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Sono Motors GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

geralt (CC0), Pixabay
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Die nächste schwierige Phase für den Münchner Solarauto-Pionier: Für die Sono Motors GmbH wurde ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet. Das geht aus einer aktuellen Veröffentlichung des Amtsgerichts München hervor.

Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen:

509 IN 1957/26

Am 29. Mai 2026 um 10:10 Uhr ordnete das Amtsgericht München zur Sicherung des Unternehmensvermögens eine vorläufige Insolvenzverwaltung an.

Betroffen ist die:

Sono Motors GmbH

Waldmeisterstraße 76
80935 München

eingetragen beim Amtsgericht München unter:

HRB 224131

Vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer:

  • Azhar Denis
  • Jan Schiermeister

Vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Marlene Scheinert

Radlkoferstraße 2
81373 München

Mit der gerichtlichen Anordnung dürfen Verfügungen der Gesellschaft künftig nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vorgenommen werden.

Das betrifft ausdrücklich auch:

  • Zahlungseingänge,
  • Forderungseinzüge
  • und Außenstände.

Was bedeutet die Entscheidung?

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und mögliche wirtschaftliche Schäden zu verhindern.

In dieser Phase prüft das Insolvenzgericht unter anderem:

  • ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt,
  • wie die wirtschaftliche Lage tatsächlich aussieht,
  • und ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin überwacht dabei die finanzielle Situation und soll verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen.


Hintergrund zu Sono Motors

Sono Motors galt über Jahre als eines der bekanntesten deutschen Start-ups im Bereich Solar-Mobilität und nachhaltiger Fahrzeugtechnologie.

Besonders bekannt wurde das Unternehmen durch:

  • den geplanten Solarwagen „Sion“,
  • integrierte Solartechnik für Fahrzeuge,
  • sowie ambitionierte Pläne im Bereich nachhaltiger Mobilität.

Das Unternehmen hatte in den vergangenen Jahren jedoch bereits mehrfach mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen und stand unter erheblichem wirtschaftlichem Druck.


Rechtsmittel möglich

Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit:

  • der Verkündung,
  • Zustellung
  • oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Wie geht es jetzt weiter?

Ob es:

  • zu einer Sanierung,
  • einem Investorenprozess,
  • einer Fortführung des Geschäftsbetriebs
  • oder einer endgültigen Insolvenzeröffnung kommt,

dürfte nun maßgeblich von den Prüfungen der vorläufigen Insolvenzverwalterin abhängen.

Für Kunden, Geschäftspartner und mögliche Investoren beginnt damit eine Phase erhöhter Unsicherheit.

Aktenzeichen:

509 IN 1957/26

Gericht:

Amtsgericht München – Insolvenzgericht

Datum:

29.05.2026

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