Startseite Allgemeines Insolvenz:Prime Lithium AG
Allgemeines

Insolvenz:Prime Lithium AG

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

73 IN 32/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Prime Lithium AG, Chemiepark Stade, Stader Elbstraße 10, 21683 Stade (AG Hamburg, HRB 184386), vertr. d.: Dr. Axel Claus Heitmann, (Geschäftsführer), ist am 10.04.2026 folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, KÖSTERBERNER, Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421/322739-0, Fax: 0421/322739-200, E-Mail: kontakt@koesterberner.de, Internet: www.willmerkoester.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Stade, 10.04.2026

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://amtsgericht-stade.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/datenschutz/datenschutzerklaerung-172273.html
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Frankreich kritisiert Reform-UK-Plan zur Rückführung von Migranten

Frankreich hat einen Vorschlag der britischen Partei Reform UK scharf zurückgewiesen. Die...

Allgemeines

Iran widerspricht Trump bei angeblich neuen Verhandlungen

Der Iran hat Aussagen von US-Präsident Donald Trump zurückgewiesen, wonach neue Gespräche...

Allgemeines

Zac Brown Band verschenkt Kreuzfahrten im Wert von 40 Millionen Dollar

Die Zac Brown Band hat ihre Fans bei einem Konzert im Fenway...

Allgemeines

TGI Helmut Kaltenegger warum sind Sie so aufgebracht und Nervös?

Hallo Herr Kaltenegger, ich muss ja wieder einmal schmunzeln, wenn ich lese,...