Infinus: Jörg Biehl aus Untersuchungshaft entlassen

Published On: Mittwoch, 14.09.2016By Tags:

Das was wir vor ein paar Tagen wohl als Gerücht gehört haben, steht wohl nun fest. Jörg Biehl wurde aus der U-Haft entlassen. Nun, darf man gespannt sein wie sich das Verfahren  mit den jetzt „freien Beschuldigten“ dann weitergeht. Zumindest ust das nun ein Erfolg für die Verteidigung, denn die hatte die Länge der Untersuchungshaft, immerhin fast 3 Jahre als nicht mehr Verhältnismäßig angesehen. Selbst der BGH hatte die Prozessakten wohl von der Dresdner Justiz angefordert, möglich das auch dies ein Schritt zum Umdenlen wwar. Natürlich ist damit weder über Schuld noch Unschuld der Beschuldigten eine endgültige Entscheidung getroffen.

9 Comments

  1. gerhart.allgaier Mittwoch, 28.09.2016 at 13:33 - Reply

    Hallo Rober,
    „Den Urhebern dieses ganzen Crash wird nicht viel passieren.
    Die Unschuldvermutung wird weiterhin Bestand haben“ – da sollte man doch als Betroffener doch auch einmal in der Lage sein, etwas länger als von (wie man in Bayern sagt) „Zwölfe bis Mittags“ Rückschlüsse zu ziehen.

    Denn: wer ist denn der Urheber dieses ganzen Infinus/FuBus Crashes wirklich?

    Erinnern wir uns, womit alles angefangen hat:

    Da sitzt ein kleiner, strubbelköpfiger Anwalt in Nürnberg mit Namen Gloeckner mit ziemlich verlegenem Lächeln an seinem Anwaltsschreibtisch und gibt Interviews, warum er für eine anonym bleiben wollende Mandantin Insolvenzantrag für die FuBus/Infinus gestellt hat. Niemand weiß, wer eine solche Mandantin geritten hat, denn auch der dümmste aller Anleger weiß, dass die schlechteste aller denkbaren Lösungen, um sein Investment zu schützen, ein Insolvenzantrag ist. Wenn es schon eine angebliche anonyme Anlegerin gegeben haben sollte – und es nicht jemand aus dem Hause Kübler selbst war, was dieser als absurd zurückgewiesen hat – und sie über ein Insiderwissen wie eine Insolvenzreife eines grossen, verzweigten Finanzkonglomerates mit Immobilien, Goldgeschäften, Versicherungen, Rückkaufwerten und was weiß ich sonst noch – also Insiderwissen über Bilanzen und Konten verfügt hat, die man so gegeneinander aufrechnen konnte, dass dabei der Verdacht einer Insolvenzreife herausgekommen sein muss, wenn also so jemand ein solches Wissen gehabt haben sollte, dann geht der nicht zu einem Wald-und-Wiesen Anwältlein mit Namen Gloeckner und hängt den Finanzhai an einer INES auf, wo der garantiert wie seinerzeit die Hühner der Witwe Bolte nur noch einen Schrei tun kann und schon eilt der Tod aka die Insolvenz herbei.

    Der anonyme Alleswisser löst ratz-fatz seine Beteiligung auf und warnt kurz vorher noch alle seine ihm nahestehenden Lieben und schaut zu, dass er Land gewinnt. Ganz sicher drängt er aber nicht darauf, nicht nur einen Insolvenzantrag zu stellen, sondern auch gleich noch den Fuchs zu benennen, der es auf die Hühner schon seit längerem abgesehen hat, so mager wie der Insolvenzmarkt zwischenzeitlich geworden ist und massenweise Jungfüchse nachdrängen, die nicht jeden Monat hunderte von anwaltlichen Großwesiren bezahlen müssen.

    In einem solchen Fall wäre die anonyme Witwe Bolte dümmer als die Polizei erlaubt, nichts vernichtet ein Vermögen nachhaltiger, geräuschloser und unbarmherziger als die Bestellung eines Insolvenzverwalters, egal wie lebendig man sich zuvor noch gefühlt hat, danach ist man mausetot.

    Apropos Polizei: nachdem nun in drei Jahren nichts Strafbares ei den Vorständen Biehl & Co. gefunden werden konnte, zwischenzeitlich aber alle denkbaren Super-GAU’s eingetreten sind – einschliesslich einer Gläubigerversammlung, die demnächst den BGH beschäftigen wird – sollte man in der Tat die Frage nach dem „cui bono“ noch einmal mit Nachdruck stellen.

