herrn Glaser, wenden würden, damit eine unverzügliche Bearbeitung sichergestellt werden kann (sg@moeller-pr.de).

Zu 1.

Nein, eine „Bewerbung um dieses Mandat“ hat es nicht gegeben. Der zuständige Richter des Amtsgerichts Charlottenburg, von dem ich regelmäßig seit vielen Jahren bestellt werde, hat mich, nachdem feststand, dass Rechtsanwalt Graf Brockdorff aufgrund einer Entscheidung des Landgerichts nicht zum Insolvenzverwalter bestellt werden kann, kontaktiert und im Anschluss an eine Klärung meiner Kapazitäten unabhängig über meine Bestellung entschieden.

Zu 2.

Bis zum Tag meiner Beauftragung kannte ich den Themenkomplex BWF Stiftung/BDT nur aus der Presse. Derzeit arbeite ich mich intensiv mit meinem Team in den Themenkomplex ein und setze die von Graf Brockdorff bereits initiierten Ermittlungen mit Nachdruck fort.

Zu 3.

Rechtsanwalt Graf Brockdorff als vormaliger vorläufiger Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt Dr. Bernsau als von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestellter Abwickler sind kooperativ und haben mir bereits umfangreiche Unterlagen, Dateien und auch ihre internen Vermerke zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeiter des ehemaligen vorläufigen Verwalters stehen mir auch weiterhin für Rückfragen zur Verfügung. Ich kann somit auf die intensive Arbeit der letzten Wochen und Monate unmittelbar aufsetzen.

Zu 4.

Die Erstellung eines Insolvenzeröffnungsgutachtens ist durch mich nicht erforderlich. Graf Brockdorff hatte bereits ein Insolvenzeröffnungsgutachten eingereicht, welches Grundlage der Eröffnungsentscheidung des Gerichts geworden ist. Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts ist vornehmlich das Vorliegen eines Insolvenzgrundes und einer die Eröffnung rechtfertigenden freien Masse. Beide Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall unstreitig erfüllt und aus dem Gutachten eindeutig ersichtlich. Die übrigen umfangreichen Ausführungen in dem Gutachten sind Grundlage meiner weiteren Ermittlungen und werden selbstverständlich durch mich in den nächsten Wochen geprüft und fortgeschrieben werden.

Zu 5.

Mehrkosten sind nicht ersichtlich. Rechtsanwalt Graf Brockdorff war als Sachverständiger und vorläufiger Insolvenzverwalter im Insolvenzeröffnungsverfahren bestellt worden und ich wurde als Verwalter im eröffneten Insolvenzverfahren bestellt. Diese Verfahrensabschnitte werden grundsätzlich separat vergütet und abgerechnet, so dass die Gefahr einer zusätzlichen Belastung der Masse mit Kosten nicht besteht.

Zu 6.

Ich weise den von Ihnen gemachten Vorwurf ausdrücklich für die KÜBLER GbR als völlig aus der Luft gegriffen zurück. Der guten Ordnung halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass mein Partner Dr. Kübler im Berichtstermin der FUBUS einstimmig als Verwalter bestätigt wurde. Kritik oder Missfallen der an diesem Insolvenzverfahren Beteiligten kann aus einer derartigen Bestätigung wohl kaum abgeleitet werden.

Zu 7./8.

Selbstverständlich werde ich mit diesen Kollegen zukünftig vertrauensvoll zusammenarbeiten und erwarte dies im Gegenzug auch von meinen Kollegen. Eine derartige Zusammenarbeit kann hilfreich und kosteneffizient sein, soweit es sich um die Zusammenstellung und Auswertung von Unterlagen handelt, die derzeit alle von der Staatsanwaltschaft sichergestellt sind und auch die manchmal kostspielige Auswertung von Datenträgern könnte durch eine derartige Zusammenarbeit erleichtert werden. Selbstverständlich ist jeder Verwalter ausschließlich seinem Verfahren und damit „seinen“ Gläubigern gegenüber verantwortlich. Er nimmt deren Interessen wahr und setzt diese durch. Bestehen daher grundsätzliche Interessenkonflikte, die im Verhandlungsweg nicht aufgelöst werden können, kann auch die Möglichkeit, sich gegenseitig zu verklagen, nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich favorisiere ich jedoch aus Kosten- und Zeitersparnisgründen Lösungen im Verhandlungsweg und soweit es in diesem Zusammenhang zu Regelungen im Vergleichswege kommen sollte, wird selbstverständlich zuvor auch die Zustimmung der Gläubiger eingeholt werden.

