IGeL

Vor einiger Zeit berichteten wir in unserem Beitrag „Dollarzeichen im Auge”, wie es einem arglosen Patienten beim Augenarzt ergangen war. Er wurde dort genötigt, eine Untersuchung, die nicht von der Krankenkasse bezahlt wird – die Augeninnendruck-Messung zur Früherkennung eines Glaukoms, des Grünen Stars – auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Und als er das nicht wollte, sollte er unterschreiben, dass er den Test auf eigene Verantwortung abgelehnt habe.

„Igeln“ beim Frauenarzt
Ganz ähnliche Überredungskünste zeigen auch andere Fachärzte. Neben den Augenärzten sind offenbar vor allem die Frauenärzte (Gynäkologen) besonders aktiv beim „Igeln“, beim Anbieten und Aufdrängen „Individueller Gesundheitsleistungen“. Ein Beispiel:

„Ich bin zur Zeit zum ersten Mal schwanger und habe im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung von meiner Frauenärztin einen Flyer bekommen, auf dem unterschiedliche Selbstzahlerleistungen mit einer ganz kurzen Beschreibung und den jeweiligen Kosten aufgeführt waren. Ich habe mir diesen Flyer zu Hause angeschaut und beschlossen, keine dieser Leistungen in Anspruch zu nehmen, da sie mir größtenteils als nicht sinnvoll und zu teuer erschienen. Außerdem dachte ich mir, wenn sie wirklich nötig wären, würden sie ja von der Krankenkasse getragen werden…

Bei meinem nächsten Termin fragte mich zunächst die Arzthelferin, ob ich mich entschieden hätte, welche Leistungen ich in Anspruch nehmen möchte, und legte mir den Toxoplasmose-Test (mit 46,92 Euro den teuersten auf der Liste) ans Herz. Im Sprechzimmer fragte mich die Ärztin das Gleiche noch einmal, und auch sie empfahl mir den Toxoplasmose-Test und versicherte mir, dass er wirklich sinnvoll sei – und dass er in allen anderen EU-Ländern zu den Standard-Tests gehöre (wie auch früher in der DDR), nur dummerweise ausgerechnet hier nicht, obwohl er wirklich wichtig sei… Irgendwie wurde mir das Gefühl vermittelt, ich wäre eine ganz furchtbare Rabenmutter, wenn ich diesen Test nicht machen lasse. Und da dies meine erste Schwangerschaft ist und ich total unsicher war und Angst hatte, etwas falsch zu machen, habe ich mich breitschlagen lassen.

Heraus kam, dass ich nicht infiziert, aber auch nicht immun war.

Als ich vier Monate später, inzwischen in der 28. Schwanger­schafts­woche, erneut zu einer Vorsorgeuntersuchung erschien, wurde ich gleich im Eingang von der Arzthelferin darauf angesprochen, dass es jetzt Zeit wäre, den Test zu wiederholen (da ich ja nicht immun bin) und dass ich mir, wenn ich ihn nicht wiederholen möchte, den ersten auch hätte sparen können. Meine Bitte um ein bis zwei Tage Bedenkzeit – immerhin geht es um eine Menge Geld – wurde abgeschlagen. Ich musste mich sofort entscheiden. Also ließ ich mich wieder breitschlagen.

Unzufrieden mit der Situation, fragte ich meine Nachsorge-Hebamme, was sie von diesem Test hält. Auch sie hielt den Test für sinnvoll – wenn man Katzen hat (ich hab keine!). Sie war allerdings sehr erstaunt über die Kosten und riet mir, mich zu informieren, wie teuer dieser Test sonst ist. Dabei habe ich dann herausgefunden, dass er eigentlich nur 14 bis 16 Euro kostet (Quellen: MDS-igel-monitor, Der Spiegel, Süddeutsche Zeitung).