    Zurück zu dem Rachedurst, der sich hier immer wieder von der PR-Maschine des Insolvenzverwalters instrumentalisieren lässt, wohinter dieser sich zwischenzeitlich mit den FuBus/Infinus Millionen und massenweisen Gläubigervertretern, die Wendehälse zu nennen, zu freundlich wäre, gemütlich eingerichtet hat:

    Wir wissen also, dass es der RA Gloeckner war, der die Insolvenz losgetreten hat. Wir wissen auch, dass der RA Gloeckner den Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler vorgeschlagen hat. Wir wissen aber noch mehr: dass der RA Gloeckner dann vom Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler zuerst als Gläubigerausschussmitgied vorgeschlagen wurde und als das noch nicht genug war, als alleiniger Gläubigervertreter, der alle anderen entmündigen hätte können, wenn es denn sang- und klanglos durchgegangen wäre. Wir wissen weiter, dass der Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler im Mai 2014 eintausendreihundertfünfzig (1.350) Gläubiger auf der ersten, dilettantisch organisierten, aber zynisch durchregierten Gläubigerversammlung dreist angelogen hat, indem er behauptet hat, er habe mit dem RA Gloeckner noch nie gar nichts zu tun gehabt.

    Was er später dann einräumen musste (auf Druck dieser Plattform hier?), dass es nicht stimmt, sondern in derselben Konstellation bereits 3 Insolvenzen (bei denen regelmässig die Masse zusammengeschmolzen ist bis auf einen kümmerlichen Prozentsatz des ursprünglichen Guthabens auf Konten in in Immobilien) „abgewickelt“ hat – und das nicht über Monate, auch nicht über Jahre, sondern über ein knappes Jahrzehnt. Kennt man eigentlich in Sachsen die Bedeutung des Allgemeinplatzes „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er jetzt die Wahrheit spricht“?.

    Wir wissen weiter, dass die Rechtspflegerin in der Gläubigerversammlung im Mai 2014 seinerzeit denselben markanten Namen ihr eigen genannt hat wie der geschäftsführende Partner des Insolvenzverwalters Dr. Bruno Kübler, nämlich der eine Dr. Danko – die tapfere Rechtspflegerin, Ronny Danko. Selbstverständlich hat das eine nichts mit dem anderen zu tun, hat man hier auf der Plattform als offizielle Stellungnahme aus dem Hause Kübler lesen können.

    Wir wissen weiter, dass im Verfahren von Jörg Biehl der RA Israel aus Mails zitiert, die das Landgericht untereinander ausgetauscht haben soll, die den Verdacht nahelegen, dass hier ein Richter in das Verfahren „hineinmanipuliert“ worden ist, unglaublich, aber anscheinend wahr, sonst hätten es die mobilen Einsatztruppen mit einstweiligen Verfügungen und einem Maulkorb für den RA Israel bereits aus der Welt geschafft: es steht dort aber nach wie vor und leuchtet einsam in der Dunkelheit vor sich hin.

    Krieg den Palästen, Frieden den Hütten: In Dresden lebt es sich jedoch unangefochten und sehr commod in Herrenhäusern. Herrenhäuser, die man selbst nicht erbaut hat, die man durch kein Wissen rechtmässig erworben hat und auch nicht durch seiner Hände Arbeit, sondern zugeschanzt bekommen hat von Gerichten, die man als Waffe zu benützen gewöhnt ist und keiner nimmt daran Anstoß.

    Zurück zur Ursprungsfrage:

    die Immobilien der FuBus/Infininus, von denen man hier auf der Plattform lesen konnte, dass es sich hauptsächlich um „Dresdner Herrenhäuser“ und spitzenrenovierte Spitzenlagen gehandelt haben sollen, sind nach einer Erfolgsmeldung des Insolvenzverwalters Kübler nunmehr für 13 Millionen EUR (!) verkauft – an wen, weiß niemand, aber es macht sich auch keiner die Mühe und schaut mal im Grundbuch nach oder stellt eine kleine Anfrage im Landtag oder an den Regierenden oder die Regierenden. Jetzt wäre doch die Stunde des gemeinsamen Gläubigervertreters Gloeckner gekommen: Er muss wissen, wer die Immobilien für welchen Wert gekauft hat, ob es eine regelrechte Ausschreibung gegeben hat oder ob die Erwerberin möglicherweise auch eine anonyme Anlegerin ist, die anonym bleiben will? Nach mehr als einem Jahr, die ich nicht mehr auf der Plattform gepostet habe, frage ich mich, was wir sonst noch wissen (könnten), wenn wir aufmerksamer hingeschaut hätten: Beispielsweise was bei Unister wirklich passiert ist? Und warum das alles in Sachsen passiert und ob man überhaupt noch jemandem raten kann, dass er sein (unternehmerisches) Glück in Sachsen versuchen sollte?