Zu 9.

Da keine zusätzlichen Kosten entstanden sind, erübrigt sich die Beantwortung dieser Fragen.

Zu 10.

Die Anleger der BWF-Stiftung werden in den nächsten Tagen von mir schriftlich informiert und erhalten Gelegenheit, Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Es wäre äußerst hilfreich, wenn die Gläubiger auf dieses Schreiben warten würden und nicht bereits vorab von sich aus Forderungsanmeldungen vornehmen würden. Sollte ein Gläubiger bis zum 24.07.2015 noch keine Post von mir erhalten haben, sollte er sich schriftlich an mich wenden. Da der Prüfungstermin für die Forderungen nach derzeitiger Festlegung des Insolvenzgerichts erst am 06.11.2015 ist, besteht im Anschluss noch ausreichend Zeit um eine ordnungsgemäße Anmeldung vorzunehmen.

Zu 11.

Ja, auf meiner Homepage unter www.kueblerlaw.com werde ich ein Gläubigerinformationssystem einrichten, in welchem sich die Gläubiger jederzeit über den Stand des Verfahrens unterrichten können. Die Zugangsdaten werden den Gläubigern mitsamt den Forderungsanmeldeunterlagen übermittelt. Da es sich bei einem Insolvenzverfahren um ein nichtöffentliches Verfahren handelt, besteht für interessierte Dritte, z.B. für Sie selbst – soweit Sie nicht auch selbst Anleger sein sollten – keine Zugangsmöglichkeit.

Zu 12.

Wie berichtet, ist das Insolvenzverfahren bereits eröffnet und das Gutachten liegt dem Gericht vor. Ich werde zum Berichtstermin einen ausführlichen schriftlichen Bericht über den Stand des Verfahrens und meiner weiteren Ermittlungen fertigen und diesen den Gläubigern taggleich unmittelbar im Anschluss an die erste Gläubigerversammlung in dem auf meiner Homepage eingerichteten Gläubigerinformationssystem zur Verfügung stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Laboga

Rechtsanwalt

als Insolvenzverwalter

Fachanwalt für Insolvenzrecht

Steuerberater

Wirtschaftsmediator

 

5 Comments

  1. BF Dienstag, 07.07.2015 at 08:48 - Reply

    vom neuen Insolvenzverwalter habe ich übrigens noch nichts erhalten. Mag aber auch am Poststreik liegen.

    Mit der Beteiligung von Anwälten ist das so eine Sache. Ich mutmaße nämich, dass
    ein Dachanwalt wahrscheinlich sinnvoll ist, aber bei geringen Anlegerbeträgen
    dürften dann die juristischen Kosten den Nutzen eines Fachanwaltes im Verhältnis zur Kapitalanlage überschreiten. Was nun ein geringer Anlagebetrag ist und ab wann ein Fachanwalt wirtschaftlich ist, muss wohl jeder für sich selbst entscheiden.

    Ein Tip für ein weiteres Vorgehen, fände ich ebenfalls hilfreich

  2. Yogi Montag, 06.07.2015 at 21:07 - Reply

    Jetzt haben alle ihr Schreiben vom Insolvenzverwalter enthalten und scheinen damit zufrieden zu sein. Keine weiteren Kommentare mehr.
    Ich finde, jetzt wird es erst intressant. Alles Vorherige waren Mutmaßungen und Spekulationen.
    Wer hat jetzt den Tip für ein weiteres Vorgehen, damit die Forderungsanmeldung ohne Formfehler zum Verwalter geht. Ist jetzt ein Fachanwalt von Nöten? Der muß bezahlt werden, ohne das wir wissen, was an Vermögen vorhanden ist. Schuldneranwälte gibt es zu Hauft, damit diese gut aus ihrer Insolvenz kommen. Für die Gläubiger bleibt meistens – Nichts –
    Also bitte, jetzt laßt uns gemeinsam handeln.

  3. RED Rose Donnerstag, 02.07.2015 at 14:39 - Reply

    vielelicht war dann der letzte Kommentar doch entbehrlich?

  4. ratz Montag, 29.06.2015 at 16:59 - Reply

    Auch wenn diese Information hinsichtlich der vorhandenen Insolvenmasse verständlicherweise noch keine Informationen gibt, danke ich für die sachliche Information

    • MG Dienstag, 30.06.2015 at 00:19 - Reply

      @ratz
      Man kann es aber auch übertreiben mit dem Hang, unbedingt ALLES kommentieren zu müssen …

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