Honorarberatung

Der Honorarberater soll Verbraucher unabhängig von den Anbietern gegen Honorar über alle Finanzprodukte beraten. Für eine gesetzliche Regelung der Honorarberatung schlägt das BMELV eine Reihe von Eckpunkten vor.

Dem Verbraucher muss im Beratungsgespräch klar sein, mit wem er es im Gespräch zu tun hat:

Mit einem Vermittler, der vom Verkauf von Finanzprodukten profitiert und für den die Beratung eine notwendige Vorstufe darstellt
oder mit einem unabhängigen Berater, der von der Beratungsleistung lebt (Honorar) und der Finanzprodukte entweder überhaupt nicht verkauft oder hieran nichts verdient.
Zur besseren Unterscheidbarkeit und Verlässlichkeit soll ein Berufsbild des Honorarberaters geschaffen und rechtlich verankert werden. Eine umfassende Regelung der Honorarberatung wird die Bundesregierung so bald wie möglich gesetzlich umsetzen.

„Meist sind nicht die Berater das Problem, sondern falsche Vorgaben aus den Chefetagen der Banken.“, sagte Bundesministerin Aigner mit Blick auf interne Anreizsysteme und den hohen Vertriebsdruck in einigen Banken: „Manche Banken haben aus ihren Fehlern wenig gelernt und leisten sich weiterhin gravierende Versäumnisse. Einige Institute glauben wohl immer noch, sie könnten die Wünsche ihrer Kunden ignorieren. Es kann nicht sein, dass gerade in Beratungsgesprächen gesetzliche Vorgaben teilweise bewusst umgangen werden. Besonders alarmierend ist es, wenn Mitarbeiter die gesetzlichen Vorgaben nicht kennen. Ich fordere die Kreditinstitute auf, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen.“

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