Hintergrund:
Die TRIEBWERK-Energy GmbH, ein Energieversorger mit Sitz in Gera, hat am 3. März 2025 Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Gera ordnete eine vorläufige Insolvenzverwaltung an und setzte Rechtsanwalt Dr. Harald Heinze als vorläufigen Insolvenzverwalter ein.
Verbraucher, die Verträge mit dem Unternehmen haben, stehen nun vor vielen offenen Fragen: Was passiert mit bestehenden Verträgen? Sind geleistete Vorauszahlungen verloren? Sollte man den Anbieter wechseln?
Mögliche Interview-Fragen für Maurice Högel (Experte für Verbraucherrecht)
1. Was bedeutet die Insolvenz der TRIEBWERK-Energy GmbH für die betroffenen Kunden?
- Können bestehende Verträge weiterhin erfüllt werden?
- Drohen Versorgungsunterbrechungen?
2. Welche ersten Schritte sollten betroffene Verbraucher jetzt unternehmen?
- Sollte man sich aktiv bei TRIEBWERK-Energy oder dem Insolvenzverwalter melden?
- Gibt es eine Möglichkeit, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern?
3. Wie sollten sich Kunden verhalten, die noch offene Forderungen an TRIEBWERK-Energy haben?
- Müssen sie diese beim Insolvenzverwalter anmelden?
- Gibt es Fristen, die Verbraucher unbedingt einhalten müssen?
4. Ist es ratsam, sofort den Energieversorger zu wechseln?
- Unter welchen Bedingungen ist ein Sonderkündigungsrecht möglich?
- Gibt es Risiken, wenn Kunden voreilig einen neuen Vertrag abschließen?
5. Wie steht es um Kunden, die bereits in einer Grundversorgung gelandet sind?
- Wie kann man die Kosten in diesem Fall möglichst niedrig halten?
6. Welche Unterstützung können Verbraucherzentralen oder Behörden bieten?
- Wo können sich Betroffene kostenlos beraten lassen?
- Gibt es staatliche Hilfen oder Programme für betroffene Haushalte?
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