    Es graust mich, wenn ich lese, dass einem Jörg Biehl 9 ½ Jahre von einem allzeit zu Scherzen aufgelegten Richter angedroht worden ist, der gleichzeitig offeriert, dass er Gnade vor Recht walten lassen würde, sofern Jörg Biehl „gesteht“. Wir wissen also auch noch, dass es in Sachsen eine moderne Form der Streckbank gibt, die gemeinsam mit den Nutzniessern der Insolvenz von zu Scherzen aufgelegten Richtern in Bewegung gesetzt werden kann. Nach drei Jahren Untersuchungshaft sind 9 ½ Jahre – gestehen oder sitzen! – das Ende nicht nur des bürgerlichen Lebens, sondern das Ende überhaupt, man traut sich kaum, sich die Pressefotos von Jörg Biehl in der Verhandlung sich näher anzusehen und zwar nicht, weil einem der einstmalige Prahlhans leid tun würde, sondern weil man weiß, wie sich das anfühlt.

    Man frage einmal bei den Sachsenring-Brüdern nach, ob es angezeigt ist, sich 4 ½ Jahre Haft zu ersparen indem man „gesteht: Man lebt dann lebenslang mit einem „Geständnis“, das man jedes Mal dementieren muss, wenn jemand mal wieder auf seinem Smartphone herumgewischt und entdeckt hat, dass man ja selbst eingeräumt hat, dass man betrogen, verraten, hintergangen, gefälscht und sich verschätzt hat. Und die Kinder und Kindeskinder werden es auch noch lesen und man wird es nicht mehr erklären können, niemandem mehr.

    Wenn man mich trägt, was jetzt zu tun ist:

    alle zusammen auf Schadenersatz verklagen und zwar in Milliardenhöhe.

    • Der Geheilte ... Mittwoch, 28.09.2016 at 19:19 - Reply

      Auch wenn ich Ihren Beitrag so unterschreiben würde, so unwahrscheinlich ist doch der letzte Satz Ihres Statements. Man stelle sich die Situation vor : Anonyme Leute verklagen ? Nicht möglich. Den Staatsanwalt als Vertreter des Staates verklagen ? Wenn Sie Glück haben, dann lässt man Sie nur gehen, ohne Konsequenzen. Den InsoVerwalter verklagen ? Wozu, der hat nur seine Arbeit gemacht. Und die vermeintlichen Beschuldigten werden frei gesprochen, warum auch immer. Und das war es dann, so einfach ist das. Es ist nicht das erste Mal, dass ein Verfahren in Deutschland so endet. Es haben alle gut verdient nur der Anleger zahlt die Zeche. Und der wird dann möglicherweise noch ein zweites Mal ausgeraubt von Anwälten, welche die Oberlösung haben und am Ende doch nix reissen.
      Schönen Abend zusammen.
      So long ………………………..

    • dieberating Mittwoch, 28.09.2016 at 20:36 - Reply

      Leider gibt es für nix Beweise. Aber diese Story klingt mindestens so glaubwürdig wie die offizielle. Und Sie ist brilliant dargelegt – Chapeau… Sie sollten ein Buch schreiben.
      Das ist das eine…
      Das andere ist, dass ich wohl kaum eine Rechtschutzversicherung dazu bringe eine derartige Schadensersatzschrotflintenaktion zu finanzieren. Und damit kann ich nur mehr oder minder tatenlos zu sehen bzw. ein jämmerliches Gütestellenverfahren anschieben damit das Drama nicht verjährt. Der von mir beauftragte „Anlegerschutzanwalt“ hat in der Sache nämlich offensichtlich keine visonäre Tatktik.

    • Rober Mittwoch, 05.10.2016 at 06:08 - Reply

      Hallo allgaier

      Das es solch eine Geschichte im Vorfeld gab bzw. geben sollte kann sich der kleine Mann sicherlich kaum vorstellen. Erstaunlich ist wo her Sie dies alles wissen ?
      Lauerten viele schon im Vorfeld auf dass große Geschäft ?
      Schade ist dass man ein solches nicht nachweisen kann oder nur durch Einsatz
      von weiterem Kapital,was sicherlich nur den RA nützen würde.
      Leider ist man mit Vertrauen völlig schief gelegen.
      Dass jetzt noch Anlegerschutzvereine noch mit Hilfe eines Amtsgerichtes
      an die Adresse von Geschädigten gelangt ,wäre noch eine weitere Schweinerei.
      Dann kommt wirklich Zweifel an unserem Rechtsstaat auf.

