Immobilien FaMaTa & Consulting UG – Postsperre

Das ist sicherlich etwas eher Seltenes in einem Insolvenzverfahren – eine Postsperre!

B e s c h l u s s:

(Ergänzung der Beschlüsse vom 14.08.2014 sowie vom 01.09.2014)

In dem Verfahren über den Antrag d.

Fa. Immobilien FaMaTa & Consulting UG (haftungsbeschränkt), Sigmund-Schuckert-Str.
56, 90596 Schwanstetten

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen

1.
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 4 InsO wird eine vorläufige Postsperre angeordnet, für die die
§§ 99,101 Abs.1 Satz 1 InsO entsprechend gelten.

Gründe:

Die Anordnung der vorläufigen Postsperre ist erforderlich, um für die Gläubiger
nachteilige Rechtshandlungen der Schuldnerin aufzuklären oder zu verhindern.
Insbesondere besteht derzeit die Gefahr, dass nicht alle für die Erstellung des
Gutachtens relevanten Informationen durch den Schuldnervertreter (zeitnah) an den
vorläufigen Insolvenzverwalter übermittelt werden. Da nicht auszuschließen ist, dass
durch das derzeitige Verhalten des Schuldnervertreters wesentliche Belange der Masse
gefährdet werden, hat der Schutz des Briefgeheimnisses zurückzutreten.

Die Anordnung der vorläufigen Postsperre erfolgt gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 InsO ohne
vorherige Anhörung des Schuldnervertreters, da wegen der besonderen Umstände des
Einzelfalls dadurch der Zweck der Anordnung gefährdet würde. Insbesondere besteht
aufgrund des bisherigen Verhaltens des Schuldnervertreters die konkrete Befürchtung,
dass dieser bei vorheriger Anhörung vorgewarnt wird und weitere Maßnahmen trifft, um
die notwendige Feststellung der Vermögenswerte der Schuldnerin zu verschleiern.

2.

Die Übrigen mit Beschluss vom 14.08.2014 sowie vom 01.09.2014 getroffenen
Anordnungen bleiben aufrecht erhalten.

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