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Insolvenz Radio Nienburg Mittelweser GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Für die Radio Nienburg Mittelweser GmbH wurde ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet. Das geht aus einer aktuellen Veröffentlichung des Amtsgerichts Syke hervor.

Unter dem Aktenzeichen:

15 IN 115/26

ordnete das Gericht am 29. Mai 2026 um 09:17 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft an.

Betroffen ist die:

Radio Nienburg Mittelweser GmbH
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 3
31582 Nienburg (Weser)

eingetragen beim Amtsgericht Walsrode unter:

HRB 203937

Die Gesellschaft wird vertreten durch die Geschäftsführer:

  • Eduardo Gordillo
  • Manuel Rasch

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Das Gericht bestellte Rechtsanwalt:

Berend Böhme

zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

Die Kanzlei des Insolvenzverwalters befindet sich in:

Otto-Lilienthal-Straße 16
28199 Bremen

Mit der Entscheidung des Gerichts dürfen Verfügungen der Gesellschaft künftig nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden.


Zahlungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses

Gleichzeitig wurden Schuldner der Gesellschaft — also beispielsweise Geschäftspartner oder Kunden mit offenen Zahlungsverpflichtungen — aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung des gerichtlichen Beschlusses vorzunehmen.

Damit sollen Vermögenswerte gesichert und unkontrollierte Abflüsse verhindert werden.


Was bedeutet die vorläufige Insolvenzverwaltung?

Die Anordnung bedeutet noch nicht automatisch die endgültige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

In dieser Phase prüft das Insolvenzgericht unter anderem:

  • die wirtschaftliche Lage des Unternehmens,
  • mögliche Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung,
  • sowie die vorhandene Insolvenzmasse.

Der vorläufige Insolvenzverwalter soll dabei insbesondere:

  • Vermögenswerte sichern,
  • die wirtschaftliche Situation analysieren
  • und den Geschäftsbetrieb überwachen.

Rechtsmittel möglich

Die Gesellschaft kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

Auch Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen Beschwerde einreichen, insbesondere wenn Fragen zur internationalen Zuständigkeit des Verfahrens bestehen sollten.

Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen.


Hintergrund

Die Radio Nienburg Mittelweser GmbH ist im regionalen Medien- und Radiobereich tätig. Welche konkreten wirtschaftlichen Ursachen zum Insolvenzantrag geführt haben, wurde bislang öffentlich nicht näher erläutert.

Ob und wie der Geschäftsbetrieb fortgeführt wird, dürfte nun maßgeblich von den weiteren Prüfungen des Insolvenzverwalters abhängen.

Aktenzeichen:

15 IN 115/26

Gericht:

Amtsgericht Syke

Datum:

29.05.2026

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