    • GMeier Samstag, 08.10.2016 at 08:52 - Reply

      Sehr geehrter Herr Allgaier,

      vielen Dank für Ihren o.a. Bericht. Diesen finde ich sehr informativ.
      Folgende Fragen drängen sich mir auf.
      Nach den bekannten Sachverhalten müßten doch einige Straftatbestände tangiert sein ??
      Vorteilgewährung bzw. Vorteilsnahme
      Erschleichen von Leistungen bzw womöglich Betrug
      Amtsmißbrauch …zumindest die Verletzung der jeweiligen Berufs und Standesethik der betroffenen Personen.
      Haben Sie Kenntnis ob gegen diese Personen derartige Anzeigen vorliegen bzw. vorgelegen haben ?

      • gerhart.allgaier Donnerstag, 03.11.2016 at 18:52 - Reply

        Ich habe es in meinem letzten Beitrag schon angedeutet: die Achillesferse des Insolvenzverwalters ist seine Schlampigkeit, genährt wie bei den deutsche Bank-Vorständen, durch jahrzehntelange Folgenlosigkeit immer dreisterer Schachzüge vor, nach und während Insolvenzanträgen.

        Weitere Frage: woher ich das alles weiß. Ich habe heute nachgesehen und habe bereits 2014 hier sehr gründlich die mir bekannten Fälle recherchiert und habe dazu auch immer wieder Fakten verlinkt, die von Kübler nie aus dem Internet per Einstweiliger Verfügungen herausgeklagt worden sind: Kübler läuft gegen jede Kritik Amok mit allen rechtlichen Mitteln, die ihm zur Verfügung stehen.

        Das hat im Umkehrschluss zur Folge, dass alles, was jetzt noch unwidersprochen im Internet nachzulesen ist, unstreitig ist: man kann es verwenden, zitieren, aus der Versenkung hochholen, sich noch einmal näher ansehen und sich dann einen Reim darauf machen. Dabei sind mir 5 bis 6 Fälle, die ich inzwischen persönlich kenne, ins Auge gefallen und sie sind alle nach demselben Muster abgelaufen. Hinzu kommt, dass Kübler selbst immer weiter abfällt und kaum noch lukrative Mandate einsammeln konnte (nur noch in Sachsen, das ihm mehr oder weniger aus der Hand frisst).

        Also: was tun?

        Man macht sich seine lukrativen Insolvenzfälle selbst.

        Mehr dazu später.

  2. Und? Dienstag, 27.09.2016 at 16:13 - Reply

    Werden die Ex-Inhaftierten dann die Staatsanwaltschaft verklagen?

  3. dieberating Freitag, 23.09.2016 at 06:37 - Reply

    Aus eigenem Interesse und nach dem die Sache hier wiedermal etwas ruhiger wird:
    Weiß jemand von den interessiert hier etwas vom Sachstand der Verfahren bzw. Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer oder die Ratingagentur? Hier hört man nun gar nichts mehr, aber teilweise wurde ja bereits von den entsprechenden IGs Sammelklagen in 2015 angestrebt. Hier müssten doch ggf. schon Erstinstanzentscheidungen vorliegen…
    Aber grundsätzlich ist es schon so wie von den Anlageprofis hier vorhergesagt. Kurz nach dem Crash ist der Lärm laut, Verschwörungstheorien mischt sich mit Schadenfreude und offenen Unmutsbekundungen. Jetzt ist der Schaden für den einzelnen immer noch genauso hoch aber die Ruhe ist wieder eingekehrt.
    Jetzt wird der Rest des Bratens noch unter Insolvenzverwalter und den diversen Anwälten verteilt…

    • Rober Montag, 26.09.2016 at 10:17 - Reply

      Ja, dass vermute ich auch dass man allmählich sich damit abfinden muss.
      Die einzigen Gewinner sind der Insolvenzverwalter und die direkt oder indirekt
      beteiligten Anwälte.Den Urhebern dieses ganzen Crash wird nicht viel passieren.
      Die Unschuldvermutung wird weiterhin Bestand haben.

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