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Insolvenz:Dörr GmbH & Co. KG Kartonagenfabrik

geralt (CC0), Pixabay
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Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet – Aktenzeichen: 1 IN 43/26

Für die Dörr GmbH & Co. KG Kartonagenfabrik aus Pirmasens wurde ein weiterer Schritt im Insolvenzantragsverfahren eingeleitet. Das Amtsgericht Pirmasens hat am 25. Juni 2026 im Verfahren 1 IN 43/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Insolvenzgericht Rechtsanwältin Gesa-Gabriele Edenharder aus Mannheim.

Mit dem Beschluss dürfen Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vorgenommen werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu sichern.

Zudem wurden die Schuldner der Dörr GmbH & Co. KG aufgefordert, offene Forderungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu begleichen.

Die Dörr GmbH & Co. KG wird von der Dörr Beteiligungs GmbH als persönlich haftender Gesellschafter vertreten. Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft ist Bernhard Buech.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verfahrenseröffnung vorliegen und ob eine Fortführung oder Sanierung des Unternehmens möglich ist.

Gegen den Beschluss kann nach den gesetzlichen Vorschriften innerhalb der vorgesehenen Frist sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Pirmasens eingelegt werden.

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