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Insolvenzanträge in der PROJECT-Gruppe, was macht der Vertrieb?

Tumisu (CC0), Pixabay
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Anwälte der Kanzlei BEMK Rechtsanwälte PartGmbB (www.rae-bemk.de) waren in allen größeren Kapitalmarkt-Komplexen der letzten zwanzig Jahre involviert. Dabei ging es um Haftungsabwehr von Finanzdienstleistern und um insolvenzrechtliche Ansprüche. Nun meldet die PROJECT-Gruppe (www.project-investment.de), dass zwei Gesellschaften „Anträge auf Regelinsolvenz“ gestellt haben. Wir haben bei den Rechtsanwälten nachgefragt:

Diebewertung (DB): Was bedeuten „Anträge auf Regelinsolvenz“?

RA Daniel Blazek (BEMK): Bei dem Regeinsolvenzverfahren handelt es sich um den Klassiker: Die Gläubiger sind die eigentlichen Bestimmer des Verfahrens, das Insolvenzgericht schaut auf die Rechtmäßigkeit und der Verwalter ist den Interessen sämtlicher am Verfahren Beteiligter verpflichtet. Es dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird. Mit „Anträge auf Regeinsolvenz“ ist wohl gemeint, dass die zwei genannten PROJECT-Gesellschaften (PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH und PROJECT Immobilien Management GmbH) am 9. August 2023 Anträge auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens gestellt haben.

DB: Was geschieht im Verfahren als nächstes?

BEMK: Bei zulässigen Anträgen wird im Eröffnungsverfahren zunächst vom Gericht geprüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und deshalb das jeweilige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Antragstellerin zu eröffnen oder ggfls. mangels Masse abzulehnen ist. Ein Gutachter schreibt zunächst eine entsprechende Stellungnahme, das Insolvenzgutachten. Das kann drei bis sechs Monate dauern.

DB: Was bedeutet das für die PROJECT-Gruppe?

BEMK: Zunächst einmal sind das keine guten Nachrichten. Es steht aber noch nicht fest, wie genau sich das auf die große und komplexe Struktur der PROJECT-Gruppe auswirken wird, d.h. wie die einzelnen Objekt- und Investitionsgesellschaften betroffen sind. Die Gruppe ist seit den 90er Jahren tätig. Es sind wohl etwa 30.000 Anleger betroffen. In die Gruppe konnten Privatanleger, semi-professionelle und institutionelle Anleger investieren. Es handelt sich um über 30 Investmentgesellschaften und mehrere tausend Wohn- und Gewerbeeinheiten. Im Grunde ist jetzt alles denkbar, von einzelnen Deals oder übergreifenden Geschäften bis hin zu teilweiser Zerschlagung. Dass die jetzige Entwicklung einen gewissen Domino-Effekt haben wird, ist wahrscheinlich. Sicher ist, dass Investoren – vor allem Privatinvestoren – verunsichert sind und viele Fragen haben, denen sich die Gruppe gemäß ihrer eigenen Verlautbarung grade nicht stellen will.

DB: Was kommt auf den Vertrieb zu?

BEMK: Das Übliche, hier aber verstärkt durch die dürftige Kommunikations-Haltung der Gruppe. Die Finanzdienstleister werden es mit der Nervosität der Anleger zu tun bekommen. Hinzu kommt, dass man ab jetzt quasi die Uhr danach stellen kann, dass die am Markt verbliebenen Anlegeranwälte mit der aktuellen Entwicklung werben. Das wiederum läuft darauf hinaus, dass die Investmentgesellschaften und der Vertrieb sich auf Anlegerforderungen vorbereiten können.

DB: Was raten Sie dem Vertrieb?

BEMK: Locker bleiben. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Der Vertrieb sollte besonnen kommunizieren, keine falschen Informationen und Hoffnungen verbreiten und sich möglichst gut organisieren. Wir helfen gerne; unsere Mandanten haben (ganz überwiegend) INFINUS, S&K, P&R, PIM Gold und noch einiges mehr überlebt.

 

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