Fazit: Schlimm genug, dass ich mich regelrecht habe überreden lassen, diese Leistung in Anspruch zu nehmen – ich hab auch noch mehr als 60 Euro zuviel bezahlt. Und das ist verdammt viel Geld für eine Arbeitslose!“

Vertrauen ist gut – Kontrolle oft besser!
Der „IGeL-Monitor“ des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) bewertet die Selbstzahlerleistungen nach den Kriterien der „evidenzbasierten Medizin“. Das heißt: Alle verfügbaren wissenschaftlichen Studien werden ausgewertet und daraus geschlossen, ob ein Nutzen der Maßnahme wahrscheinlich oder sicher angenommen werden kann, der die Risiken überwiegt. Und dann bleibt noch die Frage, ob dieser Nutzen die Kosten rechtfertigt. So schreibt der IGeL-Monitor zum Toxoplasmose-Test:

„Den Toxoplasmose-Test bei Schwangeren zur Früherkennung einer Infektion bewerten wir als negativ, das heißt: Unserer Ansicht nach wiegt der Schaden der IGeL deutlich schwerer als ihr Nutzen. Während einer Schwangerschaft besteht die Gefahr, dass sich das Ungeborene mit einem Krankheitskeim ansteckt, etwa mit dem Erreger der Toxoplasmose. Während dieser Keim normalerweise relativ harmlos ist, kann er einen Fötus schwer schädigen, wenn sich die Schwangere erstmalig während der Schwangerschaft ansteckt und die Erreger auch auf den Fötus übergehen. Eine Schwangere kann sich vor einer Infektion schützen, indem sie auf Hygiene beim Kontakt mit Katzen achtet und nur gut durchgegartes Fleisch isst. Um eine Neuinfektion festzustellen, bieten Frauenärzte Schwangeren einen Toxoplasmose-Test als IGeL an. Nur wenn ein begründeter Verdacht auf eine Toxoplasma-Infektion besteht, ist der Test eine GKV-Leistung.

Ein erster Test gibt keine klare Auskunft, sondern führt fast immer zu weiteren Tests. Auch konnten weder die seit Jahrzehnten laufenden Screeningprogramme in anderen Ländern noch die bisherigen, wenig aussagekräftigen Studien ausreichend zeigen, dass sich durch die Behandlung der Schwangeren weniger ungeborene Babys anstecken und am Ende weniger Kinder geschädigt werden. Wenn jedoch zur Abklärung eines auffälligen Tests das Fruchtwasser untersucht wird, kann es dabei zu Fehlgeburten kommen.“ (IGeL-Info kompakt)

Die von der Patientin wiedergegebene Aussage der Ärztin, der Toxoplasmose-Test sei in allen anderen Ländern Standard, nur nicht in Deutschland, wird vom IGeL-Monitor ganz anders dargestellt:

„In etlichen europäischen Ländern wurde eine Reihenuntersuchung auf Toxoplasma-Infektionen bei Schwangeren geprüft, aber nur in Frankreich und Österreich wurde sie eingeführt. Manche Länder prüften auch eine systematische Untersuchung von Neugeborenen, führten sie allerdings nicht ein.“

Außerdem „wurde keine S2- oder S3-Leitlinie einer Deutschen Fachgesellschaft zum Thema Toxoplasmose-Test bei Schwangeren gefunden. Ein Bericht für das britische Gesundheitsinstitut NICE von 2008 empfiehlt kein Screening.“

Offenbar geht es den „igelnden“ Gynäkologen – genauso wie den vielen igelnden Augenärzten – vorwiegend darum, Geld zu verdienen. Und sie sind sich nicht zu schade, vornehm-subtilen bis hin zu unverschämtem Druck auf ihre Patientinnen auszuüben, damit sie fragwürdige und möglicherweise sogar gefährliche Untersuchungen über sich ergehen lassen – egal ob sie sich die Kosten leisten können oder nicht. Ist es mit der ethischen Verpflichtung eines Arztes vereinbar, die Arbeitslose aus dem oben zitierten Beispiel, die wahrscheinlich vom Hartz-IV-Regelsatz von 374 Euro im Monat leben muss, so locker um mehr als 60 Euro zu „erleichtern“?

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Quelle:VBZ Hamburg

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